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  1. IX ZR 45/92 - Aussonderung; Konkurs des Verwalters; Sonderkonto; Fondsgesellschaft; Treuhandvertrag
    Leitsatz: Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Guthaben auf dem von einem Grundstücksverwalter geführten Sonderkonto im Konkurs des Verwalters ausgesondert werden kann.
    BGH
    19.11.1992
  2. V ZR 204/91 - Grunddienstbarkeit; Baubeschränkung; Grundstückskaufvertrag; Sachmangel; Schadensersatz; Unvermögen; Mietausfall
    Leitsatz: Auch wenn von dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu erwarten ist, daß er von seinem Recht aus einer Grunddienstbarkeit (Baubeschränkung) Gebrauch macht, kann der Käufer des dienenden Grundstücks der Beschränkung Rechnung tragen und Ersatz des ihm dadurch entstehenden Schadens von dem Verkäufer verlangen.
    BGH
    11.12.1992
  3. V ZR 265/91 - Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften
    Leitsatz: Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Ver mögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
    BGH
    21.05.1992
  4. VIII ZR 129/91 - Kleinreparaturklausel; Abwälzung der Reparaturpflicht auf den Mieter; Formularklausel; Kostenerstattungsklausel; Vornahmeklausel; Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter Kleinreparaturen selbst vorzunehmen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsmäßig in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (im Anschluß an BGHZ 108,1 ff.).
    BGH
    06.05.1992
  5. XII ZR 44/92 - Schadensersatz wegen vorübergehender Gebrauchshinderung eines erst zu errichtenden Mietobjekts
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Verzögerung der Übergabe und das darin liegende zeitweilige Hindernis für den Gebrauch eines erst zu errichtenden Mietobjekts infolge eines gegen das Bauvorhaben eingelegten Nachbarwiderspruchs einen - anfänglichen - Sachmangel im Sinne von §§ 537, 538 BGB begründet.
    BGH
    23.09.1992
  6. XII ZR 202/90 - Halbteilungsgrundsatz; Güterauseinandersetzungsentscheidung; Eigentumsgarantie
    Leitsatz: 1. § 39 Abs. 1 FGB, wonach bei Beendigung der Ehe das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen der Ehegatten mangels Einigung durch gerichtliche Entscheidung geteilt wird, ist bei verfassungskonformer Auslegung und entsprechender Handhabung des dem Gericht eingeräumten Ermessens eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. a) Unteilbare Sachen kann das Gericht in der Weise verteilen, daß es daran Miteigentum der Eheleute begründet. Eine Übertragung in das Alleineigentum eines Ehegatten (§ 39 Abs. 1 Satz 3 FGB) kommt bei Grundstücken und vergleichbaren Gegenständen nur in Betracht, wenn dafür triftige Gründe bestehen, die der Bedeutung der Eigentumsgarantie angemessen sind und der Begründung von Miteigentum entgegenstehen. b) In seine Überlegung, ob ein Gegenstand in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen wird, muß das Gericht die diesem Ehegatten aufzuerlegende Erstattung des anteiligen Wertes in Geld einbeziehen; bei einer Übertragung zu Alleineigentum ist gleichzeitig die Erstattungspflicht festzusetzen und ihre Erfüllung zu sichern. c) Nach dem Grundsatz der Halbteilung hat das Gericht das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen umfassend zu teilen, soweit die Eheleute sich nicht über die Zuteilung von Vermögensgegenständen an einen von ihnen und ggf. eine Erstattung des anteiligen Wertes in Geld oder aber dahin einigen, sich über Vermögensgegenstände unabhängig vom übrigen gemeinschaftlichen Eigentum und Vermögen auseinandersetzen zu wollen. 2. Zur Frage, welche Gründe als triftig und eigentumsbezogen anerkannt werden können.
    BGH
    15.01.1992
  7. XII ZR 200/91 - Zuständigkeitsstreitwert; Beschwerdewert, Räumungsklage; Fortsetzungsanspruch
    Leitsatz: Beruft sich der Mieter gegenüber einer Kündigung auf eine Mieterschutzregelung, die das Kündigungsrecht des Vermieters einschränkt und dem Mieter ein Recht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt (hier: nach Art. 232 § 2 Abs. 5 EGBGB), so dauert die "streitige" Zeit i. S. von § 8 ZPO bis zu dem Endzeitpunkt des Mietvertrages, den der Mieter als den für ihn günstigsten in Anspruch nimmt.
    BGH
    01.04.1992
  8. BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,Eigentumsgarantie
    Leitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.
    BGH
    15.01.1992
  9. VIII ZR 210/91 - Auftragsverhältnis; Aufwendungsersatz
    Leitsatz: Zum Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis.
    BGH
    28.10.1992
  10. VIII ZR 112/91 - Revisionszulassung durch Bezirksgericht
    Leitsatz: Hat das Bezirksgericht in einer Wohnungsmietsache als Berufungs-gericht entschieden, so ist die Revision auch bei (irrtümlicher) Zulassung unstatthaft (Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 5/86, NJW 1988, 49 unter 3 c).
    BGH
    18.03.1992