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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 405)

  1. 64 S 245/91 - Modernisierung; Ankündigung; Härte; Fensteraustausch
    Leitsatz: 1. Die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen gem. § 541 b Abs. 2 BGB muß auch Angaben über die voraussichtlichen Betriebskosten der Modernisierung enthalten. 2. Alle Angaben zur Modernisierung müssen in einer Ankündigung enthalten sein; eine sukzessive Ankündigung entspricht nicht den Anforderungen des § 541 b Abs. 2 BGB. 3. Ist die beabsichtigte Maßnahme grundsätzlich auch als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, so muß in der Modernisierungsankündigung die Wertverbesserung eingehend dargelegt werden. 4. Bei mehreren Modernisierungsmaßnahmen muß für jede einzelne Maßnahme Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten individuell angekündigt werden. 5. Der Austausch von Einfachfenstern gegen Isolierglasfenster in der Küche und in der Speisekammer stellt grundsätzlich keine Wertverbesserung dar. 6. Bedenken gegen die finanzielle Zumutbarkeit der Modernisierungsmaßnahme bestehen dann, wenn sich die bisherige Miete aufgrund des Modernisierungszuschlages um 100 % erhöht.
    LG Berlin
    04.02.1992
  2. 6 C 419/91 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Mehrwertsteuer
    Leitsatz: Kein Anspruch auf Erstattung der fiktiven Mehrwertsteuer bei Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.
    AG Neukölln
    06.02.1992
  3. BLw 18/91 - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftsanpassungsverfahren; Prozesskostenhilfeversagung
    Leitsatz: a) Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach § 65 Satz 2 LwAnpG ist unstatthaft, wenn das Kreisgericht nicht in seiner Funktion als Landwirtschaftsgericht (mit Zuziehung ehrenamtlicher Richter), sondern als erstinstanzliches Zivilgericht über eine Klage durch Urteil entschieden hat. In einem solchen Fall kann die beschwerte Partei nur Berufung zum Bezirksgericht einlegen, und zwar unabhängig davon, ob über behauptete Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entschieden worden ist. b) Der Landwirtschaftssenat kann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter Prozeßkostenhilfe versagen, wenn das beabsichtigte Rechtsmittel schon unzulässig wäre.
    BGH
    06.02.1992
  4. 64 S 305/91 - Eigenbedarfskündigung; Vermietermehrheit; Bedarfsperson; Sohn; Anbietpflicht; Ersatzwohnung; Härte
    Leitsatz: 1. Bei einer Mehrheit von Vermietern genügt es für die Eigenbedarfskündigung, wenn der Wohnbedarf nur bei einem von ihnen besteht. 2. Der Wunsch des Vermieters, die gekündigte Wohnung seinem 19jährigen Sohn zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich beachtlich. 3. Der Vermieter kann gehalten sein, dem gekündigten Mieter eine Er-satzwohnung zum Ausgleich für die gekündigte Wohnung anzubieten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn der gekündigte Mieter die rechtlichen (z. B. Wohnberechtigungsschein) oder finanziellen Voraussetzungen (ausreichendes Einkommen) für die Anmietung der Ersatzwohnung nicht erfüllt. 4. Der Mieter kann sich nur dann auf eine der Beendigung des Mietverhältnisses entgegenstehende Härte (§ 556 a BGB) berufen, wenn er darlegt, daß er trotz zumutbarer Bemühungen und/oder aufgrund seines geringen Einkommens Ersatzwohnraum nicht erlangen wird.
    LG Berlin
    07.02.1992
  5. 64 S 275/91 - Betriebskostenumlage; Altbau; Gartenpflegekosten
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung eines Betrages für Gartenpflegekosten mit dem Zusatz "z. Zt. monatlich" kann dann nicht als Vorschuß angesetzt werden, wenn der Vermieter die Gartenpflege selbst ausführt und nur eine Abwälzung der tatsächlichen Materialkosten in Betracht kommt. 2. Durch den Zusatz "z. Zt. monatlich" wird aber deutlich gemacht, daß für die Zukunft eine Erhöhung dieser Betriebskosten gem. § 4 Abs. 2 MHG zulässig ist. 3. Die Erklärung über die Umlage der erhöhten Betriebskosten gem. § 4 Abs. 2 MHG ist aber nur dann wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. Zur Erläuterung gehört die Gegenüberstellung der neu angesetzten Kosten mit den früheren Kosten. 4. Auch für die erstmalige Umlage der Betriebskosten ist eine ordnungsgemäße Berechnung und Erläuterung erforderlich.
    LG Berlin
    07.02.1992
  6. 65 S 51/91 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung
    Leitsatz: Bei einem mit Bezugnahme auf den Mietspiegel begründeten Mieterhöhungsverlangen ist die Begründung der Einordnung innerhalb einer bestimmten Spanne nicht erforderlich.
    LG Berlin
    11.02.1992
  7. 65 S 176/91 - Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Abwälzung; Überbürdung; Parkettarbeiten; Inhaltskontrolle; Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Leitsatz: 1. Die formularvertragliche Überbürdung von Parkettarbeiten (hier: Abziehen und Neuversiegeln) stellt jedenfalls dann einen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz dar, wenn die Arbeiten im Abstand der üblichen Schönheitsreparaturen-Fristen durchzuführen sind. 2. Zum Begriff der Schönheitsreparaturen.
    LG Berlin
    11.02.1992
  8. 15 C 258/91 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Härte
    Leitsatz: Ein Mieter kann die Duldung einer Modernisierung (hier: Einbau eines Aufzuges) im Hinblick auf die Härteklausel des § 541 b Abs. 1 BGB dann nicht verweigern, wenn die Härte nur besteht, weil er nunmehr als einziger von ursprünglich mehreren Mitmietern noch die Wohnung bewohnt.
    AG Schöneberg
    11.02.1992
  9. 1 BvL 1/89 - Rechtsstaatsprinzip; Justizgewährungspflicht; Prozeßkostenrisiko; Kostenrisiko; Wohnungseigentum
    Leitsatz: 1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen läßt. 2. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen kann - und muß - bei der Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes Rechnung getragen werden.
    BVerfG
    12.02.1992
  10. 61 S 432/89 - Mietzahlungsanspruch; Verwirkung
    Leitsatz: Der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abzuleitende Tatbestand der Verwirkung wird durch bloße Untätigkeit des Vermieters nicht erfüllt (Umstandsmoment). Das Vertrauen des Mieters, ein Dritter werde zahlen, braucht sich der Vermieter nicht entgegenhalten zu lassen.
    LG Berlin
    12.02.1992