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Suchergebnis Urteilssuche (401 - 405 von 405)

  1. 2 VG B 181/91 - Investitionvorhaben; Alternativinvestition; Widerspruch; aufschiebende Wirkung
    Leitsatz: 1. Im gerichtlichen Verfahren richtet sich der vorläufige Rechtsschutz bei einem Widerspruch gegen eine Entscheidung nach § 3 a VermG nach § 80 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 VwGO. 2. Da eine Verfügung nach § 3 a VermG, sollte ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolglos bleiben, zu einem kaum korrigierbaren Vollzug der Grundbucheintragung des Investors führt, kann das Gericht, wiewohl allein ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorliegt, nicht aufgrund einer lediglich summarischen Überprüfung entscheiden, sondern hat die Sach- und Rechtslage - wenngleich nur mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren - umfassend zu klären. 3. In Ermangelung eines eigenen Grundstücksbegriffs im VermG/BInvG gilt der sogenannte formelle Grundstücksbegriff des BGB. 4. § 3 a VermG findet nicht nur bei der Veräußerung eines Grundbuchgrundstücks, sondern auch bei der Veräußerung eines Grundstücksteils Anwendung. 5. Der investive Zweck, Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen i. S. v. § 3 a Abs. 1 S. 2 VermG kann auch vorliegen, wenn ein Betrieb aus gemieteten Räumen in ein zu erwerbendes Gebäude verlagert wird. 6. Der Verfügungsberechtigte muß ein investives Vorhaben (Alternativinvestition) des Berechtigten nur dann berücksichtigen, wenn der Berechtigte es zuvor behauptet und seine Durchführung glaubhaft gemacht hat. 7. Glaubhaft gemacht ist ein Vorhaben in analoger Anwendung von § 294 ZPO, wenn es den Beweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit vermittelt. 8. Die Frage, ob die Durchführung eines Vorhabens glaubhaft gemacht ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung. 9. Die Durchführung einer Alternativinvestition ist nur dann glaubhaft gemacht, wenn das behauptete Vorhaben in baulicher Hinsicht durch Bauvorlagen und in finanzieller Hinsicht durch einen Investitionsplan sowie die Angabe der Finanzierungsquellen hinreichend konkretisiert ist. 10. Ein Beschluß, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Bescheid nach § 3 a VermG begehrt, ist gemäß § 5 Abs. 2 BInvG unanfechtbar.
    KreisG Magdeburg
    27.01.1992
  2. 40 C 77/91 - Mieterhöhung; Grundmiete; Betriebskostenumlageerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Ehegatten
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhung aufgrund der GrundmietV und der BetriebskostenumlageV. 2. Aus der Mieterhöhungserklärung muß bei juristischen Personen stets die handlungsberechtigte Person erkennbar sein. 3. Wurde in den neuen Bundesländern eine Wohnung noch unter Geltung des ZGB an ein Ehepaar vermietet, so ist eine Mieterhöhungserklärung an beide Ehegatten zu richten, auch wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.
    KreisG Cottbus-Stadt
    24.01.1992
  3. K 44/91 Fi - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grunderwerbsteuer; genehmigungsbedürftiger Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: Bedarf ein Erwerbsvorgang einer behördlichen Genehmigung - etwa nach der Grundstücksverkehrsverordnung -, so entsteht Grund-erwerbsteuer erst mit der Genehmigung.
    BezG Potsdam
    22.01.1992
  4. 32 DL 115/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Investitionsvorrang; Aussetzungsverfahren; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Antragsbefugnis des Alteigentümers nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO auch noch nach Veräußerung des Grundstücks und auch nach Eintragung im Grundbuch. 2. Eine entschädigungslose Enteignung liegt nicht vor, wenn die Entschädigungssumme mit grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten des Alteigentümers und mit durch das Teilungsverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten verrechnet wird. 3. Kein Erfordernis, in einem § 3 a-Bescheid durch Aufnahme von Auflagen oder Hinweisen für den Fall des Scheiterns einer Investition oder den Widerruf des Bescheides vorzusorgen.
    KreisG Potsdam-Stadt
    15.01.1992
  5. 12 S 49/91 - Pachtvertrag; Abschluss des Pachtvertrages durch nur einen Miterben; Herausgabeanspruch gegen Nutzer; Eigentumserwerb bei Bebauung des Pachtgrundstücks
    Leitsatz: 1. Herausgabeanspruch bei von einem Miterben ohne Zustimmung der anderen Miterben abgeschlossenen Pachtvertrag. 2. Kein Eigentumserwerb an auf "Pachtgrundstück" errichtetem Gebäude, wenn ein Nutzungsvertrag nicht wirksam zustandegekommen ist.
    BezG Frankfurt/O.
    15.01.1992