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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 405)

  1. 11 C 3/91 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Orientierungshilfe; Balkon
    Leitsatz: Ein nicht vorhandener Balkon kann nicht wohnwertmindernd berücksichtigt werden.
    AG Neukölln
    17.09.1992
  2. 16 C 495/92 - Lebensgemeinschaft; Räumungsanspruch; Misshandlung; positive Vertragsverletzung: Wohnungszuteilung
    Leitsatz: Der mißhandelte Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft hat kei-nen Anspruch auf Räumung der gemeinsam gemieteten Wohnung gegen den anderen.
    AG Schöneberg
    15.12.1992
  3. 207 C 40/92 - Mieterkündigung; Kündigungsfrist bei Altverträgen
    Leitsatz: 1. Die kurze Kündigungsfrist des § 120 Abs. 2 ZGB gilt seit dem 3. Oktober 1990 auch bei Altverträgen nicht mehr. 2. Eine Kündigung mit der Bitte, die Wohnung an einen Dritten zu vermieten, enthält keine unzulässige Bedingung.
    AG Schöneberg
    13.07.1992
  4. 17 C 442/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung durch Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Sachverstän digengutachten dem Mietspiegel in der Regel vorzuziehen.
    AG Schöneberg
    30.10.1992
  5. 15 C 87/92 - Vermieterwechsel; Veräußerungsmitteilung vor Grundbucheintragung; Mietzahlung an Voreigentümer
    Leitsatz: 1. Vor dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung erfolgte Veräußerungsmitteilungen entfalten keine Wirkung. 2. Zur Frage, welche Anforderungen an das Erlangen der Kenntnis von einem Eigentumswechsel zu stellen sind.
    AG Schöneberg
    27.03.1992
  6. 15 C 57/92 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel für Neubauwohnungen; Spanneneinordnung
    Leitsatz: Die Spannenausfüllung beim Mietspiegel für Neubauwohnungen in Berlin kann auch in Anlehnung an die Orientierungshilfe des Altbau-Mietspiegels erfolgen.
    AG Schöneberg
    07.04.1992
  7. 15 C 522/91 - Mieterhöhung für preisgebundenen Neubau; Berechnung durch Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Erläuterung; Zinsanhebung
    Leitsatz: 1. Die Forderung des § 10 WoBindG, wonach eine Mieterhöhung berechnet werden muß, ist erfüllt, wenn die aus einem beigefügten Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung hervorgehende Durchschnittsmiete mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert und der bisherigen Einzelmiete unter Angabe des Änderungsbetrages gegenübergestellt ist. 2. Die von § 10 WoBindG geforderte Erläuterung ist gegeben, wenn ein konkreter, individualisierbarer und nachvollziehbarer Vorgang bezeichnet wird (hier: "Zinsanhebung des 1-b-Darlehens").
    AG Schöneberg
    24.01.1992
  8. 15 C 502/91 - Treuhandvertrag; Mietgarantie
    Leitsatz: Eine im Rahmen eines Treuhandvertrages zugesicherte Miete (Mietgarantie) führt mangels weiterer Vereinbarungen nicht dazu, daß ein eventueller Mehrerlös nicht weitergegeben werden muß.
    AG Schöneberg
    07.01.1992
  9. 15 C 318/92 - Vermieterwechsel; Einzugsermächtigungsverpflichtung
    Leitsatz: Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung nach Veräußerung des Grundstücks.
    AG Schöneberg
    29.09.1992
  10. 15 C 259/91 - Modernisierung; Ankündigung; Fahrstuhlkosten
    Leitsatz: Zum Erfordernis, bei einem Fahrstuhleinbau dem Mieter die voraussichtlich zu erwartenden Betriebskosten mitzuteilen.
    AG Schöneberg
    24.11.1992