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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 405)
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11 C 3/91 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Orientierungshilfe; BalkonLeitsatz: Ein nicht vorhandener Balkon kann nicht wohnwertmindernd berücksichtigt werden.AG Neukölln17.09.1992
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16 C 495/92 - Lebensgemeinschaft; Räumungsanspruch; Misshandlung; positive Vertragsverletzung: WohnungszuteilungLeitsatz: Der mißhandelte Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft hat kei-nen Anspruch auf Räumung der gemeinsam gemieteten Wohnung gegen den anderen.AG Schöneberg15.12.1992
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207 C 40/92 - Mieterkündigung; Kündigungsfrist bei AltverträgenLeitsatz: 1. Die kurze Kündigungsfrist des § 120 Abs. 2 ZGB gilt seit dem 3. Oktober 1990 auch bei Altverträgen nicht mehr. 2. Eine Kündigung mit der Bitte, die Wohnung an einen Dritten zu vermieten, enthält keine unzulässige Bedingung.AG Schöneberg13.07.1992
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17 C 442/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung durch SachverständigengutachtenLeitsatz: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Sachverstän digengutachten dem Mietspiegel in der Regel vorzuziehen.AG Schöneberg30.10.1992
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15 C 87/92 - Vermieterwechsel; Veräußerungsmitteilung vor Grundbucheintragung; Mietzahlung an VoreigentümerLeitsatz: 1. Vor dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung erfolgte Veräußerungsmitteilungen entfalten keine Wirkung. 2. Zur Frage, welche Anforderungen an das Erlangen der Kenntnis von einem Eigentumswechsel zu stellen sind.AG Schöneberg27.03.1992
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15 C 57/92 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel für Neubauwohnungen; SpanneneinordnungLeitsatz: Die Spannenausfüllung beim Mietspiegel für Neubauwohnungen in Berlin kann auch in Anlehnung an die Orientierungshilfe des Altbau-Mietspiegels erfolgen.AG Schöneberg07.04.1992
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15 C 522/91 - Mieterhöhung für preisgebundenen Neubau; Berechnung durch Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Erläuterung; ZinsanhebungLeitsatz: 1. Die Forderung des § 10 WoBindG, wonach eine Mieterhöhung berechnet werden muß, ist erfüllt, wenn die aus einem beigefügten Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung hervorgehende Durchschnittsmiete mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert und der bisherigen Einzelmiete unter Angabe des Änderungsbetrages gegenübergestellt ist. 2. Die von § 10 WoBindG geforderte Erläuterung ist gegeben, wenn ein konkreter, individualisierbarer und nachvollziehbarer Vorgang bezeichnet wird (hier: "Zinsanhebung des 1-b-Darlehens").AG Schöneberg24.01.1992
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15 C 502/91 - Treuhandvertrag; MietgarantieLeitsatz: Eine im Rahmen eines Treuhandvertrages zugesicherte Miete (Mietgarantie) führt mangels weiterer Vereinbarungen nicht dazu, daß ein eventueller Mehrerlös nicht weitergegeben werden muß.AG Schöneberg07.01.1992
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15 C 318/92 - Vermieterwechsel; EinzugsermächtigungsverpflichtungLeitsatz: Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung nach Veräußerung des Grundstücks.AG Schöneberg29.09.1992
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15 C 259/91 - Modernisierung; Ankündigung; FahrstuhlkostenLeitsatz: Zum Erfordernis, bei einem Fahrstuhleinbau dem Mieter die voraussichtlich zu erwartenden Betriebskosten mitzuteilen.AG Schöneberg24.11.1992