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  1. 32 DL 115/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Investitionsvorrang; Aussetzungsverfahren; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Antragsbefugnis des Alteigentümers nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO auch noch nach Veräußerung des Grundstücks und auch nach Eintragung im Grundbuch. 2. Eine entschädigungslose Enteignung liegt nicht vor, wenn die Entschädigungssumme mit grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten des Alteigentümers und mit durch das Teilungsverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten verrechnet wird. 3. Kein Erfordernis, in einem § 3 a-Bescheid durch Aufnahme von Auflagen oder Hinweisen für den Fall des Scheiterns einer Investition oder den Widerruf des Bescheides vorzusorgen.
    KreisG Potsdam-Stadt
    15.01.1992
  2. 1 BvR 1466/91 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Vollstreckungsschutz; Räumungsschutz
    Leitsatz: Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit kann, wenn die Gefahren ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich sind, in einem sehr engen Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Räumungsschutz auf Dauer geboten sein. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    15.01.1992
  3. XII ZR 202/90 - Halbteilungsgrundsatz; Güterauseinandersetzungsentscheidung; Eigentumsgarantie
    Leitsatz: 1. § 39 Abs. 1 FGB, wonach bei Beendigung der Ehe das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen der Ehegatten mangels Einigung durch gerichtliche Entscheidung geteilt wird, ist bei verfassungskonformer Auslegung und entsprechender Handhabung des dem Gericht eingeräumten Ermessens eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. a) Unteilbare Sachen kann das Gericht in der Weise verteilen, daß es daran Miteigentum der Eheleute begründet. Eine Übertragung in das Alleineigentum eines Ehegatten (§ 39 Abs. 1 Satz 3 FGB) kommt bei Grundstücken und vergleichbaren Gegenständen nur in Betracht, wenn dafür triftige Gründe bestehen, die der Bedeutung der Eigentumsgarantie angemessen sind und der Begründung von Miteigentum entgegenstehen. b) In seine Überlegung, ob ein Gegenstand in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen wird, muß das Gericht die diesem Ehegatten aufzuerlegende Erstattung des anteiligen Wertes in Geld einbeziehen; bei einer Übertragung zu Alleineigentum ist gleichzeitig die Erstattungspflicht festzusetzen und ihre Erfüllung zu sichern. c) Nach dem Grundsatz der Halbteilung hat das Gericht das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen umfassend zu teilen, soweit die Eheleute sich nicht über die Zuteilung von Vermögensgegenständen an einen von ihnen und ggf. eine Erstattung des anteiligen Wertes in Geld oder aber dahin einigen, sich über Vermögensgegenstände unabhängig vom übrigen gemeinschaftlichen Eigentum und Vermögen auseinandersetzen zu wollen. 2. Zur Frage, welche Gründe als triftig und eigentumsbezogen anerkannt werden können.
    BGH
    15.01.1992
  4. BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,Eigentumsgarantie
    Leitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.
    BGH
    15.01.1992
  5. 12 S 49/91 - Pachtvertrag; Abschluss des Pachtvertrages durch nur einen Miterben; Herausgabeanspruch gegen Nutzer; Eigentumserwerb bei Bebauung des Pachtgrundstücks
    Leitsatz: 1. Herausgabeanspruch bei von einem Miterben ohne Zustimmung der anderen Miterben abgeschlossenen Pachtvertrag. 2. Kein Eigentumserwerb an auf "Pachtgrundstück" errichtetem Gebäude, wenn ein Nutzungsvertrag nicht wirksam zustandegekommen ist.
    BezG Frankfurt/O.
    15.01.1992
  6. 5 U 440/91 - Maklerlohnanspruch; Provisionsversprechen; Einzelkaufmann; GmbH-Geschäftsführer; Hauptgesellschafter; Passivlegitimation; Vertragskongruenz; Kausalität der Maklertätigkeit; Personendiskrepanz; Nachweismaklervertrag; Courtage
    Leitsatz: 1. Ein Einzelkaufmann, der unter seiner Firma einen Vertrag abgeschlossen hat, kann auch persönlich verklagt werden. 2. Wird einer natürlichen Person ein Mietobjekt vom Makler nachge-wiesen und verwertet diese Person den Nachweis für eine GmbH (juri-stische Person), deren Geschäftsführer und Hauptgesellschafter sie ist, so erlangt der Makler einen Maklerlohnanspruch gegen die natür-liche Person.
    OLG Koblenz
    16.01.1992
  7. 62 S 218/91 - Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
    Leitsatz: Bei Kapitalkostenerhöhungen nach § 5 MHG ist der Vermieter berechtigt, Zinsen für Restdarlehen auf den Nominalbetrag des Darlehens zu berechnen.
    LG Berlin
    20.01.1992
  8. K 44/91 Fi - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grunderwerbsteuer; genehmigungsbedürftiger Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: Bedarf ein Erwerbsvorgang einer behördlichen Genehmigung - etwa nach der Grundstücksverkehrsverordnung -, so entsteht Grund-erwerbsteuer erst mit der Genehmigung.
    BezG Potsdam
    22.01.1992
  9. VG 19 A 65.90 - Nachbarrechtsverhältnis; Privatstraße; Feuerwehrzufahrt
    Leitsatz: Ein Eigentümer kann im Verwaltungsprozeß von seinem Nachbarn nicht mehr an Rechtsbefolgung erzwingen, als er ihm gegenüber selbst einhält (hier: Zufahrt für Löschfahrzeuge der Feuerwehr).
    VG Berlin
    22.01.1992
  10. 26. O. 65/91 - Zuständigkeit; Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Drohung staatlicher Stellen; Formbedürftigkeit des Grundstückskaufvertrages
    Leitsatz: 1. Unabhängig von einem Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz besteht ein Anspruch auf Sachentscheidung über alle anderen, nicht im Vermögensgesetz erfaßten Ansprüche wie etwa solche nach dem ZGB, deren Entstehen nicht von unredlichem Verhalten des Erwerbers abhängig ist. 2. Zu den Voraussetzungen eines Anfechtungsrechts gem. § 70 Abs. 1 ZGB (hier: Grundstückskaufvertrag im Rahmen einer Ausreise aus der früheren DDR). 3. Zur Frage, ob sich die zu § 313 BGB entwickelte Rechtsprechung auf § 297 Abs. 1 ZGB übertragen läßt.
    LG Berlin
    22.01.1992