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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 405)

  1. 1 BvR 1492/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    31.03.1992
  2. 1 BvR 1466/91 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Vollstreckungsschutz; Räumungsschutz
    Leitsatz: Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit kann, wenn die Gefahren ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich sind, in einem sehr engen Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Räumungsschutz auf Dauer geboten sein. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    15.01.1992
  3. 1 BvR 137/92 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; gesetzlicher Richter; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Rechtsentscheidsvorlage
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Gericht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, wenn es einen Rechtsentscheid nicht ein-holt, obwohl dies geboten wäre.
    BVerfG
    03.11.1992
  4. 1 BvR 1120/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Nutzungsverträge über LPG-Wohnungen; Auflösung des Zwischenpachtvertrages; Eintritt des Nutzers in das Mietverhältnis
    Leitsatz: 1. Die analoge Anwendung des § 571 BGB auf Nutzungsverträge über LPG-Wohnungen verletzt nicht die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Hat die zuständige Kreisbehörde ein Bauerngehöft gepachtet und an eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft weiterverpachtet, die wiederum mit einem LPG-Mitglied einen Nutzungsvertrag über eine im Bauernhaus liegende Wohnung abgeschlossen hat, so besteht nach Auflösung der Zwischenpachtverträge zwischen der Ursprungsverpächterin und dem Wohnungsnutzer nunmehr ein sich nach Art. 232 § 2 Abs. 1 EGBGB richtendes Mietverhältnis. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    28.08.1992
  5. 1 BvR 1054/91 - Verfassungsbeschwerde; Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung
    Leitsatz: Die Gerichte haben die Entscheidung des Mieters zu achten, seinen Wohnbedarf nach seinen eigenen Vorstellungen zu bestimmen, also auch einzuschränken. Das schließt die Berücksichtigung entgegenstehender Interessen des Vermieters und öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht aus.
    BVerfG
    28.01.1992
  6. 1 BvR 1026/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Wohnungszuweisung; konkludenter Mietvertragsabschluss in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin
    Leitsatz: Annahme eines konkludent nach den §§ 98 ff. ZGB geschlossenen Mietvertrages verstößt nicht gegen Art. 14 GG. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    14.08.1992
  7. BVerwG 7 C 16.92 - Investitionsbescheinigung; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Vorhabensänderung
    Leitsatz: Wird eine nach dem Investitionsgesetz oder nach § 3 a VermG erteilte Investitionsbescheinigung nach Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes aufgehoben, richten sich die Rechtsfolgen der Aufhebung nach § 12 Abs. 3 InVorG. Ist in derartigen Fällen der Investor Eigentümer des anmeldebelasteten Vermögenswertes geworden, so kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage des Berechtigten gegen die Investitionsbescheinigung allenfalls unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG entfallen. Verändert der Investor sein Vorhaben vor Abschluß des Verwaltungsverfahrens wesentlich, ist für das geänderte Konzept ein erneutes Investitionsvorrangverfahren unter Beteiligung des Anmelders durchzuführen.
    BVerwG
    18.12.1992
  8. BVerwG 7 B 166.92 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Verkauf zur Abwendung einer Baulandenteignung
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen die Rückübertragung eines Grundstücks in Betracht kommt, das von den Eigentümern zur Abwendung einer Enteignung nach dem Baulandgesetz (Inanspruchnahme für Straßenbau) veräußert worden ist.
    BVerwG
    13.11.1992
  9. BVerwG 8 C 15.90 - Grundsteuerrecht, Zwangsversteigerungsrecht
    Leitsatz: Wer ein Grundstück in der Zwangsversteigerung erwirbt, haftet mit diesem Grundstück dinglich für die Grundsteuer, die auf die Zeit vom Zuschlag bis zum Ende des Kalenderjahres entfällt.
    BVerwG
    14.08.1992
  10. BVerwG 4 A 4.92 - Straßenrechtliche Planfeststellung
    Leitsatz: 1. Zur Planfeststellung einer Bundesautobahn im Land Berlin aufgrund des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG). 2. Auch dann, wenn Gegenstand der Planfeststellung ein Verkehrsweg im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 VerkPBG ist, gelten für die Prüfung seiner Rechtmäßigkeit gemäß § 17 Abs. 1 FStrG die allgemeinen Grundsätze des Fachplanungsrechts. 3. Fehlt eine "zusammenfassende Darstellung" im Sinne des § 11 UVPG und wird die gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß gerichtete Klage hierauf gestützt, so kann sie nur Erfolg haben, wenn die sachliche planerische Entscheidung in rechtserheblicher Weise davon beeinflußt sein kann, daß anstelle der Einzelerörterungen eine "zusammenfassende" Darstellung unterblieben ist. 4. Landschafts- und Artenschutzprogramme hindern die Planfeststellungsbehörde rechtlich nicht, einen straßenrechtlichen Plan für ein Vorhaben festzustellen, das mit diesem in Widerspruch steht, wenn diesen Programmen nach Landesrecht keine Rechtsverbindlichkeit zukommt. 5. Nach der Zielsetzung des § 38 Abs. 1 BNatSchG soll eine bereits vorhandene Nutzung oder zumindest eine verbindlich in einem Plan ausgewiesene Nutzung - wie beispielsweise die bahnrechtliche Nutzung einer Eisenbahnstrecke - durch solche Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, die sich erstmals aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben; insoweit soll bundesrechtlich ein "Altbestand" vor neuen und zusätzlichen Anforderungen geschützt werden. 6.1 Das naturschutzrechtliche Gebot, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Eingriffe zu unterlassen (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 1 NatSchGBln [Berlin]) ist striktes Recht (im Anschluß an den Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 4 B 104.90 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 8 = NVwZ 1991, 69 = DVBl. 1990, 1185). 6.2 Ebenfalls striktes Recht und damit nicht Gegenstand planerischer Abwägung ist das Gebot, im Falle der Unvermeidbarkeit des Eingriffs mögliche Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 1 NatSchGBln). 7. Ein Eingriff, der weder vermeidbar ist noch ausgeglichen werden kann, darf im Land Berlin nur zugelassen werden, wenn überwiegende andere Belange der Allgemeinheit den Eingriff erfordern (§ 14 Abs. 5 Satz 2 NatSchGBln); das kann im Falle eines dringend erforderlichen Lückenschlusses einer Bundesautobahn zu bejahen sein. 8. Naturschutzrechtlich gebotene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen der allgemeinen fachplanerischen Abwägung nur dann abwägungserheblich, wenn sie die Gesamtkonzeption der Planung zu berühren geeignet sind.
    BVerwG
    30.10.1992