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9 U 292/90 - Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters/VerpächtersLeitsatz: 1. Der Lauf der Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB beginnt, wenn im allseitigen Einverständnis der bisherige Mieter aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet und der Erwerber des auf dem Mietgrundstück betriebenen Unternehmens des bisherigen Mieters als neuer Mieter in das bestehende Mietverhältnis eintritt, ohne daß der Vermieter die vermietete Sache (vorübergehend) zurückerhält, mit dem Ein-tritt des neuen Mieters. 2. Zur Frage, ob und in welchen Fällen die kurze Verjährung des § 558 Abs. 1 BGB auch dann gilt, wenn der Schaden nicht unmittelbar an der vermieteten Sache (Grundstück) selbst, sondern an einer anderen Sache des Vermieters (hier: Nachbargrundstück) eingetreten ist. 3. Zum "Einschlafenlassen" von Verhandlungen.OLG Karlsruhe09.07.1992
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30 REMiet 6/91 - Kündigung wegen EigenbedarfsLeitsatz: Die Vorschrift des § 556 a Abs. 1 S. 3 BGB findet auf eine Kündigung des Vermieters gemäß § 564 b Abs. 4 S. 1 Ziffer 1 BGB Anwendung.OLG Hamm16.03.1992
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30 REMiet 4/92 - Teilinklusivmiete; Mieterhöhung; AusgangsmieteLeitsatz: 1. Sieht ein Wohnungsmietvertrag als Mietentgelt nur einen bestimmten Betrag (zuzüglich Heizungs /Warmwasserkosten) vor, ist dieser Betrag im Regelfall als (Teil-) Inklusivmiete zu verstehen, mit der auch umlagefähige Betriebskosten abgegolten sein sollen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart, Leitsatz 1, vom 13. Juli 1983, NJW 1983, 2329). An diesen Betrag als (Teil-) Inklusivmiete ist bei der Mietzinserhöhung nach § 2 MHG anzuknüpfen. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.OLG Hamm03.12.1992
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30 REMiet 2/91 - Mieterhöhung; Kappungsgrenze; ModernisierungskostenLeitsatz: Bezieht der Vermieter den Kostenaufwand für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung dergestalt in ein Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ein, daß er Anhebung der Miete auf die Vergleichsmiete nach dem Standard der durch die Modernisierung verbesserten Wohnung verlangt, so sind die an sich materiell-rechtlich nach § 3 MHG umlagefähigen Modernisierungskosten bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG auszuklammern.OLG Hamm30.12.1992
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30 REMiet 1/92 - Wohnungskündigung wegen EigenbedarfsLeitsatz: Die Wohnungskündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs eines seiner Hausstands- oder Familienangehörigen wirkt zugunsten des Angehörigen fort, wenn dieser die Wohnung anschließend erwirbt. Das gilt auch dann, wenn er aus Gründen von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 bis 4 BGB selber noch nicht kündigen könnte.OLG Hamm21.07.1992
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30 REMiet 3/92 - Rechtsentscheid; Vorlage; Mietvertragskündigung; Überbelegung; Aufnahme von Familienangehörigen; WohnungsaufsichtLeitsatz: 1. Dem Bundesgerichtshof wird gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO fol-gende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Familienmitgliedern in erheblichem Umfang überbelegt ist, obwohl sonst keine weiteren, den Ver-mieter beeinträchtigenden Umstände vorliegen? 2. Im übrigen - wegen der weitergehenden Vorlagefrage - ergeht kein Rechtsentscheid.OLG Hamm02.12.1992
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34 U 46/92 - Mietvertragsklauseln über Beitritt zu WerbegemeinschaftenLeitsatz: Zur Zulässigkeit mietvertraglicher Beitrittsverpflichtungen zu einer sogenannten Werbegemeinschaft.OLG Hamm06.10.1992
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2 Ws (B) 579/92 OWiG - Zweckentfremdung; Unterbringung von FirmenmitarbeiternLeitsatz: Werden Wohnräume an eine Baufirma vermietet, die dort ihre Arbeitnehmer vorübergehend unterbringen will, kann darin eine verbotene Zweckentfremdung liegen.OLG Frankfurt/Main, Beschluß10.11.1992
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20 REMiet 1/92 - Kündigung von Wohnraum, Zustimmung des Betriebsrats, WerkwohnungLeitsatz: Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 B PersVG und in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG geforderte Zustimmung des Personal- oder Betriebsrats zur Kündigung von Wohnräumen ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung nur bis zur rechtswirksamen Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.OLG Frankfurt/Main14.08.1992
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20 REMiet 1/91 - Satellitenempfang, Parabolantenne, Anspruch des Mieters auf InstallationLeitsatz: Der Mieter von Wohnraum kann grundsätzlich vom vermietenden Hauseigentümer, der nicht in demselben Haus wohnt, verlangen, daß er die baurechtlich zulässige, von einem Fachmann ausgeführte Installation einer möglichst unauffälligen, technisch geeigneten Parabolantenne an einem für den Empfang der Satellitenprogramme tauglichen Ort gestattet, an dem sie optisch am wenigsten stört, sofern a) das Haus weder eine Gemeinschaftsparabolantenne noch einen Breitbandkabelanschluß hat und ungewiß ist, ob ein solcher Anschluß verlegt werden wird, und b) der Mieter den Vermieter von allen dabei anfallenden Kosten und Gebühren freistellt.OLG Frankfurt/Main22.07.1992