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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 405)

  1. VG 10 A 349.91 - Vorverfahren; Vertretung durch Rechtsanwälte; Gebührenerstattung
    Leitsatz: Im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte in der Regel nicht üblich und auch nicht notwendig.
    VG Berlin
    25.09.1992
  2. OVG 2 A 9.88 - Bebauungsplan; Planungsrecht; Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet; Abwägungsgebot
    Leitsatz: 1. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 2. Das (teilweise) Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit ist auch im Normenkontrollverfahren zu prüfen. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.
    OVG Berlin,
    31.03.1992
  3. OVG 2 S 5.92 - drittschützende Wirkung; bauliche Nutzung; Rücksichtnahme; Befreiung; Nutzungsüberschreitung
    Leitsatz: 1. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung in der Bau-ordnung 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961 haben grundsätzlich keine drittschützende Wirkung. 2. Zur Frage der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei der Erteilung von Befreiungen für eine erhebliche Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung.
    OVG Berlin
    27.05.1992
  4. OVG 2 S 18.91 - Parteienvermögen; Altvermögen; Vermögensverwaltung; Treuhandanstalt; unabhängige Kommission; Verwaltungstreuhand; Rechtsträgerschaft
    Leitsatz: 1. Maßnahmen im Rahmen der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt sind jeweils im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission zu treffen. Die Erteilung des Einvernehmens setzt eine entsprechende Entscheidung der Kommission selbst voraus, die durch das Sekretariat der Unabhängigen Kommission ausgeführt wird. 2. Die treuhänderische Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR ist eine Verwaltungstreuhand, die der Treuhandanstalt das Recht zur (alleinigen) Verfügung über das Altvermögen der den Vorschriften unterliegenden Partei oder Organisation einräumt, und eine weitere Verfügungsbefugnis des betreffenden Vermögensinhabers insoweit ausschließt. Wie die Treuhandanstalt die treuhänderische Verwaltung im einzelnen bis zur (positiven oder negativen) Entscheidung über die Rück übertragung der Vermögenswerte durchführt, bleibt ihr überlassen. Sie kann sich im Einzelfall zunächst auf eine bloße Kontrolle der geschäftlichen Tätigkeit beschränken; sie hat aber auch das Recht, die Verwaltung des Vermögens oder einzelner Vermögensteile selbst zu übernehmen. 3. Mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages ist das Rechts-institut der Rechtsträgerschaft zwar untergegangen; das eingetretene Erlöschen hat jedoch nicht sofort eine Beendigung aller daraus fließenden Berechtigungen und Verpflichtungen zur Folge gehabt, sondern hat zu einer bis zur völligen Überleitung der Einzelrechte und -pflichten befristeten Folgewirkung geführt, deren Abwicklung der Treuhandanstalt anstelle des früher Berechtigten zusteht.
    OVG Berlin
    26.05.1992
  5. OVG 2 S 17.91 - Parteienvermögen; Altvermögen; verbundene juristische Person; wirtschaftliche Verflechtung; Unabhängige Kommission
    Leitsatz: 1. Das Sekretariat der Unabhängigen Kommission darf regelmäßig Anordnungen im Rahmen des § 20 a PartG-DDR nur in Ausführung einer entsprechenden Entscheidung der Kommission treffen. 2. Die Unabhängige Kommission muß keine Regelung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG darüber treffen, ob eine Partei oder eine mit einer Partei verbundene Organisation als solche den Vorschriften des Parteiengesetzes unterfällt. Ob dies der Fall ist, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Anfechtung einer auf diese Regelungen gestützten Maßnahme erfolgt die Prüfung der rechtlichen Einordnung der betreffenden Partei oder Organisation inzident durch das Gericht. 3. Ein rechtlich selbständiges, als GmbH geführtes Unternehmen ist eine mit einer Partei verbundene juristische Person im Sinne des Parteiengesetzes, wenn das Unternehmen sich aufgrund wirtschaftlicher Verflechtung als Teil der Verwaltung der Partei darstellt.
    OVG Berlin
    26.05.1992
  6. OVG 2 B 27.89 - Anfechtungsklage; Baugenehmigung; Kleinbetrieb; Wohngebiet; Tankstelle; Umwelteinwirkungen
    Leitsatz: 1. Zum Gegenstand der Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen ei-ne als nicht störender Kleinbetrieb genehmigte Tankstelle im allgemeinen Wohngebiet. 2. Zum Prüfungsmaßstab der Bauaufsichtsbehörde bei Genehmigung einer Anlage i. S. von § 22 Abs. 1 BImSchG. 3. Für die Frage, ob konkret drohende, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden kön-nen, kommt es bei der Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an.
    OVG Berlin
    10.04.1992
  7. OVG 2 B 22.90 - Abstandflächen; Befreiung vom Nachbarabstand; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Personenaufzug; Nachbarrecht; Teilbarkeit der Baugenehmigung
    Leitsatz: 1. Die Regelungen des § 6 Abs. 5 BauO Bln über die Tiefe der einzu-haltenden Abstandflächen sind in vollem Umfang nachbarschützend (Aufgabe der im Urteil vom 27. März 1987 - OVG 2 B 56.86 -; OVGE 18, 44, vertretenen einschränkenden Rechtsauffassung). 2. An der Außenwand von Wohngebäuden errichtete Personenaufzüge sind keine privilegierten Vorbauten, die gemäß § 6 Abs. 7 BauO Bln bei der Bemessung der Abstandflächen außer Betracht bleiben. 3. Mit der Anfechtungsklage kann ein Grundstücksnachbar die Aufhebung einer Baugenehmigung nur hinsichtlich der Teile des genehmigten Bauvorhabens erreichen, durch die er in seinen Nachbarrechten verletzt wird, ohne daß es darauf ankommt, ob die Baugenehmigung insoweit auch materiell-rechtlich teilbar und die verbleibende Regelung rechtswidrig ist.
    OVG Berlin
    22.05.1992
  8. OVG 2 B 16.89 - Straßenland; Bedürfnisanstalt; Geruchsbelästigungen; Stadtstreicher; Planungsrecht; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Nachbarklage
    Leitsatz: 1. Auf Straßenland ist die Errichtung einer öffentlichen Bedürfnisanstalt grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. 2. Durch die mißbräuchliche Benutzung einer öffentlichen Bedürfnisanstalt hervorgerufene Geruchsbelästigungen der Umgebung sowie solche Beeinträchtigungen, die durch die Nähe einer Bedürfnisanstalt suchende Stadtstreicher verursacht werden, sind dem von der Baugenehmigung erfaßten bestimmungsmäßigen Betrieb der Anlage nicht zuzurechnen. Das gilt nicht, wenn zweckwidrige Nutzungen nach der baulichen und technischen Ausgestaltung der Anlage ohne weiteres möglich sind oder die Bedürfnisanstalt aufgrund der Besonderheiten ihrer Lage, ihrer Beschaffenheit und der spezifischen Gegebenheiten ihrer Umge-bung für eine mißbräuchliche Nutzung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz bietet.
    OVG Berlin
    18.09.1992
  9. OVG 2 B 29.90 - Bäume; Anhängigkeit; Grundstücksveräusserung; Garagenzufahrt; Tiefgarage; Stellplatzfrage
    Leitsatz: 1. Die Veräußerung des Grundstückseigentums während der Anhängigkeit der Klage auf Erteilung einer Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen hat auf den Prozeß keinen Einfluß. 2. Die Erteilung einer Genehmigung zur Beseitigung geschützter Bäume für die Anlegung einer Zufahrt zu einer geplanten Tiefgarage an der Rückseite des Hause kommt nicht in Betracht, wenn die Stell-platzfrage wegen der Größe des Grundstücks ohne einen solchen Eingriff in die Natur gelöst werden kann.
    OVG Berlin
    24.11.1992
  10. OVG 2 B 34.91 - Parteivermögen; Altparteien; Massenorganisationen; Stichtag; Unternehmen; Zustimmungsvorbehalt; Vermögensverfügungsbeschränkung; Ausgründungen; verbundene juristische Person
    Leitsatz: 1. Dem Zustimmungsvorbehalt des § 20 b Abs. 1 PartG-DDR unterfallen unmittelbar nur die Parteien (Altparteien) und die ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen, die bereits am 7. Oktober 1989 bestanden haben. Dem in § 20 b Abs. 2 PartG-DDR festgelegten Stichtag kommt insofern nicht lediglich Bedeutung zu für die Frage, welche Vermögenswerte und Vermögensverhältnisse zu sichern, zu trennen und rückabzuwickeln sind, sondern nimmt später gegründete Parteien oder Organisationen in der Regel von der Zustimmungspflicht aus. 2. Für die Einordnung eines am Stichtag 7. Oktober 1989 bestehenden Unternehmens als "verbundene juristische Person" im Sinne des § 20 b PartG-DDR sind in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen maßgebend. Ein Unternehmen unterfällt als verbundene juristische Person den Regelungen des § 20 b Abs. 1 und 2 PartG-DDR, wenn bei ihm in einem nicht unerheblichen Umfang Vermögen vorhanden war, das einen Teil des wirtschaftlichen Potentials einer der Parteien ausmachte. 3. Ein Unternehmen, das bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Kriterien einer verbundenen juristischen Person erfüllt, jedoch erst nach dem Stichtag 7. Oktober 1989 und vor dem Inkrafttreten des Parteiengesetzes am 1. Juni 1990 ausschließlich oder überwiegend mit Mitteln einer Altpartei gegründet worden ist, ist wie ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 20 b PartG-DDR zu behandeln. Die Zielsetzung des Gesetzgebers, das gesamte Vermögen der Altparteien festzustellen und die unkontrollierte Weitergabe des Vermögens oder Teilen davon zu verhindern, rechtfertigt es, im Wege der Lückenschließung den Zustimmungsvorbehalt und die treuhänderische Verwaltung auf solche nach dem Stichtag entstandenen Unternehmen zu erstrecken, die lediglich rechtlich selbständige "Ausgründungen" darstellen, und ihre wirtschaftliche Existenz ganz oder überwiegend aus dem Vermögen einer Altpartei herleiten.
    OVG Berlin
    13.03.1992