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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 405)
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13. O. 243/92 - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Verpflichtungserklärung des SozialamtesLeitsatz: Für Klagen des Vermieters aus einer Verpflichtungserklärung des Sozialamtes sind nicht die ordentlichen Gerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.LG Berlin03.12.1992
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SU 2 S 92.281 - Rückübertragungsanspruch; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Miterben; Investitionsvorrang; Widerspruch; aufschiebende WirkungLeitsatz: 1. Die Frist nach Art. 14 Abs. 5 Satz 3 2. VermRÄndG beginnt nur zu laufen, wenn dem Anmelder eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist. 2. Jeder Miterbe ist allein befugt, eine Entscheidung nach § 3 a VermG - einen Investitionsvorrangbescheid - anzufechten. 3. Eine "abschließende Entscheidung" i. S. d. Art. 14 Abs. 5 Satz 1 VermG ist der Bescheid der Ausgangsbehörde und nicht der Widerspruchsbehörde. 4. Ein Erwerber, der zugleich Arbeitgeber ist, ist gegenüber dem Kapitalanleger der bessere Investor. 5. Aufschiebende Wirkung nach § 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO; § 3 a VermG; 2. VermRÄndG bei einer Investitionsvorrangentscheidung.KreisG Suhl03.12.1992
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I ZR 132/91 - Immobilienanzeige,Aufklärungspflicht,irreführende Werbung,Beziehbarkeit des HausesLeitsatz: Eine Immobilienanzeige, mit der für den Verkauf eines bewohnten Hauses, das kein Neubau ist, geworben wird, ist grundsätzlich auch dann nicht irreführend, wenn nicht auf den Umstand hingewiesen wird, daß das Haus nicht sofort beziehbar ist.BGH03.12.1992
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431 C 11957/92 - AGB; Vertragskosten; Abschlußkosten; Rechtsanwalt; Gebühr; Umgehung; Mietvertrag; AbschlußLeitsatz: Eine Klausel, die den Mieter zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, der den Kosten des von ihm mit dem Vertragsabschluß beauftragten Rechtsanwaltes entspricht, ist nichtig.AG München02.12.1992
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30 REMiet 3/92 - Rechtsentscheid; Vorlage; Mietvertragskündigung; Überbelegung; Aufnahme von Familienangehörigen; WohnungsaufsichtLeitsatz: 1. Dem Bundesgerichtshof wird gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO fol-gende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Familienmitgliedern in erheblichem Umfang überbelegt ist, obwohl sonst keine weiteren, den Ver-mieter beeinträchtigenden Umstände vorliegen? 2. Im übrigen - wegen der weitergehenden Vorlagefrage - ergeht kein Rechtsentscheid.OLG Hamm02.12.1992
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VIII ARZ 5/92 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; AnfangsrenovierungsklauselLeitsatz: Hat sich der Mieter neben den laufenden Schönheitsreparaturen nach Fristenplan oder nach Bedarf in einer gesonderten Formularklausel oder individuellen Vereinbarung auch zur Anfangsrenovierung verpflichtet, verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen gegen § 9 AGBG.BGH02.12.1992
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1 W 4290/92 - Ausschlußfrist für die Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft nach dem Recht der ehemaligen DDRLeitsatz: Soweit sich die Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Recht der ehemaligen DDR richtet, gilt in jedem Fall die Ausschlußfrist des § 405 Abs. 2 Satz 2 DDR-ZGB von vier Jahren seit der Erklärung über die Ausschlagung. Die Ausschlußfrist ist unabhängig davon zu beachten, ob der Anfechtende nach seinem Wissensstand oder aus sonstigen Gründen in der Lage gewesen wäre, die Anfechtung und ihre Gründe innerhalb der Frist geltend zu machen; eine Unterbrechung, Hemmung oder sonst ein Absehen von der Beachtung der Frist kommt grundsätzlich auch unter Berücksichtigung der besonderen politischen Verhältnisse im geteilten Deutschland nicht in Betracht.KG01.12.1992
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24 W 6947/91 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; ordnungsmäßige VerwaltungLeitsatz: Die Aufnahme nicht beglichener Verbindlichkeiten aus einer Wirtschaftsperiode in die Jahresabrechnung neben den tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben widerspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Klarheit und Übersichtlichkeit der Abrechnung dadurch nicht leidet und der Eigentümerkreis im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung mit demjenigen identisch ist, der im Zeitpunkt der Eingehung der jeweiligen Verbindlichkeit bestand (im Anschluß an Senat, Beschluß vom 10. Februar 1986 - 24 W 4051/85 - und Beschluß vom 1. Juli 1991 - 24 W 5554/90 -, NJW-RR 1992, 84 = WuM 1991, 514 = DWE 1992, 30).KG30.11.1992
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24 W 4734/92 - Wohnungseigentum; Kostenvereinbarung; Haftungsreglung; WasserschadenLeitsatz: Ist durch Vereinbarung vorgesehen, daß ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, Baumaßnahmen im Dachgeschoß zur Bildung von Wohneinheiten "auf seine Kosten und Gefahr" durchzuführen, so haftet er für Wasserschäden im Zuge des Ausbaus auch ohne Verschulden.KG30.11.1992
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65 S 202/92 - Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht; AlternativwohnungLeitsatz: Eine Eigenbedarfskündigung ist widersprüchlich und deshalb unbeachtlich, wenn der Vermieter eine vorher freigewordene vergleichbare Wohnung anderweitig vermietet hat.LG Berlin27.11.1992