« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (401 - 405 von 405)

  1. 64 S 291/91 - Minderung; Heizungsmangel; Ausschluss des Minderungsrechts; Nichtanzeige des Mangels
    Leitsatz: 1. Fehlende Beheizbarkeit der Wohnung während der Heizperiode stellt einen wesentlichen Mangel der Mietsache dar, der eine Minderung von mindestens 75 % des Kaltmietzinses rechtfertigt. 2. Der Ausfall der Heizung braucht während der Sommermonate noch nicht angezeigt zu werden, da dieser Mangel sich erst während der Heizperiode bemerkbar macht. 3. Der Ausschluß des Minderungsrechts (§ 537 BGB) wegen Nichtanzeige des Mangels (§ 539 Satz 2 BGB) tritt frühestens drei Monate nach Auftreten des Mangels ein. 4. Der Vermieter hat auch dann Kenntnis von dem Mangel, wenn er eine Wartungsfirma mit der Überprüfung der Heizung beauftragt und diese feststellt, daß eine Reparatur oder ein Austausch des Warmwasserbereiters notwendig ist. 5. Als Ursache für einen Defekt einer Gasetagenheizung kommt sowohl unsachgemäßer Gebrauch durch den Mieter als auch technischer Verschleiß des Gerätes in Betracht. Daher muß sich bei Defekten der Gasetagenheizung zunächst der Vermieter entlasten, daß der Defekt nicht auf technischem Verschleiß beruht. 6. Die Formularklausel im Mietvertrag, daß der Mieter die Etagenheizung auf eigene Kosten einschließlich Wartung und Reinigung zu betreiben hat, ist unwirksam, weil mit ihr nach dem Wortlaut auch Reparaturarbeiten auf den Mieter ohne Begrenzung auf einen jährlichen Höchstbetrag abgewälzt werden. 7. Der Mieter, der mehr als den gerechtfertigten Minderungsbetrag zurückbehält, gerät dann nicht in einen kündigungsbegründenden Verzug mit der Mietzinszahlung, wenn dieser Betrag das Fünffache des Minderungsbetrages nicht übersteigt.
    LG Berlin
    10.01.1992
  2. 28 S 3/91 - Bauunternehmerhaftung; Verkehrssicherungspflicht; Baumateriallagerung
    Leitsatz: 1. Für den zum Lagern von Baumaterialien mitbenutzten Gehweg ist der Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. 2. Trifft die Verkehrssicherungspflicht den Bauunternehmer, so überlagert sie die öffentlich rechtliche Pflicht der Schnee- und Eisglättebekämpfung.
    LG Berlin
    08.01.1992
  3. 15 C 502/91 - Treuhandvertrag; Mietgarantie
    Leitsatz: Eine im Rahmen eines Treuhandvertrages zugesicherte Miete (Mietgarantie) führt mangels weiterer Vereinbarungen nicht dazu, daß ein eventueller Mehrerlös nicht weitergegeben werden muß.
    AG Schöneberg
    07.01.1992
  4. 8 U 3266/91 - Beitrittsgebiet; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Sittenwidrigkeit; Ausreisefall; Unredlichkeit; Rechtserwerb
    Leitsatz: 1. Für die gegen den Erwerber eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücke gerichtete Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Das gilt auch dann, wenn der Kl. nach dem Vermögensgesetz einen Anspruch auf Rückgabe des Grundstücks gegen die öffentliche Hand besitzt. 2. Es kann davon ausgegangen werden, daß das Vermögensgesetz Grundbuchberichtigungsansprüche unberührt läßt, die darauf gestützt werden, daß das Grundbuch schon vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes unrichtig war, weil nach dem Recht der DDR ein wirksamer Eigentumserwerb nicht vorlag. 3. Die Kenntnis des Grundstückserwerbers von der Notlage des Veräußerers (z. B. Ausreisefreiheit erst nach Veräußerung des Grundstücks) allein machte das Erwerbsgeschäft nicht bereits sittenwidrig im Sinne von § 68 Abs. 1 Nr. 2 ZGB-DDR. Das gilt auch dann, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs den Unrechtsstaat DDR mit seiner beruflichen Stellung mittrug oder unterstützte. Die Frage, ob der Rechtserwerb unredlich im Sinne des Vermögensgesetzes war, bleibt davon unberührt.
    KG
    06.01.1992
  5. 67 S 302/91 - Staffelmietvertrag; Ausgangsmiete; Teilnichtigkeit; Teilunwirksamkeit; Vertragsauslegung
    Leitsatz: Ist die Vereinbarung über die Höhe des Ausgangsmietzinses bei einem Staffelmietvertrag teilweise unwirksam, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Staffelmietvertrages, wenn sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Parteiwille ermitteln läßt, wie die weiteren Stufen in diesem Fall vereinbart worden wären.
    LG Berlin
    06.01.1992