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Suchergebnis Urteilssuche (391 - 400 von 405)

  1. II K 123/92 - Machtmissbrauch; Erbe; Vermögenseinziehung gegen Toten; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsaussschluss; SMAD-Befehl Nr. 124; SMAD-Befehl Nr. 64
    Leitsatz: Die gegen einen Toten gerichtete Vermögenseinziehung geht ins Leere und stellt keine Maßnahme auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage dar. Die tatsächlich den Erben treffende Enteignung beruht demzufolge auf Machtmißbrauch.
    VG Dresden
    15.01.1992
  2. 32 DL 115/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Investitionsvorrang; Aussetzungsverfahren; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Antragsbefugnis des Alteigentümers nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO auch noch nach Veräußerung des Grundstücks und auch nach Eintragung im Grundbuch. 2. Eine entschädigungslose Enteignung liegt nicht vor, wenn die Entschädigungssumme mit grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten des Alteigentümers und mit durch das Teilungsverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten verrechnet wird. 3. Kein Erfordernis, in einem § 3 a-Bescheid durch Aufnahme von Auflagen oder Hinweisen für den Fall des Scheiterns einer Investition oder den Widerruf des Bescheides vorzusorgen.
    KreisG Potsdam-Stadt
    15.01.1992
  3. 1 BvR 1466/91 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Vollstreckungsschutz; Räumungsschutz
    Leitsatz: Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit kann, wenn die Gefahren ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich sind, in einem sehr engen Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Räumungsschutz auf Dauer geboten sein. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    15.01.1992
  4. XII ZR 202/90 - Halbteilungsgrundsatz; Güterauseinandersetzungsentscheidung; Eigentumsgarantie
    Leitsatz: 1. § 39 Abs. 1 FGB, wonach bei Beendigung der Ehe das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen der Ehegatten mangels Einigung durch gerichtliche Entscheidung geteilt wird, ist bei verfassungskonformer Auslegung und entsprechender Handhabung des dem Gericht eingeräumten Ermessens eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. a) Unteilbare Sachen kann das Gericht in der Weise verteilen, daß es daran Miteigentum der Eheleute begründet. Eine Übertragung in das Alleineigentum eines Ehegatten (§ 39 Abs. 1 Satz 3 FGB) kommt bei Grundstücken und vergleichbaren Gegenständen nur in Betracht, wenn dafür triftige Gründe bestehen, die der Bedeutung der Eigentumsgarantie angemessen sind und der Begründung von Miteigentum entgegenstehen. b) In seine Überlegung, ob ein Gegenstand in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen wird, muß das Gericht die diesem Ehegatten aufzuerlegende Erstattung des anteiligen Wertes in Geld einbeziehen; bei einer Übertragung zu Alleineigentum ist gleichzeitig die Erstattungspflicht festzusetzen und ihre Erfüllung zu sichern. c) Nach dem Grundsatz der Halbteilung hat das Gericht das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen umfassend zu teilen, soweit die Eheleute sich nicht über die Zuteilung von Vermögensgegenständen an einen von ihnen und ggf. eine Erstattung des anteiligen Wertes in Geld oder aber dahin einigen, sich über Vermögensgegenstände unabhängig vom übrigen gemeinschaftlichen Eigentum und Vermögen auseinandersetzen zu wollen. 2. Zur Frage, welche Gründe als triftig und eigentumsbezogen anerkannt werden können.
    BGH
    15.01.1992
  5. BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,Eigentumsgarantie
    Leitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.
    BGH
    15.01.1992
  6. 12 S 49/91 - Pachtvertrag; Abschluss des Pachtvertrages durch nur einen Miterben; Herausgabeanspruch gegen Nutzer; Eigentumserwerb bei Bebauung des Pachtgrundstücks
    Leitsatz: 1. Herausgabeanspruch bei von einem Miterben ohne Zustimmung der anderen Miterben abgeschlossenen Pachtvertrag. 2. Kein Eigentumserwerb an auf "Pachtgrundstück" errichtetem Gebäude, wenn ein Nutzungsvertrag nicht wirksam zustandegekommen ist.
    BezG Frankfurt/O.
    15.01.1992
  7. 65 S 153/91 - Teilgewerbezuschlag; Umgehungsgeschäft; Altbauwohnung
    Leitsatz: 1. Die Pflicht zur Entrichtung des vereinbarten Teilgewerbezuschlages ist von der tatsächlichen Ausübung des Gewerbes unabhängig. 2. Teilgewerbezuschlag als Umgehung des § 3 GVW.
    LG Berlin
    14.01.1992
  8. 1 W 666/91 - Erbausschlagung für in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß
    Leitsatz: 1. Für einen mit gewöhnlichem Aufenthalt im alten Bundesgebiet in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 2. Oktober 1990 verstorbenen Erblasser bestimmt sich die Erbfolge für das in der ehemaligen DDR belegene Immobilienvermögen nach dem Recht der ehemaligen DDR (Nachlaßspaltung). 2. In solchem Falle ist für den in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß auf Antrag ein Erbschein zu erteilen, der sich nur auf diesen Immobiliennachlaß erstreckt. Dabei ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob solche Vermögenswerte dem Erblasser in Wahrheit zuzuordnen waren oder ob auf Immobilien sich beziehende Rechte nach dem Erbrecht der DDR als Immobiliennachlaß im Sinne von § 25 Abs. 2 DDR-RAG zu qualifizieren sind. Offen bleibt, ob ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins für in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen als mißbräuchlich zurückgewiesen werden kann, wenn offensichtlich solches Vermögen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als vorhanden angesehen werden kann. 3. Die Ausschlagung der Erbschaft für einen in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß konnte bis einschließlich 2. Oktober 1990 im Grundsatz nur gegenüber einem Staatlichen Notariat der ehemaligen DDR wirksam erklärt werden. 4. War dem Erben im Zeitpunkt der Ausschlagung bekannt, daß zum Nachlaß Immobilienvermögen im Gebiet der ehemaligen DDR gehörte, so ist die Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums unbegründet, wenn der Irrtum darin besteht, daß der Erbe die künftige politische Entwicklung und die darauf beruhende Verfügbarkeit oder Wertsteigerung dieses Nachlaßteils bei der Ausschlagung nicht in seine Vorstellung aufgenommen hat.
    KG
    14.01.1992
  9. VG 25 A 661.91 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Ob ein Vermögenswert kraft Besatzungsmacht i. S. v. § 1 Abs. 6 lit. a VermG enteignet wurde, richtet sich nach Beginn und Charakter der Maßnahme; ihr Vollzug oder Abschluß nach Gründung der DDR durch deutsche Behörden oder Gerichte läßt den besatzungshoheitlichen Charakter nicht entfallen.
    VG Berlin
    13.01.1992
  10. 24 W 2671/91 - Wohnungseigentum; Hundehaltung; Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. Ein untersagender Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ist unwirksam, selbst wenn er nicht angefochten worden ist.
    KG
    13.01.1992