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  1. 5 C 349/92 - Gemeinschaftsflächen; Umgestaltung; Nutzungsänderung nach billigem Ermessen
    Leitsatz: 1. Mitvermietete Gemeinschaftsflächen darf der Eigentümer nicht frei umgestalten (§ 903 BGB); bei einer wesentlichen Zustandsänderung hat er die Interessen der Mieter angemessen (§ 315 BGB) zu berücksichtigen. 2. Der betroffene Mieter braucht die Veränderung nicht zu dulden, wenn er nicht vorher (formlos) über Einzelheiten informiert wurde.
    AG Tiergarten
    07.12.1992
  2. VG 21 A 540.92 - besatzungshoheitliche Enteignung; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Investitionsvorhaben; Glaubhaftmachung; Gleichwertigkeit des Investitionsvorhabens
    Leitsatz: 1. Die durch die sog. Berliner Liste 3 beschlossenen entschädigungslosen Enteignungen sind nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 lit. a) VermG erfolgt. 2. Das Konzept des Anmelders, der seine Berechtigung glaubhaft gemacht hat, kann auch gleichwertig sein, wenn er für den Fall des späteren Erweises seiner Nichtberechtigung die Zahlung des Verkehrswertes und nicht des zwischen Investor und Verfügungsberechtigten vereinbarten höheren Kaufpreises zusagt.
    VG Berlin
    04.12.1992
  3. LwZR 10/91 - Erhaltungspflicht des Pächters; Prüfpflicht des Verpächters; Teichablauf
    Leitsatz: a) Die Wiederherstellung eines zusammengebrochenen Teichablaufs unterfällt der Erhaltungspflicht des Verkäufers. b) Der Verpächter ist ohne besonderen Anlaß nicht verpflichtet, ein unter dem Teichboden befindliches Wasserablaufrohr aus Holz auf seine Bestandssicherheit zu überprüfen.
    BGH
    04.12.1992
  4. BLw 37/92 - LPG-Mitglied; Erbenanspruch auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäudes
    Leitsatz: a) Gebäude, die ein LPG-Mitglied 1961 in eine LPG als Inventarbeitrag eingebracht hat, sind unter Trennung von Eigentum an Grund und Boden Eigentum der Genossenschaft geworden. b) Mitglieder einer LPG sind durch Tod aus der LPG ausgeschieden. Die Erben eines 1979 verstorbenen LPG-Mitgliedes haben keinen Anspruch nach § 47 LwAnpG auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäudes.
    BGH
    04.12.1992
  5. BLw 26/92 - LPG-Gesamtvollstreckung; Rückforderung innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an LPG-Mitglieder zu Unrecht ausgezahlter Inventarbeiträge
    Leitsatz: a) Eine Entscheidung, die vom Gesetz her nicht der Rechtsbeschwerde unterliegt, kann mit ihr auch bei - irriger - Zulassung nicht angefochten werden. b) Der vom Gesamtvollstreckungsverwalter verfolgte Anspruch auf Rückgewähr bereits ausgezahlter Inventarbeiträge ist vor dem Landwirtschaftsgericht geltend zu machen. c) Inventarbeiträge, welche die Gemeinschuldnerin (LPG) innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an ihre Mitglieder zu Unrecht ausgezahlt hat, kann der Gesamtvollstreckungsverwalter wieder zurückfordern.
    BGH
    04.12.1992
  6. BLw 19/92 - LPG-Mitglied; Erbenansprüche bei Ausscheiden vor dem 16.3.1990; Amtsermittlung bei Streitigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Teilbetragsklage hinsichtlich der Abfindungsansprüche; ehrenamtlicher Richter im Landwirtschaftsanpassungsverfahren
    Leitsatz: a) Das Gericht der Rechtsbeschwerde läßt das Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung auch dann zu, wenn das Erstgericht über die Zulassung nicht entschieden hat. b) Streitigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind nach § 9 LwVG und den Vorschriften des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit, nicht nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu behandeln. Es gilt das Prinzip der Amtsermittlung. c) Verlangt der Antragsteller einen Teilbetrag aus den nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LwAnpG möglichen Ansprüchen, muß er im einzelnen angeben, wie sich die geforderte Summe auf die verschiedenen Ansprüche verteilt oder in welchem Abhängigkeitsverhältnis die einzelnen Ansprüche zueinander stehen sollen. d) Ein ehrenamtlicher Richter, der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 LwVG berufen worden ist, übt sein Amt solange aus, wie er nicht seines Amtes enthoben worden ist. e) Wegen des unterschiedlichen Anspruchsumfangs muß für Ansprüche von Erben eines LPG-Mitglieds danach unterschieden werden, ob das LPG-Mitglied vor oder nach dem 16. März 1990 verstorben ist (§ 51 a Abs. 2 LwAnpG). f) Zu den notwendigen Feststellungen für Ansprüche nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LwAnpG.
    BGH
    04.12.1992
  7. 1 B 112/92 - Berufungszulässigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
    Leitsatz: Die Berufung an das OVG, hier BezG, ist unzulässig, soweit mit dem Rechtsmittel die Gewährleistung der Beteiligung am Verfahren verlangt wird.
    BezG Potsdam
    04.12.1992
  8. 1 D 146/92 - Teilungsunrecht; Rechtssicherheit; Nutzungsrechte; Machtmissbrauch; Unredlichkeit; Erwerber; Ausreiseverkauf; Zwangslage; Auswahlermessen; Kennenmüssen; Vergabepraxis; Kaufpreisvorteil
    Leitsatz: 1. Die Anwendung von § 290 ZGB auf Nutzungsrechte, deren Inhaber republikflüchtig waren, ist Teilungsunrecht. 2. Das Vermögensgesetz will Rechtssicherheit zugunsten der Bürger herbeiführen, als diese "nicht aufgrund des Umstandes, daß sie auf den Bestand der DDR und der dort geltenden Gesetze vertrauend sich diesen Vorschriften unterworfen haben und entsprechend diesen Vorschriften Rechte erwarben, generell ihre Rechte verlieren können sollen". 3. Der Umstand, daß der Erwerber als Arzt gefördert worden ist, erfüllt nicht das Merkmal des Machtmißbrauchs. 4. Ein Irrtum des Alteigentümers, sein in der DDR verbliebener Sohn werde das Anwesen später erwerben können, löst nicht die Unredlichkeit des Erwerbers aus. 5. Der Wille zum Ausreisen allein erfüllt nicht das Merkmal einer Zwangslage. Zwangslage ist mehr als nur der allgemeine Zwang, im System der "Diktatur des Proletariats" leben zu müssen. 6. Für die Frage, ob den Erwerbern ein besonders günstiger Kaufpreis eingeräumt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob illegal ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. 7. Zur Beurteilung des Auswahlermessens. 8. Zur Frage des Kennens oder Kennenmüssens einer von Formvorschriften abweichenden Vergabepraxis.
    VG Greifswald
    03.12.1992
  9. 1 K 337/91 (VG) - Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Unterhaltungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Finanzierungsaufwand; Beleihungsgrenze; Wertermittlungsverfahren; Zeitwert des Grundstücks
    Leitsatz: Eine Überschuldung ist eingetreten, wenn die vom Eigentümer aufzubringenden notwendigen Unterhaltungskosten einschließlich des Instandsetzungsbedarfs einen Finanzierungsaufwand erfordert hätten, der den Zeitwert der Immobilie, gemessen an den gültigen Bewertungsgrundsätzen, überschritten hätte und innerhalb einer zumutbaren Zeit auch nicht durch die staatlich festgesetzten Mieten zu decken gewesen wäre.
    VG Dresden
    03.12.1992
  10. 30 REMiet 4/92 - Teilinklusivmiete; Mieterhöhung; Ausgangsmiete
    Leitsatz: 1. Sieht ein Wohnungsmietvertrag als Mietentgelt nur einen bestimmten Betrag (zuzüglich Heizungs /Warmwasserkosten) vor, ist dieser Betrag im Regelfall als (Teil-) Inklusivmiete zu verstehen, mit der auch umlagefähige Betriebskosten abgegolten sein sollen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart, Leitsatz 1, vom 13. Juli 1983, NJW 1983, 2329). An diesen Betrag als (Teil-) Inklusivmiete ist bei der Mietzinserhöhung nach § 2 MHG anzuknüpfen. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.
    OLG Hamm
    03.12.1992