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Suchergebnis Urteilssuche (311 - 320 von 405)
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VG 25 A 498.91 - Betriebseinweisung; UnternehmensrestitutionLeitsatz: Eine vorläufige Betriebseinweisung scheidet aus, wenn ein "zurückzugebendes Unternehmen" nicht mehr existiert; Unternehmen in diesem Sinne ist grundsätzlich nur ein "lebendes Gebilde".VG Berlin20.03.1992
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63 T 14/92; 63 T 52/92; 63 T 54/92 - Zwangsvollstreckung; OrdnungsgeldLeitsatz: Festsetzung von Ordnungsgeldern wegen Verstoßes gegen die An-ordnung, Bauarbeiten in der Wohnung eines Mieters zu unterlassen.LG Berlin20.03.1992
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55 T 17/92 - Maklervertrag; VertragsmusterLeitsatz: Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, daß § 5 der Berliner Verordnung zur Regelung der Entgelte für Wohnungs- und Zimmervermittlung nicht im Wege der konkurrierenden Bundesgesetzgebung derogiert worden ist.LG Berlin20.03.1992
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1 B 1/92 V - Aussetzung der Vollziehung; Enteignungen nach dem Aufbaugesetz; Gegenkonzept; Streitwert in vorläufigenLeitsatz: 1. Der defensive vorläufige Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt einen erfolglosen Antrag des Dritten auf behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 VwGO nicht voraus. 2. Im Verfahren nach § 3 a Vermögensgesetz ist die Beschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 80 a VwGO gem. § 37 Abs. 2 VermG statthaft. 3. Zur Frage, inwieweit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes unterliegen. 4. Ein "Gegenkonzept" des Berechtigten ist im Verfahren nach § 3 a VermG nur beachtlich, wenn es spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden ist. 5. Im Bescheid nach § 3 a VermG ist der voraussichtliche Kaufpreis des Vermögensgegenstandes mitzuteilen. 6. Der Streitwert beträgt in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen nach § 3 a VermG 1/20 des Kaufpreises /Verkehrswertes.BezG Potsdam18.03.1992
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VIII ZR 112/91 - Revisionszulassung durch BezirksgerichtLeitsatz: Hat das Bezirksgericht in einer Wohnungsmietsache als Berufungs-gericht entschieden, so ist die Revision auch bei (irrtümlicher) Zulassung unstatthaft (Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 5/86, NJW 1988, 49 unter 3 c).BGH18.03.1992
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IV ZR 87/91 - Gebäudeversicherung; Sturmschadenversicherung; ErsatzbestandteileLeitsatz: Bestandteile im Sinne des § 2 VGB sind auch solche Teile, die nur vorübergehend während einer Reparatur fachmännisch in das Gebäude eingefügt sind (Ersatzbestandteile).BGH18.03.1992
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64 S 437/91 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Beleidigung; UrteilsaushangLeitsatz: Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter im Regelfall kein Kündigungsgrund.LG Berlin17.03.1992
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64 S 200/91 - Video-Aufnahme; BeweismittelLeitsatz: Video-Aufnahmen als unterstützendes Beweismittel in einem Verfahren um Schönheitsrepraturen/positive Vertragsverletzung.LG Berlin17.03.1992
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64 S 347/91 - Nutzungsentschädigung; Schadensersatzanspruch; MinderungLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses ist ein vertraglicher Anspruch eigener Art, kein Schadensersatzanspruch. 2. Die Nutzungsentschädigung ist in Höhe der zuletzt geschuldeten Miete zu zahlen; war daher die Miete bereits während des Bestehens des Mietverhältnisses gemindert, ist die Nutzungsentschädigung nur in Höhe der geminderten Miete zu zahlen. 3. Tritt der Mangel nach Beendigung des Mietverhältnisses während der dem Mieter gewährten Räumungsfrist ein, so ist die Nutzungsentschädigung in Höhe der vollen Miete jedenfalls dann zu zahlen, wenn der Mieter den Mangel dem Vermieter nicht angezeigt hat.LG Berlin17.03.1992
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64 S 357/91 - Rechtsmittelschrift; Streitgenossen; Kommunale Wohnungsverwaltung; Mietvertrag; Vertretung; Besitzrecht; Nutzungsentgelt; ErbengemenschaftLeitsatz: 1. Wird in einer Rechtsmittelschrift nur einer von mehreren Streitgenossen der Gegenseite genannt und handelt es sich dabei um die im Rubrum des angefochtenen Urteils an erster Stelle stehenden, so ist hierin eine Beschränkung der Anfechtung auf den in der Rechtsmittelschrift Genannten nicht zu sehen. 2. Hat die von den Eigentümern mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragte Kommunale Wohnungsverwaltung den Mietvertrag ohne Hinweis auf die Vertretung geschlossen und ergibt sich diese auch nicht aus den Umständen, so ist der Mietvertrag mit der KWV zustande gekommen. Der Mieter kann sich nach Beendigung der Verwaltung gegenüber dem Eigentümer nicht auf sein Besitzrecht aus dem Mietvertrag mit der KWV berufen. 3. Soweit der Mieter aufgrund des Mietvertrages mit der KWV den Besitz unentgeltlich erlangt hat, z. B. an dem das Haus umgebenden Garten, ist er zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes an den Eigentümer verpflichtet.LG Berlin17.03.1992