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  1. BVerwG 4 N 2.91 - Aussenbereich; Bebauungsplan; Nutzungsbeschränkung; Einzelflächen; besonderer Wohnbedarf,
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann grundsätzlich einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, wenn Inhalt und Schranken seines Grundeigentums durch einen Bebauungsplan bestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor im Außenbereich gelegenes Grundstück durch die Ausweisung im Bebauungsplan zwar eine wertsteigernde Baulandqualität erlangt, der Plan jedoch Nutzungsbeschränkungen enthält, die eine aus der Sicht des Eigentümers günstigere Nutzung des Grundstücks verhindern (hier: Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). 2. "Einzelne Flächen" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB sind Flä-chen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, die in eine durch Bebauungsplan geplante oder bereits vorhandene Bebauung mit einem anderen Nutzungszweck eingestreut sind und wegen ihrer geringen Größe ungeeignet sind, das Entstehen einseitiger Bevölke-rungsstrukturen zu begünstigen. 3. Der "besondere Wohnbedarf" von Personengruppen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB muß in baulichen Besonderheiten der Wohn-gebäude zum Ausdruck kommen; ein geringes Einkommen begründet (allein) keinen "besonderen Wohnbedarf" im Sinne dieser Vorschrift. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB müssen nur die begünstigte Personengruppe mit einem besonderen Wohnbedarf bezeichnen; die jeweiligen baulichen Besonderheiten müssen grundsätzlich nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.
    BVerwG
    17.12.1992
  2. VII ZR 84/92 - Verjährung; Unterbrechung durch Mahnbescheid; Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid
    Leitsatz: a) Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird. b) Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91 = BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 2 = LM ZPO § 690 Nr. 5 = BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125 = NJW 1992, 1111 = WM 1992, 493).
    BGH
    17.12.1992
  3. VII ZR 45/92 - Architektenleistungen; Gewährleistungsansprüche wegen Planungsfehlern; Bauwerk; Verjährung
    Leitsatz: Für Gewährleistungsansprüche wegen Fehlern von Plänen, die Arbeiten am Grundstück dienen sollen, gilt die Verjährungsfrist von ei-nem Jahr (im Anschluß an BGHZ 37, 341; 48, 257; 58, 85; 58, 225). Es ist dabei nicht erforderlich, daß Grundstücksarbeiten als solche Gegenstand der Planung waren (im Anschluß an BGHZ 72, 257). Es reicht aus, daß Pläne eines Gasleitungsnetzes im Hinblick auf künftige Unterhaltungsmaßnahmen neu erstellt werden.
    BGH
    17.12.1992
  4. V ZR 254/91 - Kleingartenanlage; Kündigung der mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge
    Leitsatz: a) Die mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge können von dem Landkreis gekündigt werden. b) Auch nach Auflösung der mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge kann ein Kleingartenverein die ihm von der LPG zur Errichtung einer Kleingartenanlage überlassenen Flächen vorläufig weiter nutzen und ausbauen.
    BGH
    17.12.1992
  5. 1 K 170/92 - Neubescheidung; Entziehungstatbestand; Berechtigter; Kettenerbausschlagung; Überschuldung
    Leitsatz: 1. Wird von einem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen aufgrund dessen (fehlerhafter) Rechtsansicht ein Element des Entziehungstatbestandes überhaupt nicht geprüft, so kann das Gericht in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO den ablehnenden Bescheid aufheben und den Bekl. zur erneuten Bescheidung der Sache verpflichten. 2. Berechtigter i. S. des Vermögensgesetzes bei einer sog. Kettenerb-ausschlagung wegen Überschuldung (§ 1 Abs. 2 Vermögensgesetz) ist nur der zuerst Ausschlagende (bzw. dessen Rechtsnachfolger).
    VG Weimar
    16.12.1992
  6. 5 UH 1/92 - Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Schwager
    Leitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter den Eigenbedarf zu-gunsten eines Schwagers geltend macht. 2. Im übrigen ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Oldenburg
    16.12.1992
  7. 16 C 495/92 - Lebensgemeinschaft; Räumungsanspruch; Misshandlung; positive Vertragsverletzung: Wohnungszuteilung
    Leitsatz: Der mißhandelte Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft hat kei-nen Anspruch auf Räumung der gemeinsam gemieteten Wohnung gegen den anderen.
    AG Schöneberg
    15.12.1992
  8. 7 U 1930/92 - Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; Dienstgrundstück
    Leitsatz: 1. Zuordnung des ehemaligen volkseigenen Verwaltungsvermögens zu Bund und Ländern. 2. Fehlende Ermächtigung der DDR Ministerien zum Verkauf von Dienstgrundstücken in der Übergangszeit.
    KG
    15.12.1992
  9. V ZR 204/91 - Grunddienstbarkeit; Baubeschränkung; Grundstückskaufvertrag; Sachmangel; Schadensersatz; Unvermögen; Mietausfall
    Leitsatz: Auch wenn von dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu erwarten ist, daß er von seinem Recht aus einer Grunddienstbarkeit (Baubeschränkung) Gebrauch macht, kann der Käufer des dienenden Grundstücks der Beschränkung Rechnung tragen und Ersatz des ihm dadurch entstehenden Schadens von dem Verkäufer verlangen.
    BGH
    11.12.1992
  10. 63 S 369/92 - Kündigung; Einkommensverhältnisse
    Leitsatz: Fristlose Kündigung des Vermieters nach unwahren Angaben des Mieters im Vorprozeß über seine Einkommensverhältnisse.
    LG Berlin
    11.12.1992