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Urteil Staffelmietvertrag
Schlagworte
Staffelmietvertrag; Ausgangsmiete; Teilnichtigkeit; Teilunwirksamkeit; Vertragsauslegung
Leitsatz
Ist die Vereinbarung über die Höhe des Ausgangsmietzinses bei einem Staffelmietvertrag teilweise unwirksam, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Staffelmietvertrages, wenn sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Parteiwille ermitteln läßt, wie die weiteren Stufen in diesem Fall vereinbart worden wären.
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