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Urteil personenbezogene Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
personenbezogene Untervermietungserlaubnis; Kündigung wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis; Gebrauchsüberlassung
Leitsatz
Der Mieter hat gegen seinen Vermieter keinen Anspruch auf Erteilung einer generellen
Untermieterlaubnis, wenn nach Abschluß des Mietvertrages hieran ein berechtigtes Interesse
entstanden ist, vorbehaltlich eines wichtigen Grundes in der Person des aufzunehmenden Dritten, oder
sondern nur bei konkreter Benennung des Untermieters .
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