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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Steigeleitungsverstärkung; Ankündigung
Leitsätze
1. Die Verstärkung einer Steigeleitung stellt auch dann eine Modernisierung dar, wenn eine Verstärkung der Verkabelung innerhalb der Wohnung des Mieters nicht vorgesehen ist.
2. Bei der Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme braucht der Vermieter den Mieter nicht auf sein Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
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