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Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Flächenabweichung; Objektbeschreibung; Zusicherung
Leitsätze
1. Auch bei der Vermietung einer Wohnung oder von Gewerberaum kann die Zusicherung einer bestimmten Größe die Zusicherung einer Eigenschaft sein.
2. Eine bloße Flächenangabe oder Größenangabe ist noch keine Zu-sicherung, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Beschreibung des Objekts dar.
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