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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch, Funkantennen an Fenstern
Leitsatz
Der Vermieter hat es grundsätzlich hinzunehmen, wenn der Mieter zwei dünne Funkantennen (hier: zwei Metallstäbe von ca. 30 cm Länge und weniger als 1 cm Durchmesser) an den Fenstern seiner Mietwohnung anbringt.
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