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Urteil Mieterkündigung
Schlagworte
Mieterkündigung; Kündigungsfrist bei Altverträgen
Leitsätze
1. Die kurze Kündigungsfrist des § 120 Abs. 2 ZGB gilt seit dem 3. Oktober 1990 auch bei Altverträgen nicht mehr.
2. Eine Kündigung mit der Bitte, die Wohnung an einen Dritten zu vermieten, enthält keine unzulässige Bedingung.
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