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Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzug, nachträgliche Zahlung des Mietrückstandes
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzug, nachträgliche Zahlung des Mietrückstandes
Leitsatz
Keine ordentliche Kündigung nach § 564 b Abs. 2 Ziffer 1 BGB, wenn der Mieter erstmalig mit zwei Monatsmieten in Zahlungsrückstand gekommen ist und diesen Zahlungsrückstand innerhalb der Schonfrist ausgeglichen hat.
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