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Urteil Erbscheinserteilungsverfahren


Schlagworte

Erbscheinserteilungsverfahren; perpetuierte Zuständigkeit des Nachlassgerichts

Leitsatz

Ist ein Nachlaßgericht im früheren Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin (West) vor der Vereinigung Deutschlands gemäß § 73 Abs. 3 FGG zuständig gewesen und seinerzeit im Erbscheinserteilungsverfahren tätig geworden, so bleibt diese Zuständigkeit auch nach der Vereinigung Deutschlands bestehen, wenn es darum geht, ob die damalige Erbrechtsbezeugung - etwa wegen im Gebiet der ehemaligen DDR belegenen Immobiliarvermögens - zu erweitern ist.

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