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Urteil Bäume
Schlagworte
Bäume; Anhängigkeit; Grundstücksveräusserung; Garagenzufahrt; Tiefgarage; Stellplatzfrage
Leitsätze
1. Die Veräußerung des Grundstückseigentums während der Anhängigkeit der Klage auf Erteilung einer Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen hat auf den Prozeß keinen Einfluß.
2. Die Erteilung einer Genehmigung zur Beseitigung geschützter Bäume für die Anlegung einer Zufahrt zu einer geplanten Tiefgarage an der Rückseite des Hause kommt nicht in Betracht, wenn die Stell-platzfrage wegen der Größe des Grundstücks ohne einen solchen Eingriff in die Natur gelöst werden kann.
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