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Urteil Abgeschlossenheit
Schlagworte
Abgeschlossenheit; Wohnungstrennwände; Wohnungsdecken
Leitsatz
Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden können auch dann im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in sich abgeschlossen sein, wenn die Trennwände und Trenndecken nicht den Anforderungen entsprechen, die das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes aufstellt.
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