25 U 2507/25 e - Rechtsschutzversicherung, Baurisikoausschluss, Verwertungskündigung, Deckungsschutz, Baurisikoklausel
Leitsatz: Der Streit über die Wirksamkeit einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine mietrechtliche Beendigungsstreitigkeit. Er fällt auch dann unter den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz des Vermieters, wenn die Kündigung den Abriss des Gebäudes und einen Neubau ermöglichen soll.(Leitsatz der Redaktion)