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VG 26 A 748.92 - Verbundenheit; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Treuhandanstalt; ParteienvermögenLeitsatz: 1. Zum Begriff der "Verbundenheit". 2. Der nach der Gesamtvollstreckungsordnung gerichtlich bestellte Verwalter über das Vermögen einer durch § 20 b des Parteiengesetzes der DDR (PartG-DDR) erfaßten juristischen Person verdrängt grundsätzlich die Treuhandanstalt in der Ausübung der ihr durch § 20 b Abs. 2 PartG DDR übertragenen treuhänderischen Befugnisse.VG Berlin07.12.1992
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VfGBbg 56/16 - Einweisung in Spezialheim, Anhörungsrüge, Übertragung der Verfassungsbeschwerdefrist auf unbefristeten Rechtsbehelf im Rehabilitierungsverfahren, Fristvorwirkung, Verwirkung eines Rechtsbehelfs, Amtsermittlungspflicht, Beweiserhebung, MitwirkungspflichtLeitsatz: 1. Eine Vorwirkung der Frist für die Verfassungsbeschwerde (§ 47 Abs. 1 VerfGG Bbg.) in Bezug auf die nach § 33a StPO unbefristet zulässige Anhörungsrüge kommt nicht in Betracht. 2. Die grundsätzlich denkbare Verwirkung eines unbefristeten Rechtsbehelfs kommt nicht in Betracht, wenn das Fachgericht in der Sache entschieden hat, sofern sich die Unzulässigkeit nicht gleichsam aufdrängt und somit offensichtlich ist. 3. Die Amtsermittlungspflicht im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren (§ 10 Abs. 1 StrRehaG) erfordert mit Blick auf die Anforderungen effektiven Rechtsschutzes keine ziellose Aufklärung ins Blaue hinein. Vielmehr setzt sie eine Veranlassung durch die vom Antragsteller aufgrund seiner Mitwirkungspflicht (§ 10 Abs. 2 StrRehaG) geforderten Darlegungen voraus. Ausgehend vom Zweck des Rehabilitierungsverfahrens sind hieran zwar keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; notwendig ist indes wenigstens der Vortrag eines Sachverhalts, der bezogen auf eine rehabilitierungsfähige Maßnahme auf das Vorliegen eines Rehabilitierungstatbestandes zumindest hindeutet und einen Bedarf für nähere Erforschung und Verifizierung erkennen lässt. (Leitsätze der Redaktion)VerfG Brandenburg16.03.2018