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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 32 C 37/24 - Beiderseits bindendes Übergabeprotokoll, Entfernung vom Mieter eingebrachter Einrichtungen (hier: Laminat)
    Leitsatz: 1. Der Inhalt eines von den Parteien unterzeichneten Über- oder Rückgabeprotokolls ist, so keine abweichenden Abreden getroffen werden, sowohl hinsichtlich positiv aufgeführter Verschlechterungen der Mietsache als auch Fehlens nicht aufgeführter bindend, es sei denn, solche können im Zug einer üblichen Prüfung nicht erkannt werden.2. Unterzeichnet der Mieter das Protokoll behauptetermaßen nur, um nicht selbst für Schäden verantwortlich gemacht zu werden, steht das der vereinbarten Protokollwirkung nicht entgegen.3. Behauptet der Mieter entgegen einem den mangelfreien Zustand der Mietsache bei Rückgabe bestätigenden unterzeichneten Protokoll, es hätten bis zum Ende Mängel vorgelegen, ist er mit diesem Vortrag insgesamt ausgeschlossen, da bzw. wenn er nicht vorträgt, wann zuvor bestehende Mängel behoben worden seien.4. Einrichtungen, welche der Mieter in die Wohnung einbringt (hier: Laminat), sind spätestens bei Mietende wieder zu entfernen. Ein Anspruch des Mieters auf Kostenerstattung besteht nur, wenn dieses vereinbart wurde oder der Vermieter der Entfernung widerspricht.
    AG Hanau
    11.04.2025
  2. IV ZB 37/24 - Für den Notar nicht erkennbare Geschäftsunfähigkeit befreit nicht von der Zahlung der Notarkosten
    Leitsatz: Ein - für den Notar nicht erkennbar - geschäftsunfähiger Auftraggeber ist unabhängig von der Art der notariellen Tätigkeit zur Zahlung der Notarkosten verpflichtet. Die Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit in §§ 104 ff. BGB sind auf Aufträge an einen Notar weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
    BGH
    26.02.2025
  3. VI ZR 14/21 - Auskunftsanspruch zu Whistleblower-Mieter
    Leitsatz: Zur Beschränkung des Auskunftsrechts über die Herkunft von Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 lit. g DSGVO durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter.
    BGH
    22.02.2022
  4. IX ZR 185/06 - Mietverträge mit Wirkung für die Insolvenzmasse; Maßgeblichkeit des Überlassungszeitpunkts; nicht in Vollzug gesetzte Mietverträge
    Leitsatz: In der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis nur dann mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist.
    BGH
    05.07.2007