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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)
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5 U 77/22 - Beeinträchtigungen durch RauchLeitsatz: 1. Rauch ist ein Aerosol von Gasen, Wassertröpfchen und Rußpartikeln; ein Klageantrag und Urteilstenor sind deshalb widersprüchlich, wenn nur Beeinträchtigungen durch Rauch zu unterlassen sind, dies aber nicht für dessen Bestandteile gelten soll.2. Werden Beeinträchtigungen durch Videoaufnahmen des Kl. hinreichend dargelegt, ist vom Bekl. darzulegen und zu beweisen, dass es sich um eine nur unwesentliche Beeinträchtigung handelt.3. Sind die Grenzwerte für Emissionen von Staub eingehalten, ist eine Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenmonoxid unerheblich, wenn ein Unterlassungsanspruch für eine Beeinträchtigung durch Gase nicht geltend gemacht wurde.(Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg03.07.2025
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BVerwG 4 C 11.13 - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag des Eigentümers; Sanierungsabgabe; Sanierungsausgleichsbetrag; Festsetzungsverjährung; Festsetzungsfrist; förmlicher Abschluss der Sanierung; Aufhebungssatzung; pflichtwidrig unterlassene Aufhebung der Sanierungssatzung; rechtsstaatliches Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Erlangung des Vorteils; grundstücksbezogene Erklärung der Abgeschlossenheit der Sanierung; vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrags; Übergangsvorschriften; verfassungskonforme Auslegung; tatsächlicher Abschluss der Sanierung; Grenzen zulässiger verfassungskonformer Auslegung; Grundsatz von Treu und Glauben; Verwirkung; unzulässige Rechtsausübung; Klageerweiterung; BerufungsbegründungLeitsatz: ...-vorhersehbarkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März...BVerwG20.03.2014
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64 S 164/22 - Mietpreisbremse bei Parteienwechsel im MietvertragLeitsatz: ...analog § 41 Abs. 5 GKG nach dem...LG Berlin II29.01.2025
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64 S 309/22 - Rechtsmissbräuchliche AuskunftsklageLeitsatz: ...höchstzulässige Maß ist entsprechend § 41 Abs. 5 GKG...LG Berlin30.08.2023
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VI ZR 1370/20 - Räumungsrechtsstreit wegen Untervermietung, Mieter heimlich videoüberwachtLeitsatz: 1. a) Die Frage, ob die auf einer unzulässigen Videoüberwachung beruhenden Erkenntnisse einer Partei bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung verwertet werden dürfen, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beurteilen.b) Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten in Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentliche Hand (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst, e DSGVO) die Möglichkeit eröffnet, nationale Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, mit denen sie die Anwendung der Vorschriften der DSGVO genauer festlegen und konkretisieren. Die Absätze 2 und 3 enthalten damit Öffnungsklauseln zugunsten der Mitgliedstaaten.c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung im deutschen Zivilprozess sind die im Lichte des Grundgesetzes auszulegenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Berücksichtigung von Parteivorbringen und Beweisangeboten, insbesondere die § 286 Abs. 1, §§ 355 ff. ZPO.2. Bei der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich um ein besonderes Rechtsinstitut, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht. Sie ist vom Schmerzensgeld im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung eines der dort genannten Rechtsgüter zu unterscheiden. Führt die Handlung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Folge hatte, auch zu einer Verletzung der Gesundheit, so muss die darin liegende Beeinträchtigung zum Gegenstand eines Schmerzensgeldanspruchs gemacht werden und kann nicht stattdessen zur Begründung einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung herangezogen werden.BGH12.03.2024
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V ZB 98/15 - Dingliches Vorkaufsrecht für ErbengemeinschaftLeitsatz: a) Zur Aufhebung eines dinglichen Rechts, für das eine Gesamtberechtigung im Sinne des § 428 BGB besteht, ist, sofern sich aus dem zugrundeliegenden Schuldverhältnis nicht etwas anderes ergibt, die Aufgabeerklärung aller Gesamtgläubiger erforderlich.b) Ein dingliches Vorkaufsrecht kann nicht für mehrere Berechtigte als Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB bestellt werden.c) Ist ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer solchen Gesamtberechtigung im Grundbuch eingetragen, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Recht in dem zulässigen Umfang gewollt war und damit entstanden ist. d) Wurde ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer Gesamtberechtigung gemäß § 428 BGB in das Grundbuch eingetragen, ist nur der das Gemeinschaftsverhältnis bezeichnende Teil der Eintragung inhaltlich unzulässig.BGH13.10.2016
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V ZB 89/08 - Geschäftswert für Beglaubigung von Unterschriften über Bestellung des Verwalters einer WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigen.BGH23.10.2008
