« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 65 S 281/14 - Kündigung wegen Eigenbedarfs, Suizidgefahr, Alter, Behinderung, depressive Erkrankung im höheren Lebensalter
    Teaser: ...(mehr als 50 %) wahrscheinlich ist. Die 65...
    LG Berlin
    08.07.2015
  2. XII ZR 5/15 - Rechtzeitigkeit der Annahme eines Vertragsangebots, regelmäßige Zwei-Wochen-Frist für die Annahme eines Gewerbemietvertrag-Angebots
    Urteil: ...Annahme noch rechtzeitig i. S. d. § 147 Abs. 2...
    BGH
    24.02.2016
  3. 8 U 22/05 - Schadensersatz wegen unberechtigter Wegnahme von Mietereinbauten; formularmäßiger Ausschluß des Wegnahmerechts des Mieters; Aufwendungsersatzansprüche des Mieters nach Eigentumswechsel; Schönheitsreparaturen ohne Fristenplan; Anspruch auf Geldersatz für nicht auszuführende Schönheitsreparaturen bei geplantem Umbau
    Leitsatz: 1. Modernisierungen sind keine Einrichtungen, die der Mieter wegnehmen darf. Nimmt er dennoch die zu diesem Zweck eingefügten Sachen weg, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. 2. Der formularmäßige Ausschluß des Wegnahmerecht des Gewerberaummieters ohne gleichzeitigen Ausschluß etwaiger gesetzlicher Ausgleichsansprüche für Mietereinbauten ist wirksam. 3. Sofort fällige Aufwendungsersatzansprüche des Mieters richten sich nicht gegen den nach der Aufwendung in den Mietvertrag eingetretenen Erwerber , sondern gegen den früheren Vermieter. 3. Die Überwälzung der Schönheitsreparaturen ist auch ohne Nennung eines Regel-Fristenplans hinreichend bestimmt. Der Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichtausführung der Schönheitsreparaturen geht bei Umbauabsicht nach Beendigung des Mietverhältnisses in eine Geldforderung in Höhe desjenigen Betrages über, den der Mieter ohne den Umbau zur Erfüllung seiner Schönheitsreparaturpflicht aufzuwenden gehabt hätte. Hinterläßt der Mieter die Mieträume in eine Rohbauzustand ist ein Mietausfall von zwei Monaten nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter substantiiert dartut , daß er die Räume nach Rückgabe in ordnungsgemäßen Zustand sofort hätte weiter vermieten können. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    19.01.2006