5 O 124/15 - Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag
Leitsatz: Wird
ein Grundstückskauf nachträglich durch Erhöhung des Kaufpreises und erstmalige
Aufnahme einer Maklerklausel abgeändert, ist dies einem Vorkaufsberechtigten
gegenüber unwirksam, der schon vorher seine Absicht geäußert hatte, sein
Vorkaufsrecht auszuüben.
(Leitsatz
der Redaktion)