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VIII ZR 79/22 - Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklausel, Individualvereinbarung wirksamLeitsatz: ...2015 - VIII ZR 242/13, BGHZ 204, 316 Rn. 24...BGH06.03.2024
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V ZB 25/23 - Bewertung von NachteilenLeitsatz: Verteidigt eine Wohnungseigentümerin den Einbau einer zusätzlichen Fußbodenheizung in ihren Räumen i.V.m. einem eigenmächtigen Anschluss an die gemeinsame Heizungsanlage des Gebäudes, ist ein Streitwert von 1.000 € und damit auch der Zugang zur Berufungsinstanz eröffnet.(Leitsatz der Redaktion)BGH21.09.2023
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V ZR 69/21 - Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach dem gesetzlichen bzw. ver-einbarten Verteilungsschlüssel, Änderung des KostenverteilungsschlüsselsLeitsatz: ...vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, GE 2010...BGH16.09.2022
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67 S 240/21 - Quotale Abgeltung noch nicht fälliger SchönheitsreparaturenUrteil: ...Entscheidung des VIII. Zivilsenates des BGH zur...LG Berlin15.03.2022
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V ZR 32/21 - Ersatzanspruch aus GoA für eigenmächtigen VerwalterLeitsatz: ...254/17, BGHZ 222, 187)....BGH10.12.2021
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VIII ZR 191/19 - Kostenvorschuss für Ausbau einer mangelhaften Kaufsache und Einbau einer als Ersatz gelieferten SacheLeitsatz: ...Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW...BGH07.04.2021
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V ZR 31/20 - Grenzwand, Giebelwand, Nachbarwand, GrundstücksgrenzeLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 7b Abs. 1 NRG BW setzt das Bestehen einer Grenzwand voraus; die Rechtsverhältnisse an einer Nachbar- bzw. halbscheidigen Giebelwand richten sich mangels landesrechtlicher Regelung in Baden-Württemberg ausschließlich nach Bundesrecht. 2. Die Zustimmung zur Errichtung einer Nachbarwand und damit zur Grenzüberschreitung bezieht sich im Zweifel nicht nur auf die Wand selbst, sondern auch auf Bauteile, die deren Abschluss dienen (hier: Dachüberstand) und die Benutzung des überbauten Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, solange von diesem aus nicht an die Wand angebaut worden ist. Von der Zustimmung umfasst ist die spätere Erneuerung solcher Bauteile unter Berücksichtigung der aktuellen bautechnischen Anforderungen und Anschauungen. 3. Soll an die Nachbarwand angebaut werden, muss der Eigentümer des Grundstücks, von dem aus bereits angebaut ist, die überstehenden Bauteile auf seine Kosten entfernen.BGH12.03.2021
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VIII ZR 289/19 - Unwirksame Inkassopauschale in Energieversorgungsvertrag, Auslegung von AGB, kundenfeindlichste AuslegungLeitsatz: .... März 2012 - VIII ZR 202/11, NJW-RR 2012, 1333...BGH10.06.2020
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IX ZR 140/19 - Unwirksamkeit der Gebührenvereinbarung, unangemessen hohes RechtsanwaltshonorarLeitsatz: Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswertes um die Abfindung vorsieht. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.BGH13.02.2020
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67 T 107/19 - Auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche beschränkte Verwertungsbefugnis der Mietkaution nach MietendeLeitsatz: ...eröffnet (gegen BGH vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141...LG Berlin01.10.2019