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  1. IX ZR 140/19 - Unwirksamkeit der Gebührenvereinbarung, unangemessen hohes Rechtsanwaltshonorar
    Leitsatz: Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswertes um die Abfindung vorsieht. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.
    BGH
    13.02.2020
  2. V ZR 69/21 - Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach dem gesetzlichen bzw. ver-einbarten Verteilungsschlüssel, Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
    Leitsatz: ...vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, GE 2010...
    BGH
    16.09.2022
  3. 67 S 240/21 - Quotale Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen
    Urteil: ...Entscheidung des VIII. Zivilsenates des BGH zur...
    LG Berlin
    15.03.2022
  4. V ZB 25/23 - Bewertung von Nachteilen
    Leitsatz: Verteidigt eine Wohnungseigentümerin den Einbau einer zusätzlichen Fußbodenheizung in ihren Räumen i.V.m. einem eigenmächtigen Anschluss an die gemeinsame Heizungsanlage des Gebäudes, ist ein Streitwert von 1.000 € und damit auch der Zugang zur Berufungsinstanz eröffnet.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.09.2023
  5. 67 S 240/21 - Quotenabgeltungsklausel als Individualvereinbarung
    Leitsatz: 1. Wenn ein Verstoß gegen die §§ 556 Abs. 1 Satz 3 BGB, 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV die Unwirksamkeit der vertraglichen Regelung gemäß § 556 Abs. 4 Alt. 1 BGB nach sich zieht, gilt für einen Verstoß gegen die §§ 556 Abs. 1 Satz 3 BGB, 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV dasselbe (hier: Unwirksamkeit einer individualvertraglichen Quotenabgeltungsklausel).2. Trotz vom Vermieter vorformulierter Vertragsbedingungen kann eine im Einzelnen ausgehandelte Individualvereinbarung i.S.d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB vorliegen. Das erfordert allerdings nicht nur die ausdrückliche Aufforderung des Vermieters an den Mietinteressenten, vor Aufnahme der Verhandlungen über die vermieterseits entworfenen Vertragsbedingungen zunächst seinerseits konkrete und alternative Regelungs- und Textvorschläge einzubringen, sondern gleichzeitig die Erklärung, die Vertragsverhandlungen selbst dann fortzuführen, wenn keine zeitnahe Einigung über die mieterseits eingebrachten Vorschläge erzielt werden kann.
    LG Berlin II
    25.06.2024
  6. 67 S 100/19 - Folgenloser Kahlschlag durch Mieter eines Einfamilienhauses
    Leitsatz: Der Mieter eines Einfamilienhauses ist dem Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Gartenpflege dem Mieter obliegt und er ohne vorherige Einholung einer Genehmigung des Vermieters schadhafte oder ihn optisch störende Bäume fällt, sofern im schriftlichen Mietvertrag weder die Befugnis des Mieters zur Entfernung von Bäumen noch der genaue Umfang der ihm obliegenden Gartenpflegelast im Einzelnen geregelt sind. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Vermieter den Mieter vor der Unterzeichnung des auslegungsbedürftigen schriftlichen Mietvertrages darauf hingewiesen hat, dass Bäume ohne seine Zustimmung nicht gefällt oder entfernt werden dürfen.
    LG Berlin
    25.06.2019