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Urteil Störung der Geschäftsgrundlage durch staatlich angeordnete Ladenschließung
Schlagworte
Störung der Geschäftsgrundlage durch staatlich angeordnete Ladenschließung
Leitsatz
Staatliche Schließungsanordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie begründen zwar keinen zur Mietminderung führenden Mangel des Mietobjektes nach § 536 Abs. 1 BGB, doch liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu einer dahingehenden Vertragsanpassung führt, dass der Mieter für den Zeitraum der staatlichen Schließungsanordnung (nur) die Hälfte der vereinbarten Kaltmiete zu zahlen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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