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VIII ZR 246/08 - Energieversorgungsunternehmen, Wirksamkeit von GaspreiserhöhungenLeitsatz: a) Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).b) Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel„Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam....Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen.“ hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.BGH14.07.2010
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IX ZR 87/14 - Mieterauszug wegen Sanierung und nachfolgende Insolvenz des VermietersUrteil: ...Mietverhältnisses habe sich nach §§ 103 ff. InsO (s...BGH11.12.2014
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5 Ws (B) 598/98 - Verlängerung der Leerstandsfrist auf sechs Monate nicht für AltfälleLeitsatz: ...1994 (ABl. für Berlin, Nr. 36, S. 2254...KG17.05.1999
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III ZR 217/13 - Verjährungsbeginn bei der Notarhaftung wegen Amtspflichtverletzung bei unüberschaubaren Grundbuchvorgängen; Veränderungsmitteilung; Notarpflichten bei Verkauf von Grundstücksteilflächen und LastenfreistellungLeitsatz: a) Im Bereich der Notarhaftung kann die Übermittlung einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamts im Einzelfall - insbesondere in sehr einfach gelagerten Sachen - für die Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars) ausreichen. b) Geht es jedoch um komplexe, für den Geschädigten schwer überschaubare Grundbuchvorgänge, so kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser mit der Übersendung einer Veränderungsmitteilung zugleich Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars erlangt oder diesbezüglich fortan grob fahrlässig keine Kenntnis hat. c) Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung des Verkaufs von Grundstücksteilflächen und ihrer Lastenfreistellung.BGH11.09.2014
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BVerwG 8 C 21.05 - Vermögenswert; deutsch-rechtliches Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften; Anmeldung; NotgeschäftsführungLeitsatz: Das durch Art. 113 EGBGB aufrechterhaltene deutsch-rechtliche Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften ist ein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes. Eine mit der Überführung des Gesamteigentums in das Eigentum des Volkes untergegangene Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt wieder auf. Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft und deren Rechtsnachfolger im Eigentum des berechtigten Grundstücks durften im Rahmen einer Notgeschäftsführung auch einzeln für die Gemeinschaft vermögensrechtliche Ansprüche anmelden.BVerwG29.08.2006
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5 W 48/96 - Bodenreformwirtschaft; Besitzwechsel; LPG-Inventarbeitragsübertragung; Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den LandwirtschaftsgerichtenLeitsatz: 1. Zur Übertragung von Vermögensrechten aus einer LPG Mitgliedschaft, insbesondere hinsichtlich des geleisteten Inventarbeitrags, im Zusammenhang mit dem Besitzwechsel an einer Bodenreformwirtschaft. 2. Zur Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.Brdbg. OLG05.12.1996
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5 B 14.16 - Vorlagebeschluss, Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für Kleingewerbetrieb zur Fremdenbeherbergung, RückwirkungUrteil: ...- 8 S 2964/95 - ZfBR 1997, 53...OVG Berlin-Brandenburg06.04.2017
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BVerwG 5 C 2.11 - Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; FeldgerichtLeitsatz: Allein die Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe im Sinne des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet.BVerwG16.05.2012
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VG 1 K 176/15 - Rückübertragung von Grundstücken an Erben nach Hinrichtung des Eigentümers in der NS-ZeitLeitsatz: Nach § 4 Abs. 2, 3 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben. Bodenreformeigentum ist Eigentum im Sinne dieser Bestimmung. Es war zwar infolge der ihm eigenen personenbezogenen Verpflichtungen, Bindungen und Verfügungsbeschränkungen substantiell ausgehöhlt, besaß ungeachtet dieser ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen jedoch einen vermögenswerten Inhalt, der über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 zu Volleigentum erstarkt ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Cottbus16.10.2019
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1 BvR 1422/92 - Restitutionsanspruch; Verfolgte des NS-Regimes; Investor für herausverlangten BetriebLeitsatz: Die Zulassung eines Investors für den herausverlangten Betrieb eines Verfolgten des NS-Regimes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.BVerfG17.02.1999