« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 27)

  1. VIII ZR 246/08 - Energieversorgungsunternehmen, Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen
    Leitsatz: a) Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).b) Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel„Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam....Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen.“ hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.
    BGH
    14.07.2010
  2. IX ZR 87/14 - Mieterauszug wegen Sanierung und nachfolgende Insolvenz des Vermieters
    Urteil: ...Mietverhältnisses habe sich nach §§ 103 ff. InsO (s...
    BGH
    11.12.2014
  3. 5 Ws (B) 598/98 - Verlängerung der Leerstandsfrist auf sechs Monate nicht für Altfälle
    Leitsatz: ...1994 (ABl. für Berlin, Nr. 36, S. 2254...
    KG
    17.05.1999
  4. III ZR 217/13 - Verjährungsbeginn bei der Notarhaftung wegen Amtspflichtverletzung bei unüberschaubaren Grundbuchvorgängen; Veränderungsmitteilung; Notarpflichten bei Verkauf von Grundstücksteilflächen und Lastenfreistellung
    Leitsatz: a) Im Bereich der Notarhaftung kann die Übermittlung einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamts im Einzelfall - insbesondere in sehr einfach gelagerten Sachen - für die Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars) ausreichen. b) Geht es jedoch um komplexe, für den Geschädigten schwer überschaubare Grundbuchvorgänge, so kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser mit der Übersendung einer Veränderungsmitteilung zugleich Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars erlangt oder diesbezüglich fortan grob fahrlässig keine Kenntnis hat. c) Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung des Verkaufs von Grundstücksteilflächen und ihrer Lastenfreistellung.
    BGH
    11.09.2014
  5. BVerwG 8 C 21.05 - Vermögenswert; deutsch-rechtliches Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften; Anmeldung; Notgeschäftsführung
    Leitsatz: Das durch Art. 113 EGBGB aufrechterhaltene deutsch-rechtliche Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften ist ein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes. Eine mit der Überführung des Gesamteigentums in das Eigentum des Volkes untergegangene Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt wieder auf. Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft und deren Rechtsnachfolger im Eigentum des berechtigten Grundstücks durften im Rahmen einer Notgeschäftsführung auch einzeln für die Gemeinschaft vermögensrechtliche Ansprüche anmelden.
    BVerwG
    29.08.2006
  6. 5 W 48/96 - Bodenreformwirtschaft; Besitzwechsel; LPG-Inventarbeitragsübertragung; Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten
    Leitsatz: 1. Zur Übertragung von Vermögensrechten aus einer LPG Mitgliedschaft, insbesondere hinsichtlich des geleisteten Inventarbeitrags, im Zusammenhang mit dem Besitzwechsel an einer Bodenreformwirtschaft. 2. Zur Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.
    Brdbg. OLG
    05.12.1996
  7. 5 B 14.16 - Vorlagebeschluss, Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für Kleingewerbetrieb zur Fremdenbeherbergung, Rückwirkung
    Urteil: ...- 8 S 2964/95 - ZfBR 1997, 53...
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.04.2017
  8. BVerwG 5 C 2.11 - Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; Feldgericht
    Leitsatz: Allein die Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe im Sinne des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet.
    BVerwG
    16.05.2012
  9. VG 1 K 176/15 - Rückübertragung von Grundstücken an Erben nach Hinrichtung des Eigentümers in der NS-Zeit
    Leitsatz: Nach § 4 Abs. 2, 3 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben. Bodenreformeigentum ist Eigentum im Sinne dieser Bestimmung. Es war zwar infolge der ihm eigenen personenbezogenen Verpflichtungen, Bindungen und Verfügungsbeschränkungen substantiell ausgehöhlt, besaß ungeachtet dieser ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen jedoch einen vermögenswerten Inhalt, der über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 zu Volleigentum erstarkt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    16.10.2019
  10. 1 BvR 1422/92 - Restitutionsanspruch; Verfolgte des NS-Regimes; Investor für herausverlangten Betrieb
    Leitsatz: Die Zulassung eines Investors für den herausverlangten Betrieb eines Verfolgten des NS-Regimes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
    BVerfG
    17.02.1999