« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 949)

  1. 14 S 15028/97 - Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen; unrichtig; Wohnfläche; Zustimmungsanspruch
    Leitsatz: Bei unrichtigen Angaben des Vermieters im Mieterhöhungsverlangen ist sein Zustimmungsanspruch auf die dort gemachten Angaben - sei es hinsichtlich der Wohnfläche oder des qm-Preises - begrenzt.
    LG München I
    04.02.1998
  2. XII ZR 160/96 - Grundstücksüberlassungsvertrag; Überlassungsvertrag; Eigenheimbau; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Ausgleichszahlung
    Leitsatz: 1. Zur Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf einem Grundstücksüberlassungsvertrag, durch den ein Ehegatte von seinem Schwiegervater unter der Geltung des DDR-Rechts zusammen mit seinem Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum an dem Familienheim erworben hat (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 12. April 1995 - XII ZR 58/94 -NJW 1995, 1889 = FamRZ 1995, 1060). 2. Ist der Ehegatte insoweit ausnahmsweise zur dinglichen Rückgewähr verpflichtet, kann er dazu nur Zug um Zug gegen Zahlung eines nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Ausgleichs verurteilt werden (Fortführung von BGHZ 68, 299; 82, 227; Senatsurteil BGHZ 115, 132).
    BGH
    04.02.1998
  3. 2Z BR 110/97 - Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Haben die Wohnungseigentümer dem Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken zugestimmt, ist der Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung zu der darin liegenden baulichen Veränderung gebunden, sofern der Ausbau im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise bereits vorgenommen war. Die bloße Duldung einer baulichen Veränderung enthält grundsätzlich nicht eine erforderliche Zustimmung. 2. Ist der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken als bauliche Veränderung wegen der Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer rechtmäßig, müssen die Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers die Nutzung zu Wohnzwecken dulden. Auf die Frage, ob damit eine Vereinbarung über die Nutzung vorliegt, kommt es dann nicht mehr an.
    BayObLG
    05.02.1998
  4. 2Z BR 127/97 - Teilungsvertrag; Heilung; Dachgeschoß; Wohnzweck
    Leitsatz: 1. Zu dem auf Treu und Glauben sowie einen Beschluß der Bauherrenversammlung über die Gestattung der Nutzung eines Dachgeschoßraums zu Wohnzwecken gestützten Anspruch eines Teileigentümers auf Zustimmung zur Umwandlung des nach dem Teilungsvertrag nicht Wohnzwecken dienenden Raums in Wohnungseigentum bei zwischenzeitlichem Erwerb von Wohnungseigentum durch Dritte. 2. Ein zur Unwirksamkeit des Teilungsvertrags führender Gründungsmangel wird durch den gutgläubigen Erwerb auch nur eines Wohnungseigentums insgesamt geheilt.
    BayObLG
    05.02.1998
  5. 2Z BR 140/97 - Räumung eines Garagenplatzes
    Leitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer kann als Teilbesitzer gegenüber anderen Wohnungseigentümern hinsichtlich seines Sondereigentums und des Teils des Gemeinschaftseigentum, an dem ihm ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist, Besitzschutzansprüche geltend machen. 2. Gegenüber dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Nutzung seines Wohnungseigentums (hier: Kraftfahrzeugstellplatz in einer Doppelgarage) kann ein anderer Wohnungseigentümer ein auf die Beseitigung einer baulichen Veränderung gestütztes Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich nicht geltend machen.
    BayObLG
    05.02.1998
  6. 2Z BR 147/97 - Beginn der Rechtsmittelfrist, Wanddurchbruch, Zweitbeschluß
    Leitsatz: 1. Die Frist zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde wird durch eine Verkündung der angefochtenen Entscheidung zu Protokoll nur dann in Gang gesetzt, wenn der Entscheidungssatz einschließlich der vollständigen Gründe mündlich bekanntgemacht und zu Protokoll genommen wird; daß dies geschehen ist, muß sich aus dem Protokoll ergeben. 2. Der Durchbruch einer Wand zwischen Haupt- und Nebengebäude, der wegen eines bestehenden Höhenunterschieds auch einen Eingriff in die Decke des darunterliegenden Raums erforderlich macht, stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. 3. Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß kann nur dann unter einschränkenden Voraussetzungen durch einen Zweitbeschluß abgeändert werden, wenn die beiden Beschlüsse denselben Gegenstand betreffen.
    BayObLG
    05.02.1998
  7. VII ZR 170/96 - Mitverschulden, - des Auftraggebers; Prüfungspflicht, - gem. § 4 Nr. 3 VOB/B
    Leitsatz: Der Auftragnehmer hat bei Ausführung seiner Leistung gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/B u. a. die behördlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu zählen auch die dem Auftraggeber erteilte Baugenehmigung und die darin etwa enthaltenen Auflagen.
    BGH
    05.02.1998
  8. 10 A 3019/94 - Belichtung; Kellerraum; Fenster
    Leitsatz: Zu den Anforderungen, die an die Belichtung von selbständigen Wohnungen in Kellerräumen zu stellen sind.
    OVG Münster
    05.02.1998
  9. C 8 S 2/97 - Anhörung; Grundstücke, vermessene; Verfahrensmangel; Heilung; Sollvorschrift; Ausnahmen; Eigenheim; Bereitstellung; Land; Grundfläche; Höchstmaß; Überschreitung; Gebäudeeigentum; Nutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Die Überschreitung der nach DDR-Recht vorgesehenen Grundfläche von 500 qm bei der Bereitstellung von Land zur Errichtung von Eigenheimen (vgl. § 2 VO über die Bereitstellung von genossenschaftlich genutzten Bodenflächen zur Errichtung von Eigenheimen auf dem Lande vom 9.9.1976 - GBl. I 426 sowie § 7 VO über den Neubau, die Modernisierung und die Instandsetzung von Eigenheimen vom 31.8.1978 - GBl. I 425 -) läßt das Nutzungsrecht ebensowenig unwirksam werden wie das in seiner Ausübung selbständige Gebäudeeigentum. 2. Nach § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 5 Abs. 2 FlurBerG ist eine Anhörung der dort genannten Stellen vor Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 64 LwAnpG auch dann nicht entbehrlich, wenn es sich um bereits vermessene Grundstücke handelt, die in ihrer Abgrenzung unverändert bleiben. Ein diesbezüglicher Verfahrensmangel kann nach § 46 VwVfG-LSA geheilt werden.
    OVG Sachsen-Anhalt
    05.02.1998
  10. 3 C 690/97 - Sonderkündigungsrecht; Untervermietung; Erlaubnis; Verweigerung; Feststellungsinteresse
    Leitsatz: Dem Mieter steht ein Sonderkündigungsrecht gem. § 549 BGB zu, wenn sich der Vermieter der vom Mieter als Alternative zur erstrebten vorzeitigen Aufhebung des befristeten Mietverhältnisses vorgeschlagenen Gestattung einer Untervermietung verweigert.
    AG Dülmen
    06.02.1998