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  1. VG 29 A 192.96 - Vorabgenehmigung; Jahresfrist
    Leitsatz: Zum Lauf der Jahresfrist bei der "Vorabgenehmigung" nach § 1 Abs. 1 Satz 2 GVO
    VG Berlin
    29.01.1998
  2. 2Z BR 53/97 - Verwalterhaftung; Leitungswasserversicherung
    Leitsatz: 1. Tritt in einer Wohnung ein Wasserschaden auf, dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, so hat der Verwalter unverzüglich das Erforderliche zu unternehmen, um die Schadensursache festzustellen. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt. 2. Zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs gegen den Versicherer und zur Beseitigung von Schäden im Bereich des Sondereigentums ist der Verwalter jedenfalls aufgrund des Verwaltervertrags auch dann nicht verpflichtet, wenn er im eigenen Namen eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen hat, die auch Schäden am Sondereigentum abdeckt.
    BayObLG
    29.01.1998
  3. BVerwG 7 C 60.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Abwesenheitspfleger; Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck
    Leitsatz: Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 FGB durch das Staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck stellt in der Regel eine unlautere Machenschaft (Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar.
    BVerwG
    29.01.1998
  4. BVerwG 7 C 47.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Erwerb nach Stichtag; Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem Stichtag
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG (Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem Stichtag) kann nur dann zugunsten des Erwerbers angewendet werden, wenn die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Stichtags vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrags abhing.
    BVerwG
    29.01.1998
  5. 64 S 395/97 - Vertragsübernahme nach Wegfall des Zwischenpächters; Voraussetzungen für Kleingartenpachtvertrag
    Leitsatz: 1. Bei Wegfall des Zwischenpächters tritt der Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus Kleingartenpachtverträgen ein. 2. Anhaltspunkte dafür, daß ein Kleingartenpachtvertrag vorliegt, sind sowohl die im Vertrag verwendete Formulierung, daß die Verpachtung zur "ausschließlich kleingärtnerischen Nutzung" erfolgt, als auch die Lage des verpachteten Grundstücks in einer überwiegend kleingärtnerisch genutzten Anlage.
    LG Berlin
    30.01.1998
  6. 3 Wx 345/97 - Abberufung; Verwalter; werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Besitzeinräumung; Rechtsschutzbedürfnis
    Leitsatz: 1. Für Entscheidungen über eine Streitigkeit um die Abberufung des Verwalters innerhalb einer werdenden (faktischen) Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. 2. Die eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unter anderem kennzeichnende Besitzerlangung des Erwerbers erfordert lediglich die faktische Besitzeinräumung. 3. Das für die gerichtliche Durchsetzung der Abberufung des Verwalters durch einzelne Wohnungseigentümer erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist anzunehmen, wenn ihr Versuch, einen Mehrheitsbeschluß über die Abberufung herbeizuführen, gescheitert ist, oder wenn ihnen die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse in der Wohnungseigentümergemeinschaft das die Abberufung des Verwalters ablehnende Abstimmungsergebnis von vornherein feststeht. 4. Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters kann gegeben sein, wenn er sich weigert, einem Einberufungsverlangen der Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 2 WEG Folge zu leisten oder wenn er gegen Wohnungseigentümer Strafanzeigen erstattet, die jeder Grundlage entbehren.
    OLG Düsseldorf
    02.02.1998
  7. 16 Wx 337/97 - Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Beschlußanfechtung; FGG-Verfahren; Auslegung; Anfechtungsantrag; Unzulässigkeit
    Leitsatz: Auch im Wohnungseigentumsverfahren ist, wie in allen FGG-Verfahren, das Gericht grundsätzlich nicht an die Anträge der Parteien gebunden, sondern hat den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt aber für die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Im Hinblick auf die im Gesetz vorgesehene Ausschlußfrist muß bis zum Fristablauf feststehen, welche konkreten Beschlüsse angefochten sind. Läßt sich dies auch durch Auslegung der Antragsschrift nicht ermitteln, so gelten nicht im Zweifel alle Beschlüsse der Versammlung als angefochten, der unbestimmte Anfechtungsantrag ist vielmehr unzulässig.
    OLG Köln
    02.02.1998
  8. 3 C 619/97 - Auskunftsanspruch; Auskunft; Zwangsverwalter; Mietvertrag
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter, der mit der Beschlagnahme des Grundstücks in den bestehenden Mietvertrag eingetreten ist, hat gegen den Mieter einen aus einer mietvertraglichen Nebenpflicht folgenden Anspruch auf Auskunft über das bestehende Mietverhältnis.
    AG Stolzenau
    03.02.1998
  9. 63 S 364/97 - Alter des Sachverständigengutachtens
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf ein Sachverständigengutachten Bezug nimmt, das älter als zwei Jahre ist, entspricht nicht den formellen Anforderungen des § 2 Abs. 2 MHG.
    LG Berlin
    03.02.1998
  10. BVerwG 7 C 2.97 - Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; staatliche Verwaltung; Betriebsrückgabe; Unternehmensrestrückgabe; dingliche Sicherung von Forderungen privater Gläubiger gegen den Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: § 6 Abs. 6 a VermG ermächtigt die Behörde nicht zur privatrechtsgestaltenden Regelung des Fortbestands von Forderungen; ob die Vorschrift im Fall der Aufhebung der staatlichen Verwaltung überhaupt anwendbar ist, bleibt offen.
    BVerwG
    04.02.1998