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  1. Blw 46/97 - Teilklage; Rechtskraftwirkung; Abfindungsposition
    Leitsatz: a) Die Grundsätze der "verdeckten Teilklage" gelten auch im Verfahren der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit. b) Hat das Landwirtschaftsgericht über einen bezifferten Antrag auf Zahlung einer Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LwAnpG entschieden, so steht die Rechtskraft der Entscheidung weder der Geltendmachung einer bisher nicht verfolgten Abfindungsposition noch der Nachforderung eines Restes aus den Abfindungspositionen entgegen, die bereits Gegenstand der Entscheidung sind.
    BGH
    15.01.1998
  2. V ZR 397/96 - Streitwert; Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung
    Leitsatz: Zum Wert der Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung.
    BGH
    15.01.1998
  3. IX ZR 4/97 - Notarhaftung; Pflichtverletzung wegen unzureichender Belehrung; Belehrungspflicht bei Abtretung des Rückübertragungsanspruch; Bedingungsfeindlichkeit der Abtretung
    Leitsatz: Belehrt ein Notar, der die Veräußerung eines Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks nach § 3 VermG zu beurkunden hat, zur Vermeidung des Risikos einer ungesicherten Vorleistung über die Möglichkeiten der Hinterlegung des Kaufpreises und der Stellung einer Bürgschaft, muß er, falls der Erwerber beides ablehnt, entweder weitere Möglichkeiten - zum Beispiel die Verpfändung des abgetretenen Anspruchs - aufzeigen oder, falls er keine weiteren kennt, aber nicht ausschließen kann, daß es solche gibt, sich zu entsprechenden Erkundigungen bereit erklären.
    BGH
    15.01.1998
  4. 33 C 2515/97 - 67 - Kündigung; Unordnung; Geruch; Fotoaufnahmen; Notwehr; Fotographieren
    Leitsatz: Ein Mieter handelt in berechtigter Notwehr, wenn er einen Begleiter des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera an Fotoaufnahmen hindert. Unordnung in einer Mietwohnung stellt keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar.
    AG Frankfurt/Main
    16.01.1998
  5. OVG 2 S 15.97 - Teilrücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung; Stellplatz
    Leitsatz: 1. Die für die teilweise Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG erforderliche Teilbarkeit setzt lediglich voraus, daß objektiv der herauszulösende Teil eindeutig beschrieben wird und vom Gesamtvorhaben räumlich gegenständlich oder, wenn es sich ausschließlich um einzelne Regelungselemente handelt, innerhalb des rechtlichen Gefüges der Genehmigung abgegrenzt werden kann, und daß ohne den zurückgenommenen Teil noch eine rechtmäßige Baugenehmigung für ein sinnvoll nutzbares Vorhaben verbleibt. Dagegen kommt es grundsätzlich darauf an, ob dem Bauherrn eine seinen ursprünglichen Vorstellungen hinsichtlich des Umfangs und der Ausgestaltung des Vorhabens entsprechende Genehmigung belassen wird, soweit nicht die Teilrücknahme eine für die Identität des Vorhabens konstitutive Komponente der Genehmigung betrifft. 2. Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung muß rechtlich sowohl in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wirkung der Teilrücknahme beziehen soll, als auch in dem Zeitpunkt des Erlasses des Rücknahmebescheids bestehen; jedoch sind spätere die Teilbarkeit betreffende Rechtsänderungen im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen. 3. Zur Zulässigkeit der Teilrücknahme einer Baugenehmigung hinsichtlich der außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Hinterland genehmigten Kundenstellplätze für einen Selbstbedienungsmarkt.
    OVG Berlin
    16.01.1998
  6. 4 U 149/97 - Grundbuchberichtigung, Verzichtserklärung, Formmangel, Verzicht mit vorheriger Billigung der zuständigen staatlichen Stellen
    Leitsatz: 1. Der Verstoß gegen die Formvorschrift des § 310 ZGB, wonach die Verzichtserklärung gegenüber dem zuständigen Organ in beglaubigter Form oder zu Protokoll abgegeben werden mußte, führt jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit eines Verzichts, wenn der Verzicht mit vorheriger Billigung der zuständigen staatlichen Stelle erfolgt ist, die Nichteinhaltung der Form von der zuständigen staatlichen Stelle selbst veranlaßt worden ist und die Initiative zum Verzicht vom ehemaligen Eigentümer ausgegangen ist, der "seine Schulden loswerden" wollte. 2. Wird keine Eintragung des Verzichts in das Grundbuch, wohl aber der Übergang des Eigentums auf das Volk eingetragen, so ist das Grundbuch nicht unrichtig im Sinne von § 891 BGB, denn nicht die Aufgabe des Eigentums, sondern die Entstehung des Volkseigentums war von der Dokumentation im Grundbuch abhängig.
    OLG Brandenburg
    16.01.1998
  7. 62 S 277/97 - Bezugnahme auf von Netto- auf Bruttowerte umgerechneten Mietspiegel
    Leitsatz: Keine ausreichende Mieterhöhungsbegründung, wenn ein Bruttomietspiegel mittels im Mietspiegel ausgewiesener ortsüblicher Betriebskosten auf einen Nettomietspiegel berechnet wird.
    LG Berlin
    19.01.1998
  8. BVerwG 7 B 347.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsänderung; Einbeziehung in ein Naherholungsgebiet
    Leitsatz: Der Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG kann nicht durch das Angebot eines Nutzungsverhältnisses abgewendet werden.
    BVerwG
    19.01.1998
  9. 62 T 3/98 - Streitwert Räumungsklage
    Leitsatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer bemißt sich der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage nach der Bruttowarmmiete.
    LG Berlin
    19.01.1998
  10. 10 O 6116/97 - Besitzrecht; Nutzungsrecht; Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Sachenrechtsbereinigung; Sicherungsanspruch; Vormerkung; Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Keine Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Restitutionsanspruchs.
    LG Chemnitz
    20.01.1998