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1 S 176/97 - Mieterhöhungserklärung; Heizenergie; Einsparung; Mieterhöhung; Modernisierung; SchadensersatzLeitsatz: Die einseitige Mieterhöhung des Vermieters nach heizenergiesparenden Modernisierungsmaßnahmen ist in der Regel auf das Doppelte des erzielten Spareffekts begrenzt. Instandsetzungskosten sind von den Modernisierungskosten in der Mieterhöhungserklärung nachvollziehbar getrennt aufzuführen. Macht der Vermieter schuldhaft zu niedrige Angaben der künftigen Miete im Duldungsschreiben zur Modernisierung, kommt ein Schadensersatzanspruch des Mieters in Betracht.LG Bautzen14.01.1998
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BVerwG 7 B 339.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; sequestrierter BesitzLeitsatz: 1. Vom Restitutionsausschluß des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG sind auch solche auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage beruhenden Enteignungen erfaßt, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen als nichtig anzusehen gewesen wären (Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). 2. Die Anweisung in Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 17. April 1948 stellte kein selbständiges besatzungsrechtliches Enteignungsverbot hinsichtlich des zu Unrecht sequestrierten Besitzes dar.BVerwG14.01.1998
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2 Wx 98/97 - Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit; WohnungseigentumssachenLeitsatz: Das selbständige Beweisverfahren ist auch in Wohnungseigentumssachen zulässig. Für die Rechtsmittel gelten §§ 567, 568 ZPO; eine sofortige weitere Beschwerde ist unzulässig.HansOLG Hamburg14.01.1998
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14 S 8271/97 - Mieterhöhung; Duldungspflicht; Baumaßnahme; Mitteilung; AnkündigungLeitsatz: Eine Mieterhöhung nach § 3 MHG setzt eine Duldungspflicht für die Baumaßnahme nach § 541 b BGB voraus, die ihrerseits eine Mitteilung des Vermieters nach § 541 b Abs. 2 BGB voraussetzt, solange keine Bagatellmaßnahme nach § 541 b Abs. 2 Satz 4 BGB vorliegt.LG München I14.01.1998
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3 Wx 505/98 - Schalldämmung; Schallisolierung; Trittschalldämmung; SchallschutzLeitsatz: Verschlechtert sich - möglicherweise - infolge baulicher Maßnahmen im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers die Trittschalldämmung des schwimmenden Estrichs, so erwächst dem Eigentümer der darunter liegenden Wohnung jedenfalls dann kein Nachteil i. S. des § 14 Nr. 1 WEG, wenn durch die Verlegung eines anderen Oberbodens (Veloursteppichboden statt Parkett) eine - mögliche - Verschlechterung der Schalldämmung des Estrichs ausgeglichen wird und die Trittschalldämmung nach Abschluß der baulichen Maßnahme im Bereich des "erhöhten Schallschutzes" liegt.OLG Düsseldorf14.01.1998
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62 S 125/97 - Ausschließliche Prozeßführungsbefugnis des ZwangsverwaltersLeitsatz: Nach Anordnung der Zwangsverwaltung fehlt dem Schuldner (Eigentümer) die Prozeßführungsbefugnis, so daß seine Klage unzulässig wird.LG Berlin15.01.1998
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1 GR I 262/97 - Instandhaltungsrücklage; Eigentümerbeschluß; PerplexitätLeitsatz: Der Eigentümerbeschluß über die Beitragsleistung zur Instandhaltungsrücklage darf den einzelnen Wohnungseigentümer nur nach Maßgabe seines Anteils an der Übernahme der Kosten einer Reparatur am Gemeinschaftseigentum verpflichten. Eine davon abweichende Regelung ist wegen der sonst festzustellenden Perplexität unwirksam.AG Waiblingen15.01.1998
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316 T 95/97 - Streitwert; Duldungsklage; Duldung; Instandsetzungsarbeiten; Mietminderung; StreitwertbemessungLeitsatz: Der Streitwert der Klage des Vermieters auf Duldung von Instandsetzungsarbeiten ist nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag einer gedachten möglichen Mietminderung wegen des zu behebenden Mangels zu bewerten.LG Hamburg15.01.1998
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2 T 754/97 - Räumungstitel; Vollstreckung; Ehegatten; Titel; ZwangsvollstreckungLeitsatz: Besteht ein Mietvertrag nur mit einem Ehegatten, so kann aus einem gegen diesen lautenden Räumungstitel dann nicht gegen den in der Ehewohnung zurückgebliebenen Ehegatten vollstreckt werden, wenn durch Auszug des Titelschuldners die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben und der zurückgebliebene Ehegatte alleiniger Gewahrsamsinhaber an der Wohnung geworden ist.LG Regensburg15.01.1998
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2Z BR 30/97 - Deckendurchbruch für Grundbuchumschreibung ohne BedeutungLeitsatz: Überträgt ein Wohnungseigentümer einen Teil seines Sondereigentums auf einen anderen, erfordert die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch nicht deswegen die Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten, weil die Abgeschlossenheit des um den hinzuerworbenen Raum vergrößerten Wohnungseigentums nur durch einen Durchbruch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Decke hergestellt werden kann.BayObLG15.01.1998