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  1. 5 U 116/97 - Bodenreformgrundstück, Bodenreformkennzeichnung, Landwirtschaftsgrundstück, Zuweisung an Erben, Erlösauskehr, Besserberechtigter, Verjährung, Verkürzung der Verjährungsfrist
    Leitsatz: I. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB ist eine Auffangvorschrift, von der alle Grundstücke, die nicht unter Art. 233 § Abs. 2 Nr. 1 EGBGB fallen, unabhängig von der Art der derzeitigen oder am 15. März 1990 ausgeübten Nutzung erfaßt werden. II. Der Zahlungsanspruch gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 4 S. 1 EGBGB i. V. m. § 281 BGB verjährt gem. Art. 233 § 14 EGBGB mit dem Ablauf des 2. Oktober 2000, wenn nicht zugunsten des Fiskus eine Vormerkung nach Art. 233 § 13 a EGBGB eingetragen worden ist. Aus Art. 233 § 14 EGBGB ergibt sich neben dem Fall der Eintragung der Vormerkung zugunsten des Fiskus kein weiterer Fall der Verkürzung der Verjährungsfrist.
    OLG Brandenburg
    08.01.1998
  2. BVerwG 7 B 326.97 - Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Überzeugungsgrundsatz
    Leitsatz: Läßt das Verwaltungsgericht wesentlichen Akteninhalt unberücksichtigt, der die Annahme nahelegt, daß ein Ausreisewilliger für die von staatlicher Seite verlangte Veräußerung eines Grundstücks eine deutlich zu niedrige Gegenleistung vom Erwerber erhalten haben könnte, liegt darin eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn das Gericht die Redlichkeit des Erwerbs bejaht hat.
    BVerwG
    09.01.1998
  3. 1 S 7/98 - Gerichtliches Verfahren; PKH Entscheidung; Beschwerde; Rechtsmittelausschluss gegen Verwaltungsgerichtsentscheidungen im Vermögensrecht
    Leitsatz: Keine Beschwerde gegen PKH Entscheidung, wenn in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist.
    SächsOVG
    09.01.1998
  4. 6 U 177/97 - Bordell; Doppelhaus; Lärm; Mischgebiet
    Leitsatz: Die von einem Bordellbetrieb in den Mieträumen des Doppelhauses ausgehenden Beeinträchtigungen braucht der Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte nicht hinzunehmen. Eine solche Beeinträchtigung kann Lärm durch erhöhtes Kraftfahrzeugaufkommen in einer Wohnstraße/Sackgasse sein.
    OLG Oldenburg
    09.01.1998
  5. OVG 2 S 14.97 - Bauordnungsrecht; Bauplanungsrecht; Nachbarschutz; übergeleitete Festsetzung; geschlossene Bauweise, Abstandfläche, Erforderlichkeit eines Grenzabstandes, Rücksichtnahmegebot; Doppelhausanbau; Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung
    Leitsatz: Hält in einem Gebiet der geschlossenen Bauweise ein Gebäude einen seitlichen Grenzabstand ein, so ist dem Grundstückseigentümer gegen die Genehmigung eines auf dem Nachbargrundstück zu errichtenden Grenzanbaus Nachbarschutz dann zu gewähren, wenn gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 BauO Bln auf dem Baugrundstück ebenfalls die Einhaltung eines Abstandes verlangt werden muß, weil nach § 22 Abs. 3 BauNVO - und dementsprechend im Geltungsbereich des übergeleiteten Planungsrechts nach § 8 Nr. 18 Satz 3 BO 58 - die vorhandene Bebauung eine Abweichung von der geschlossenen Bauweise erfordert und der Verzicht auf einen Abstand aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde.
    OVG Berlin
    09.01.1998
  6. V ZR 263/96 - Eigentumszuordnung bei treuhänderischer Nutzung eines Gebäudes auf einem volkseigenen Grundstück von einer Wirtschaftseinheit
    Leitsatz: 1. Die Eigentumszuordnung zugunsten des Bundes nach Art. 22 Abs. 1 EVertr. und die Treuhandverwaltung durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 20 b PartG-DDR schließen sich - auch was die Geltendmachung darauf gestützter Ansprüche angeht - nicht gegenseitig aus. 2. Ist ein Gebäude auf einem volkseigenen Grundstück von einer Wirtschaftseinheit unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 der 5. DVO zum Treuhandgesetz genutzt worden, so hat die Gleichstellung mit Rechtsträgern im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG zur Folge, daß das Eigentum sowohl an dem Gebäude als auch am Grundstück der Wirtschaftseinheit zufällt. Das gilt grundsätzlich auch, wenn mehrere Wirtschaftseinheiten Gebäude und Grundstück genutzt haben, und führt zur Entstehung von Bruchteilseigentum. 3. Der Anzeigepflicht nach § 3 der 5. DVO zum Treuhandgesetz kommt keine inhaltliche Bedeutung zu, wenn der bisherige Rechtsträger als Subjekt einer Eigentumszuweisung nicht in Betracht kommt; die Geltendmachung der Rechtsfolge einer unterlassenen Anzeige widerspricht dann § 242 BGB.
    BGH
    09.01.1998
  7. 61 S 35/87 - Nachmietergestellung
    Leitsatz: 1. Akzeptiert der Vermieter vorbehaltlos den vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter und läßt er den Besitz an der Wohnung von dem Mieter unmittelbar auf den Nachmieter übertragen, dann darf der Mieter grundsätzlich davon ausgehen, daß der Nachmieter die Wohnung zu im wesentlichen unveränderten Mietbedingungen vermietet bekommt. 2. In einem solchen Fall endet das Mietverhältnis zu dem Mieter mit der Übergabe der Wohnung an den Nachmieter.
    LG Berlin
    11.01.1998
  8. 3 Wx 546/97 - Fenster; Sondereigentum; Balkon; Kosten; Instandsetzung; Instandhaltung
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung, durch die die Fenster dem Sondereigentumsbereich zugeordnet werden, ist gem. § 5 Abs. 2 WEG unwirksam. Eine solche Bestimmung kann im Einzelfall dahin ausgelegt werden, daß der Sondereigentümer der Wohnung, zu der die Fenster gehören, die Kosten ihrer Instandsetzung tragen muß. 2. Auch wenn Balkone in einer Teilungserklärung dem Sondereigentumsbereich zugeordnet sind, ist der Sondereigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten der Sanierung der dem Gemeinschaftseigentum unterliegenden Teile des Balkons - hier: Isolierschicht unterhalb der Kragplatte - zu übernehmen.
    OLG Düsseldorf
    12.01.1998
  9. 16 U 67/97 - Konkurrenzschutz; Hauptartikel; Sortiment; Strumpfboutique
    Leitsatz: Ein sich als Nebenpflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag über gewerbliche Räume ergebender Konkurrenzschutz erfaßt nur die "Hauptartikel" des Konkurrenten, nicht auch das gesamte Nebensortiment (hier: Konkurrenz einer Strumpfboutique mit einem Laden, der in einem breiten Sortiment "günstige Gelegenheiten" aus Überschuß- und Fehlproduktionen aller Art anbietet).
    OLG Köln
    12.01.1998
  10. 65 S 308/97 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel; Renovierung bei Auszug
    Leitsatz: Eine allgemeine Geschäftsbestimmung, wonach der Mieter ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung zur Renovierung bei Auszug verpflichtet sein soll, ist nicht nur für sich unzulässig; sondern macht auch die Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam.
    LG Berlin
    13.01.1998