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Suchergebnis Urteilssuche (941 - 949 von 949)

  1. 10 U 223/96 - Verzug; Verzugsschaden; Zinsen; Rückgabe; Mietsache; verspätet; Anwaltskosten
    Leitsatz: Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Mietobjekts in Verzug, umfaßt der Schadensersatzanspruch des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufwendungen, die ihm dadurch entstanden sind, daß er seinerseits von dem Erwerber der Mietsache gerichtlich deren Herausgabe in Anspruch genommen worden ist, weil er dazu nicht rechtzeitig in der Lage war.
    OLG Düsseldorf
    08.01.1998
  2. 7 U 83/96 - Behinderte; Lärm; Geräusch; Wesentlichkeit; Nachbar; Tonbandaufzeichnung; Verwertung; Beweismittel
    Leitsatz: 1. Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB ist das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen, was bedeutet, daß nicht allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern auch wertende Momente in die Beurteilung einzubeziehen sind (im Anschluß an BGHZ 120, 239 [255] = NJW 1993, 925 = LM H.5/1993 § 823 [Dd] BGB Nr. 22; BGHZ 121, 248 [255] = NJW 1993, 1656 = LM H.9/1993 § 906 BGB Nr. 90). Insbesondere sind hier die spezifischen Belange der Behinderten zu berücksichtigen; das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG entfaltet insoweit Ausstrahlungswirkung. 2. Im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG muß von einem verständigen Durchschnittsmenschen im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, daß den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Das Toleranzgebot endet, wo nach umfassender Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. 3. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen kommt es nicht allein auf die Dauer und die Lautstärke, sondern auch auf die Art der Geräusche an. Insoweit ist zu berücksichtigen, daß Lautäußerungen geistig schwer behinderter Menschen auch von solchen Bürgern als sehr belastend empfunden werden können, die sich gegenüber Behinderten von der gebotenen Toleranz leiten lassen. 4. Tonbandaufzeichnungen über Lautäußerungen ausschließlich nichtverbaler Art, die jedenfalls für Außenstehende keinen Informationsgehalt haben und keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, sind ein zulässiges Beweismittel.
    OLG Köln
    08.01.1998
  3. 5 U 116/97 - Bodenreformgrundstück, Bodenreformkennzeichnung, Landwirtschaftsgrundstück, Zuweisung an Erben, Erlösauskehr, Besserberechtigter, Verjährung, Verkürzung der Verjährungsfrist
    Leitsatz: I. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB ist eine Auffangvorschrift, von der alle Grundstücke, die nicht unter Art. 233 § Abs. 2 Nr. 1 EGBGB fallen, unabhängig von der Art der derzeitigen oder am 15. März 1990 ausgeübten Nutzung erfaßt werden. II. Der Zahlungsanspruch gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 4 S. 1 EGBGB i. V. m. § 281 BGB verjährt gem. Art. 233 § 14 EGBGB mit dem Ablauf des 2. Oktober 2000, wenn nicht zugunsten des Fiskus eine Vormerkung nach Art. 233 § 13 a EGBGB eingetragen worden ist. Aus Art. 233 § 14 EGBGB ergibt sich neben dem Fall der Eintragung der Vormerkung zugunsten des Fiskus kein weiterer Fall der Verkürzung der Verjährungsfrist.
    OLG Brandenburg
    08.01.1998
  4. 45 C 286/97 - Teilzustimmung; Mieterhöhungsverlangen; Erhöhungsverlangen; Teilinklusivmiete; Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Teilzustimmung eines Mieters ist rechtlich wirkungslos, wenn sie auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen erfolgt.
    AG Hamburg
    07.01.1998
  5. 2 K 1560/96 - erlernter Beruf; Verfolgungsmaßnahme; Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG erfaßt nicht nur die Eingriffe in einen zum Eingriffszeitpunkt aktuell ausgeübten Beruf. 2. Ein Eingriff in den "erlernten Beruf" kann daher auch dann vorliegen, wenn der politisch Verfolgte aufgrund einer Verfolgungsmaßnahme gehindert war, seinen erlernten Beruf (wieder-) aufzunehmen. 3. Dafür ist maßgeblich auf die berufliche Situation des Verfolgten für den Zeitraum nach dem Eingriff abzustellen, wie sie sich ohne den Eingriff dargestellt hätte.
    VG Potsdam
    07.01.1998
  6. 3 Wx 503/97 - Eigentümerbeschluß; gerichtliche Geltendmachung; Wohngeldrückstand; Ermächtigung
    Leitsatz: Ein vorheriger Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn sämtliche Wohnungseigentümer - mit Ausnahme des Schuldners - einen Miteigentümer auf Zahlung rückständigen Wohngeldes und seines Anteils an einer beschlossenen Sonderumlage in Anspruch nehmen.
    OLG Düsseldorf
    07.01.1998
  7. 645 C 100/97 - Einziehung; Einziehungsermächtigung; Konto; Mietzins; Mieterhöhung
    Leitsatz: Zieht der Vermieter nach Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters den erhöhten Betrag vom Konto des Mieters ein, so gilt das Schweigen des Mieters hierauf nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung. Hat der Mieter zwei Jahre lang die Einziehung des erhöhten Mietzinses ohne Einwendungen geduldet, kommt die Verwirkung seines Bereicherungsanspruchs in Betracht.
    AG Hamburg-Harburg
    06.01.1998
  8. 3 a C 1722/97 - Schlußrenovierung; DDR-Mietvertrag
    Leitsatz: Aus einem DDR-Mietvertragsformular besteht keine Verpflichtung für den Mieter zur Schlußrenovierung, soweit keine vertragswidrige Abnutzung der Wohnung erfolgt ist.
    AG Gotha
    05.01.1998
  9. 2 W 109/97 - Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltungszuständigkeit; gemeinschaftsbezogen; Wohnungseigentümer; Beseitigungsansprüche; Durchsetzung
    Leitsatz: Für die Durchsetzung von Ansprüchen nach § 1004 BGB aus Instandhaltungs- und/oder Veränderungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gegen die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht die Verwaltungszuständigkeit aller Wohnungseigentümer. Einzelne Miteigentümer sind ohne entsprechenden Gemeinschaftsbeschluß nicht zur Verfolgung solcher Ansprüche berechtigt.
    OLG Schleswig
    05.01.1998