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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 949)

  1. 16 Wx 211/98 - Nichtigkeit; Beschluß; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. 2. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.
    OLG Köln
    23.12.1998
  2. 16 Wx 28/98 - Verteilungsschlüssel; Wasserkosten; Heizkosten
    Leitsatz: Ist in der Teilungserklärung die Abrechnung des Warmwassers nach einem sich aus dem Eigentumsanteil ergebenden Verteilungsschlüssel vorgesehen, so kann die Abänderung dieses Schlüssels und die Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch verlangt werden, wenn in einem Zehnjahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie deren Wartung und Ablesung niedriger sind als die nach der neuen Berechnung ersparten Energiekosten.
    OLG Köln
    24.04.1998
  3. 16 Wx 299/97 - Überbau; Gemeinschaftseigentum; Aufteilungsplan; Abweichung; Rechtsnachfolger; Zustandsstörer; Beseitigungsanspruch
    Leitsatz: Weicht die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Weise ab, daß Bauteile vom Sondereigentum auf das Gemeinschaftseigentum übergreifen, so sind die Bestimmungen über den entschuldigten oder den erlaubten Überbau (§§ 912 f. BGB) grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Der Anspruch auf Beseitigung baulicher Übergriffe auf das Gemeinschaftseigentum richtet sich gegen denjenigen Wohnungseigentümer, dem die bauliche Veränderung als Handlung zuzurechnen ist. Ein späterer Erwerber haftet nicht als Zustandsstörer. Vielmehr ist insoweit die Gemeinschaft als Ganzee zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes verpflichtet.
    OLG Köln
    22.01.1998
  4. 16 Wx 30/98 - Sonderumlage; Sanierungsmaßnahme; Eigentümerbeschluß; Finanzierung; fehlender Finanzierungsbeschluß
    Leitsatz: Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.
    OLG Köln
    27.02.1998
  5. 16 Wx 309/97 - Bestandskraft; schuldrechtliches Sondernutzungsrecht; Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Kfz- Stellplatz; dingliches Sondernutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Ein stillschweigend durch langjährige faktische Nutzung mit Billigung aller Wohnungseigentümer eingeräumtes schuldrechtliches Sondernutzungsrecht kann nur bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse aus wichtigem Grund unter Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens des Sondernutzungsberechtigten aufgehoben werden. 2. Auch ein nicht angefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer kann kein dingliches, im Grundbuch eintragbares Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum begründen. Eine dingliche Rechtsänderung erfordert immer eine Vereinbarung i. S. des § 10 WEG.
    OLG Köln
    06.03.1998
  6. 16 Wx 324/97 - Parkplatz; Anmietung; Kfz-Stellplatz; Gemeinschaftsbeschluß; Sondernutzungsrecht
    Leitsatz: Ist ein Teil der nach der Teilungserklärung einzelnen Wohnungseigentümern im dinglichen Sondernutzungsrecht zugewiesenen Kfz-Stellplätze so geschnitten, daß ein gemeinschaftliches Parken ohne Behinderung der beteiligten Fahrzeuge nicht möglich ist, so kann die Gemeinschaft nicht mit einfacher Mehrheit beschließen, auf Kosten der Gemeinschaft für einen der beteiligten Eigentümer auf einem Nachbargrundstück einen Parkplatz anzumieten, um ein reibungsloses Parken aller Eigentümer zu ermöglichen. Das Problem muß vielmehr allein von den beteiligten Eigentümern und dem Verkäufer dieser Wohnungen gelöst werden.
    OLG Köln
    06.02.1998
  7. 16 Wx 333/97 - Rechtsnachfolge; Verwirkung; Nutzungsänderung; Kellerraum
    Leitsatz: Wird in der Teilungserklärung als Kellerräume bezeichnetes Sondereigentum über neun Jahre ohne Widerspruch der übrigen Wohnungseigentümer als Wohnung genutzt, so erwirbt der Eigentümer allein hierdurch zwar keine dingliche, im Grundbuch eintragbare, wohl aber eine schuldrechtliche Rechtsposition, die die übrigen Eigentümer verpflichtet, die jahrelang geduldete Nutzung der Räume zu Wohnzwecken weiter hinzunehmen. Diese Verpflichtung bindet auch den Rechtsnachfolger eines der Wohnungseigentümer, der durch den Erwerb der Wohnung keine weitergehenden Rechte erhalten kann, als dem Voreigentümer zustanden.
    OLG Köln
    06.02.1998
  8. 16 Wx 337/97 - Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Beschlußanfechtung; FGG-Verfahren; Auslegung; Anfechtungsantrag; Unzulässigkeit
    Leitsatz: Auch im Wohnungseigentumsverfahren ist, wie in allen FGG-Verfahren, das Gericht grundsätzlich nicht an die Anträge der Parteien gebunden, sondern hat den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt aber für die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Im Hinblick auf die im Gesetz vorgesehene Ausschlußfrist muß bis zum Fristablauf feststehen, welche konkreten Beschlüsse angefochten sind. Läßt sich dies auch durch Auslegung der Antragsschrift nicht ermitteln, so gelten nicht im Zweifel alle Beschlüsse der Versammlung als angefochten, der unbestimmte Anfechtungsantrag ist vielmehr unzulässig.
    OLG Köln
    02.02.1998
  9. 16 Wx 3/98 - Sichtschutzblende; Sichtschutzwand; Holzschutzzaun; Sondernutzungsfläche; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Auch im Rahmen einer äußerlich in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer ca. 1,90 m hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen der Anlage als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das gilt auch dann, wenn in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände bereits vorhanden sind.
    OLG Köln
    13.02.1998
  10. 16 Wx 43/98 - Entlastung; Verwalter; Instandhaltungsrücklage; Sonderumlage
    Leitsatz: 1. Hat der Verwalter auch keinen Anspruch darauf, daß ihm für seine Arbeit Entlastung erteilt wird, so liegt ein derartiger Beschluß dennoch im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn keine Pflichtverletzungen des Verwalters ersichtlich sind. 2. Ob größere Reparaturarbeiten aus der hierfür wahrscheinlich ausreichenden Instandhaltungsrücklage bezahlt werden sollen, oder ob insoweit sogleich eine Sonderumlage durchgeführt wird, um eine Erschöpfung der Rücklage zu vermeiden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinschaft. Es besteht kein Anspruch darauf, immer zunächst die Rücklage auszuschöpfen.
    OLG Köln
    30.04.1998