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  1. 9 U 91/98 - Bodenreformgrundstück; Neubauernerbe; Hauswirtschaft
    Leitsatz: Die auf einem Bodenreformgrundstück befindliche Hauswirtschaft muß der Erbe eines vor dem 16.3.1990 verstorbenen Neubauern auf den Fiskus übertragen, wenn kein vorrangig Berechtigter nach Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB regelt den Kreis der Berechtigten an einer Hauswirtschaft nicht abschließend; vielmehr findet subsidiär § 12 Abs. 2 Nr. 2 auch auf Hauswirtschaften Anwendung, so daß § 12 Abs. 2 Nr. 2 c auch insoweit ein Auffangtatbestand zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist. Art. 233 § 12 Abs. 1 Nr. 1 c EGBGB ist kein Auffangtatbestand (gegen OLG Brandenburg, ZOV 1997, 111), sondern lediglich eine § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) einschränkende Regelung zugunsten des Fiskus.
    OLG Düsseldorf
    07.12.1998
  2. OVG 8 SN 166.98 - Restitutionsbescheid; Erbengemeinschaft; Widerspruchsbefugnis
    Leitsatz: Miterben einer restitutionsberechtigten Erbengemeinschaft, die selbst keinen Restitutionsanspruch fristgemäß angemeldet haben, können nicht zulässig Widerspruch gegen einen Restitutionsbescheid einlegen.
    OVG Berlin
    07.12.1998
  3. 65 S 47/98 - Unklare Regelungen im Formularmietvertrag aus DDR-Zeiten über Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Bei einer unklaren Regelung zu Malerarbeiten in einem Nutzungsvertrag aus DDR-Zeiten über eine Genossenschaftswohnung schuldet der Mieter seit dem 3. Oktober 1990 keine Schönheitsreparaturen. 2. Eine überlappend geklebte Tapete stellt keine Sachbeschädigung dar, so daß ein Schadensersatzanspruch in Geld nur nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entstehen kann.
    LG Berlin
    04.12.1998
  4. 85 T 254/98 WEG - Eigentümergemeinschaft haftet gegenüber vermietendem Eigentümer nicht für Verwalter- und <br />Handwerkerverschulden
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegenüber einem einzelnen Eigentümer nicht für ein Verschulden des Hausverwalters oder eines beauftragten Handwerkers einzustehen.
    LG Berlin
    04.12.1998
  5. 8 U 3716/98 - Vermieterstellung nach Umwandlung; Fläche zur Mitbenutzung (Treppenhaus, Zuwege) nicht mitvermietet
    Leitsatz: 1. Flächen und Räume, die der Mieter nur mitbenutzen darf, sind nicht mitvermietet. 2. Nach Umwandlung und Veräußerung ist grundsätzlich nur der Eigentümer der Wohnung neuer Vermieter. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    03.12.1998
  6. 61 S 110/97 - Nachträgliches Sinken des ortsüblichen Vergleichsmietzinses
    Leitsatz: 1. Verstößt eine Mietzinsvereinbarung bei Begründung des Mietverhältnisses nicht gegen § 5 WiStG, und sinkt der ortsübliche Mietzins nachträglich soweit, daß der vereinbarte den ortsüblichen Mietzins um mehr als 20 % übersteigt, so ist der Vermieter weder verpflichtet, den Mietzins bis zur Wesentlichkeitsgrenze zu senken, noch darüber hinausgehenden, bereits vereinnahmten Mietzins dem Mieter zurückzuzahlen. 2. Entsprechendes gilt im laufenden Mietverhältnis, soweit eine nach § 5 WiStG in Verbindung mit § 134 BGB teilnichtige Mietzinsvereinbarung durch Ansteigen des ortsüblichen Mietzinses teilweise geheilt ist, wenn danach der ortsübliche Mietzins sinkt und dadurch die Mietzinsvereinbarung erneut in einem höheren Umfang über der Wesentlichkeitsgrenze liegt. 3. Zur Prüfung der zivilrechtlichen Teilnichtigkeit einer Mietzinsvereinbarung kommt es für die Frage der "Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum" im Sinne von § 5 Abs. 2 WiStG allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Mietzinsvereinbarung an.
    LG Berlin
    03.12.1998
  7. 62 S 197/98 - Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenguthaben
    Leitsatz: Der Vermieter kann einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer).
    LG Berlin
    03.12.1998
  8. 2 Z BR 129/98 - Einwendungen; Einwendungsausschluß; Beschlußanfechtung; Anfechtung; Jahresabrechnung; Zahlungsverfahren; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Einwendungen, die die Höhe der in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Zahlungen und Ausgaben sowie deren Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer betreffen, können nur durch Anfechtung des Beschlusses über die Jahresrechnung, nicht aber im Zahlungsverfahren geltend gemacht werden. Nicht ausgeschlossen ist in diesem Verfahren jedoch der Einwand, die Einzelabrechnung, auf die der Zahlungsanspruch gestützt wird, sei gar nicht Gegenstand der Beschlußfassung gewesen, sondern eine andere Abrechnung. 2. Offen bleibt, ob der Einwand des in Anspruch Genommenen (an den die Einzelabrechnung adressiert war), er sei zur Zeit der Beschlußfassung nicht mehr Eigentümer der betreffenden Wohnung gewesen, durch Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung geltend gemacht werden muß.
    BayObLG
    03.12.1998
  9. BVerwG 4 C 14.97 - Sanierungsgebiet, förmliche Festlegung des -es; Sanierungssatzung, Bestimmtheit; Verfahrensfehler; erneute Beschlußfassung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abschluß der Sanierung; Aufhebung der Sanierungssatzung, Erhebung von Ausgleichsbeträgen
    Leitsatz: Eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets kann auch dann noch erneut beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt werden (§ 215 Abs. 3 BauGB 1986 = § 215 a Abs. 2 BauGB 1998), wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist.
    BVerwG
    03.12.1998
  10. BVerwG 4 C 7.98 - Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze; Gemarkungsgrenze; Planungshoheit; Siedlungsstruktur; Planersatz
    Leitsatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine zusammenhängende Bebauung ein Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB ist, ist nur auf die Bebauung im jeweiligen Gemeindegebiet abzustellen.
    BVerwG
    03.12.1998