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  1. 2Z BR 53/97 - Verwalterhaftung; Leitungswasserversicherung
    Leitsatz: 1. Tritt in einer Wohnung ein Wasserschaden auf, dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, so hat der Verwalter unverzüglich das Erforderliche zu unternehmen, um die Schadensursache festzustellen. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt. 2. Zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs gegen den Versicherer und zur Beseitigung von Schäden im Bereich des Sondereigentums ist der Verwalter jedenfalls aufgrund des Verwaltervertrags auch dann nicht verpflichtet, wenn er im eigenen Namen eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen hat, die auch Schäden am Sondereigentum abdeckt.
    BayObLG
    29.01.1998
  2. BVerwG 7 C 60.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Abwesenheitspfleger; Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck
    Leitsatz: Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 FGB durch das Staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck stellt in der Regel eine unlautere Machenschaft (Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar.
    BVerwG
    29.01.1998
  3. BVerwG 7 C 47.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Erwerb nach Stichtag; Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem Stichtag
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG (Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem Stichtag) kann nur dann zugunsten des Erwerbers angewendet werden, wenn die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Stichtags vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrags abhing.
    BVerwG
    29.01.1998
  4. 24 W 7648/96 - Wohngeldrückerstattung bei aufgehobenem Umlagebeschluß
    Leitsatz: 1. Wird ein Sonderumlagebeschluß für ungültig erklärt, hängt die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge nach zwischenzeitlichen Abrechnungsbeschlüssen davon ab, daß die Wohnungseigentümer über die Folgenbeseitigung der mißlungenen Umlage Beschluß fassen, was notfalls gerichtlich erzwingbar ist. 2. geht nach etwa zehn Jahren eine Konkursquote zur freien Verfügung der dann bestehenden Eigentümergemeinschaft ein, hat jeder Wohnungseigentümer, der sich an der Abdeckung der zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen beteiligt hatte, einen Anspruch gegen die Gemeinschaft auf anteilige Auskehr der Konkursquote nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
    KG
    28.01.1998
  5. XII ZR 63/96 - Bürgschaft als Kaution; Verjährung
    Leitsatz: a) Haben die Parteien eines Miet- oder Pachtvertrages vereinbart, daß eine Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft zu leisten ist, sind der Bürge und der Mieter oder Pächter nicht gehindert, sich auf die Verjährung der durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche zu berufen. b) Daß der Vermieter oder Verpächter gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung einer Barkaution auch mit verjährten Forderungen hätte aufrechnen können, rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 390 Satz 2 BGB. Auch § 223 Abs. 1 BGB und die zu § 17 Abs. 8 VOB/B entwickelte Rechtsprechung (BGHZ 121, 168 ff. und 173 ff.) sind entsprechend anwendbar.
    BGH
    28.01.1998
  6. 23 T 346/97 - Verjährung; Schönheitsreparaturen; Schadensersatzanspruch; Unterlassen; endgültige Erfüllungsverweigerung
    Leitsatz: Mit dem Zeitpunkt der endgültigen Erfüllungsverweigerung hinsichtlich durchzuführender Schönheitsreparaturen durch den Mieter beginnt die Verjährungsfrist für den Geldersatzanspruch des Vermieters, auch wenn das Mietverhältnis erst später endet.
    LG Duisburg
    28.01.1998
  7. 5 C 279/97 - Nutzungsentgelt; Erhöhung; Erläuterungspflicht; Begründungspflicht
    Leitsatz: Bei Erklärung zur Erhöhung des Nutzungsentgelts muß der Eigentümer der Erläuterungs- und Begründungspflicht des § 6 Abs. 1 NutzEV genügen und somit in der Regel drei Vergleichsgrundstücke benennen oder ein konkretes Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen in Kopie beilegen.
    AG Köpenick
    27.01.1998
  8. 4 C 319/97 - Wohnfläche; Vergleichsobjekt; Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen; Vergleichsmieten
    Leitsatz: Der Umstand, daß die Miete einer oder zwei der angegebenen Vergleichswohnungen unter der veranlagten Miete liegt, führt zwar nicht dazu, daß das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist, jedoch dazu, daß der Vermieter nicht mehr verlangen kann als die niedrigste der angegebenen Vergleichsmieten.
    AG Siegburg
    27.01.1998
  9. 64 S 262/97 - Schriftform durch wechselseitige Bezugnahme; Abnahmeprotokoll als Schuldanerkenntnis; Schadensersatz für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Die Schriftform für einen Mietvertrag ist auch dann eingehalten, wenn in ihm auf die Anlagen und in diesen auf den Mietvertrag wechselseitig Bezug genommen worden ist. 2. Das von dem Mieter (oder dessen Vertreter) unterzeichnete Abnahmeprotokoll ist als deklaratorisches Anerkenntnis der darin festgestellten Mängel anzusehen. 3. Der Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen umfaßt auch den durch die Rückgabe der Mietsache in nicht vertragsgemäßem Zustand bedingten Mietausfall. 4. Der einmal entstandene Schadensersatzanspruch in Geld wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen bleibt davon unberührt, ob der Nachmieter danach seinerseits die Anfangsrenovierung durchgeführt hat.
    LG Berlin
    27.01.1998
  10. - 48-M C 568/97 - Mangel; Fehler; Pacht; Pachtsache; Kiosk; Sanierung; Bauarbeiten; Straßenbauarbeiten
    Leitsatz: Eine Pachtsache weist bei Abschluß des Pachtvertrages einen Mangel auf, wenn die in unmittelbarer Nähe des Grundstücks liegende Fußgängerbrücke sanierungsbedürftig war und die Sanierung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Pachtvertrages schon feststand.
    AG Gießen
    26.01.1998