« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 949)

  1. 11 U 148/98 - Umwandlung; Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Nachbesserungsrecht; Werkvertrag; Rechtsmangel
    Leitsatz: 1. Ist in einer Wohnungseigentumsanlage der gemeinsame Heizungskeller der Eigentumswohnungen allein über eine Treppe und einen Kellerflur erreichbar, in dem sich darüber hinaus die Elektrozähler und die Telefonanschlüsse aller Wohnungen befinden, können die Treppe und der Kellerflur gemäß § 5 Abs. 2 WEG nicht dem Sondereigentum an einer der Eigentumswohnungen zugeordnet werden. 2. Jedoch ist die Erfüllung des Kaufvertrages, in dem dem Erwerber die Verschaffung des Sondereigentums auch an der Treppe und dem Kellerflur versprochen wird, nicht notwendig aus diesem Grunde (teilweise) unmöglich. Läßt sich rechtlich und tatsächlich nachträglich Sondereigentum an der Treppe und dem Kellerflur herstellen, in dem Elektrozähler und Telefonanschlüsse in den Heizungskeller verlegt werden, zu diesem ein anderer Zugang von außen geschaffen und die Türöffnung zum Kellerflur zugemauert wird, hat der Veräußerer den Vertrag zunächst lediglich teilweise nicht erfüllt. Der Käufer kann sich daher von dem Vertrag grundsätzlich erst lösen, nachdem er den Verkäufer in Verzug gesetzt und vergeblich eine Nachfrist mit Ablehnungsanordnung gesetzt hat.
    OLG Naumburg
    27.10.1998
  2. 11 U 7/98 - staatliche Gebäudeverwaltung; Treuhandverwaltung; Beseitigungsanspruch; Aufbauten
    Leitsatz: Hatte der staatlich eingesetzte Verwalter eines Gebäudes mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Gebäude aufsteht, einen Mietvertrag über das Grundstück abgeschlossen, so ist der Eigentümer des Gebäudes mit Beendigung der staatlichen Verwaltung gem. § 11 a Abs. 4 VermG in diesen Mietvertrag eingetreten. Dies gilt auch dann, wenn der staatlich eingesetzte Verwalter bei Abschluß des Mietvertrags seine Verwalterstellung nicht offengelegt hatte. Nach Ablauf des 31.12.1992 kann der ehemalige staatlich eingesetzte Verwalter daher aus dem Mietvertrag nicht mehr in Anspruch genommen werden, selbst wenn der Eigentümer des Gebäudes auf die Restitution verzichtet und der Entschädigungsfonds von seinem Aneignungsrecht nach dem Vermögensgesetz Gebrauch macht.
    OLG Naumburg
    30.06.1998
  3. 8 U 4/98 - Mietzinszahlung; Rechtszeitigkeit; Zahlungsverzug; fristlose Kündigung
    Leitsatz: 1. Der Senat schließt sich hier der herrschenden Meinung an, wonach es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung im Sinne des § 554 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB auf den Zeitpunkt der Einzahlung und nicht auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Vermieters ankommt. 2. Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist für die Beurteilung des Rückstandes der monatliche Mietzins einschließlich der zu zahlenden Nebenkosten maßgeblich. Der in § 554 BGB enthaltene Begriff des Mietzinses bezieht sich auf die Grundmiete zuzüglich der Betriebs- und Nebenkosten (vgl. BVerfG WM 1992, 668 ff. mit Nachweisen).
    OLG Naumburg
    05.11.1998
  4. 3 U 2014/92 - Unterlassung; Eigentumsbeeinträchtigung; Lärm; Rücksichtnahme; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Wesentlichkeit; Emissionen; Beweislast; Schießanlage
    Leitsatz: Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB ist es unter Heranziehung der Grundsätze des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zu berück sichtigen, wenn der Störer bereits Maßnahmen ergriffen hat, die in absehbarer Zeit zu einer Beseitigung der Störung führen.
    OLG München
    22.04.1998
  5. 3 U 3665/98 - Betriebskosten und Streitwertberechnung
    Leitsatz: Der Streitwertfestsetzung nach § 16 GKG ist der Grundmietzins zuzüglich Nebenkosten zugrunde zu legen. Ob auch Heiz /Warmwasserkosten zu berücksichtigen sind, bleibt offen.
    OLG München
    28.10.1998
  6. 16 Wx 108/98 - ordnungsgemäße Verwaltung; Satellitenanlage; Kauf; Anmietung
    Leitsatz: Die Gemeinschaft kann sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mehrheitlich für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, auch wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, sofern nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.
    OLG Köln
    07.09.1998
  7. 12 U 227/97 - Wiedereinräumung; Einräumung; Besitz; verbotene Eigenmacht; Doppelvermietung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB kann grundsätzlich nur gegenüber dem derzeitigen unmittelbaren Besitzer geltend gemacht werden. Der mittelbare Besitzer ist zur Wiedereinräumung des Besitzes nur dann verpflichtet, wenn er dem Kl. den unmittelbaren Besitz entzogen und diesen dann auf den jetzigen unmittelbaren Besitzer übertragen hat. 2. Im Fall der Doppelvermietung einer Sache sind beide Mietverträge voll wirksam. Ist die Mietsache vom Vermieter einem der Mieter überlassen worden, schuldet er dem anderen Mieter grundsätzlich nur Schadensersatz nach § 541 BGB. Ein Anspruch auf Einräumung des Besitzes steht diesem Mieter gegen den Vermieter ausnahmsweise dann zu, wenn er ein besonderes schutzwürdiges Interesse daran hat, eine entsprechende Verurteilung des Vermieters zu erreichen.
    OLG Köln
    26.02.1998
  8. 13 W 38/98 - Leerstand; Pachtentschädigung; Pachtobjekt; fristlose Kündigung; Schadensersatz; Umsatzsteuer; Pachtausfallschaden; Pachtzinsausfall
    Leitsatz: 1. Eine Pachtentschädigung für Leerstandszeiten nach Rückgabe des Pachtobjekts aufgrund fristloser Kündigung durch den Verpächter unterliegt als Schadensersatzleistung, der keine Gegenleistung im Austauschverhältnis gegenübersteht, nicht der Umsatzsteuer. 2. Der Pächter kann sich gegenüber der Schadensersatzforderung des Verpächters nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er das Pachtverhältnis selbst hätte anfechten oder wegen Vertragswidrigkeiten des Verpächters hätte kündigen können, wenn er hiervon in Kenntnis der Anfechtungs-/Kündigungsgründe keinen Gebrauch gemacht hat.
    OLG Köln
    24.11.1998
  9. 16 U 67/97 - Konkurrenzschutz; Hauptartikel; Sortiment; Strumpfboutique
    Leitsatz: Ein sich als Nebenpflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag über gewerbliche Räume ergebender Konkurrenzschutz erfaßt nur die "Hauptartikel" des Konkurrenten, nicht auch das gesamte Nebensortiment (hier: Konkurrenz einer Strumpfboutique mit einem Laden, der in einem breiten Sortiment "günstige Gelegenheiten" aus Überschuß- und Fehlproduktionen aller Art anbietet).
    OLG Köln
    12.01.1998
  10. 16 U 92/97 - Verjährungsfrist; Rückforderung; Mietzins; Bereicherungsrecht; Mangel; Grundfläche; Fläche
    Leitsatz: 1. Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB. 2. Hat die überhöhte Angabe der Grundfläche eines Gewerberaums nach den Vorstellungen der Parteien die Höhe des Mietzinses beeinflußt, liegt ein zur Rückforderung des rechtsgrundlos erbrachten Teils des Mietzinses berechtigender Mangel vor. 3. Der Vermieter eines Gewerberaums, der bei seinen Abrechnungen regelmäßig eine Fläche zugrunde legt, von der er weiß, daß sie kleiner als die tatsächliche Fläche ist, kann sich wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens im Rechtsstreit mit dem Mieter nicht auf die größere Fläche zu stützen.
    OLG Köln
    08.06.1998