« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 949)

  1. 2 U 23/98 - Nebenkosten; Betriebskosten; Umlagefähigkeit; Allgemeine Geschäftsbedingung; Gewerberaummietvertrag; Bestimmtheit; Bewachungskosten; Dekorationskosten
    Leitsatz: 1. In Mietverträgen über Geschäftsräume genügt die Verweisung auf § 27 II. BV zur bestimmten Bezeichnung der von dem Mieter zu tragenden Nebenkosten auch dann, wenn dem Mietvertrag nicht der Text der Anlage 3 zu § 27 II. BV beigefügt ist. 2. "Sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV können auch bei der Vermietung von Geschäftsräumen nur solche Betriebskosten sein, die bei der Vermietung von Wohnräumen ebenfalls umlagefähig sind. 3. Bewachungskosten können im Einzelfall als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV umlagefähig sein (Abweichung von OLG Düsseldorf MDR 1991, 964).
    OLG Celle
    16.12.1998
  2. RE-Miet 3/98 - Mieterhöhungseinschränkung durch Verwaltungsvorschrift
    Leitsatz: 1. Soweit die Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, die verwaltungsintern für die Vermietung bundeseigener Wohnungen unter anderem an Bundesbedienstete als obere Grenze für ein Mieterhöhungsverlangen die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete ("maßgebliche Vergleichsmiete" im Sinne der Verwaltungsvorschriften) vorsehen, ist die Bundesrepublik Deutschland in einem Wohnraummietverhältnis über eine solche Wohnung, die sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge an einen Bundesbediensteten vermietet hat, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung regelmäßig auch gegenüber dem Mieter an diese Grenze gebunden.2. Die Bundesrepublik Deutschland braucht in einem Mieterhöhungsverlangen, das sie im Rahmen eines solchen Mietverhältnisses an den Mieter richtet, jedenfalls dann nicht ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Grenze hinzuweisen, wenn zur Begründung des Verlangens drei Vergleichswohnungen angegeben werden, die für den Mieter ohne weiteres erkennbar von der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls nach den Grundsätzen der genannten Verwaltungsvorschriften vermietet worden sind.
    BayObLG
    16.12.1998
  3. II R 50/97 - Einheitswerte, Berlin-Ermäßigung
    Leitsatz: Die Änderungen des § 122 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) durch Art. 14 des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (StMBG), wonach die Ermächtigung zum Erlaß einer die besonderen Verhältnisse am Grundstücksmarkt für den Grundbesitz in Berlin (West) berücksichtigenden Verordnung nur bis zum 30. Dezember 1993 gilt (§ 122 Abs. 3 Satz 2 BewG n. F.), der Wegfall der Ermäßigung nach § 1 VO zu § 122 Abs. 3 BewG n. F. sowie die Regelung in § 122 Abs. 5 BewG n. F., wonach der Wegfall der Ermäßigung nach § 122 Abs. 3 BewG a. F. einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gleichsteht und § 27 BewG insoweit nicht anzuwenden ist, sind verfassungsrechtlich zulässig, sie verletzen insbesondere nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
    BFH
    16.12.1998
  4. 55 S 68/98 - Keine Aufrechnung gegen künftigen Guthabenanspruch aus Genossenschaftsanteil
    Leitsatz: Die vermietende Genossenschaft kann mit einem verjährten Schadensersatzanspruch gegen den Anspruch des ehemaligen Mieters auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nicht aufrechnen, wenn der Rückzahlungsanspruch erst nach Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht werden konnte (aufschiebende Bedingung).
    LG Berlin
    15.12.1998
  5. VI ZR 386/97 - Deliktsrecht; Staatshaftungsrecht; Schadensersatzansprüche gegen PDS
    Leitsatz: Zur Frage, ob einem früheren Bürger der DDR wegen des Schadens, den er infolge einer rechtsstaatswidrigen Inhaftierung in der DDR erlitten hat, auf der Grundlage des Deliktsrechts oder des Staatshaftungsrechts Schadensersatzansprüche gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED zustehen können.
    BGH
    15.12.1998
  6. 9 K 1059/96 - Ersatzgrundstück; Ausschlußfrist; Surrogationsanspruch
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Zuteilung eines Ersatzgrundstückes unterliegt keiner Ausschlußfrist. Über ihn kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftig feststeht, daß eine Rückübertragung wegen § 4 Abs. 2 VermG ausscheidet. 2. Der Berechtigte hat einen Anspruch darauf, daß der derzeitige Eigentümer über den Antrag entscheidet. 3. Zu den Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes.
    VG Potsdam
    14.12.1998
  7. 8 U 2887/97 - Zur Berechnung der Minderung bei Fehler an untervermieteter Teilfläche (hier: Wasserschaden in Verkaufsräumen und Schaufenstern)
    Leitsatz: Ist ein Mieter aufgrund der mit dem Vermieter getroffenen vertraglichen Vereinbarung zur Untervermietung von Teilflächen berechtigt und tritt im Bereich einer untervermieteten Teilfläche ein Fehler auf, der den vertragsgemäßen Gebrauch dieser Teilfläche mindert, erscheint es sachgerecht, zur Beurteilung der Frage, welchen Umfang die Minderung des Gebrauchs des Mieters einnimmt, die untervermietete Teilfläche zunächst gesondert zu betrachten und den Umfang der Minderung insgesamt nach dem auf diese Teilfläche entfallenden Mietzins zu berechnen. Einer zusätzlichen Umrechnung des Minderungsbetrages in einen Prozentsatz der Gesamtmiete bedarf es nicht.
    KG
    14.12.1998
  8. BVerwG 8 B 125.98 - Rechtsbescherde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das Verwaltungsgericht; Beschwerdegericht; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
    Leitsatz: In vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist gegen Rechtswegbeschlüsse des Verwaltungsgerichts die Beschwerde nur statthaft, wenn sie vom Verwaltungsgericht in dem Beschluß zugelassen wird. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
    BVerwG
    14.12.1998
  9. II ZR 109/97 - sofortige Vollziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Rückübertragung von Anteilen an einer AG
    Leitsatz: Zur Erlangung der Aktionärseigenschaft durch Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rückübertragung von Anteilen an einer AG.
    BGH
    14.12.1998
  10. V ZR 377/97 - Wiederverkaufsrecht
    Leitsatz: a) § 497 Abs. 1 BGB findet auf das Wie derverkaufsrecht keine Anwendung, wenn die Parteien dieses nicht als Gestaltungs recht des Käufers, sondern als eine Wie derkaufsverpflichtung des Verkäufers ver einbart haben. b) Auf den Wiederverkauf eines Grund stücks ist weder § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB noch § 498 Abs. 2 Satz 1 BGB entspre chend anwendbar (Weiterführung von BGHZ 110, 183). c) Haben die Parteien das Wiederverkaufs recht als schuldrechtliche Verpflichtung ausgestaltet, kann der Käufer den Ab schluß des Rückkaufvertrages nur Zug um Zug gegen die Beseitigung zwischenzeitlich aufgetretener Mängel verlangen.
    BGH
    11.12.1998