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  1. 6 S 163/98 - Wasserzähler; Meßdifferenzen; Wasserkosten; Hauptwasserzähler; Verbrauchsmenge
    Leitsatz: Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge die Summe der durch die Einzelzähler angezeigten Verbrauchsmengen der Wohnungen bis zu 20 %, so kann der Vermieter nach dem Verhältnis der Anzeige der Wohnungszähler die Wasserdifferenz umlegen. Eine Meßdifferenz über 20 % schließt jegliche Umlage einer Unterschiedsmenge aus.
    LG Braunschweig
    22.12.1998
  2. 3 Ws (OWi) 667-668/98 - Zweckentfremdung; Nutzungsänderung; Genehmigung; Ordnungswidrigkeit; Geldbuße
    Leitsatz: 1. Der Tatbestand der Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß Art. 6 § 1 Abs. 1, § 2 MRVerbG ist mit der nicht genehmigten Nutzungsänderung erfüllt. Die Genehmigungsfähigkeit oder die nachträgliche (auch rückwirkende) Genehmigung der Zweckentfremdung durch die Verwaltungsbehörde berühren den Schuldspruch nicht. 2. Bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils nach § 17 Abs. 4 OWiG ist ein individueller Maßstab anzulegen. Hat der Betroffene die Ordnungswidrigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begangen, darf bei der Bemessung der Geldbuße lediglich der auf ihn entfallende Gewinnanteil zugrunde gelegt werden.
    OLG Düsseldorf
    22.12.1998
  3. 24 U 2510/98 - EinziehungsG § 8; DDR-VerteidigungsG § 10; DDR-LeistungsVO § 34 Abs. 1
    Leitsatz: 1. Eine besatzungshoheitliche Grundstücksenteignung liegt dann nicht vor, wenn die Behörden sowohl im Zeitpunkt der Beschlagnahme von Vermögenswerten nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 als auch im Zeitpunkt der Veröffentlichung der sogenannten Liste 3 erkennbar irrtümlich davon ausgingen, daß das betreffende Grundstück nicht im sowjetischen, sondern im britischen Sektor von Berlin gelegen ist, und deshalb ersichtlich auch die Aufnahme des Grundstücks in die Liste 3 unterblieb. 2. Die bloße Eintragung des durch "Maßnahmen an der Staatsgrenze" veranlaßten Rechtsträgerwechsels im Grundbuch stellt keine rechtswirksame Enteignung eines sogenannten Mauergrundstücks für "Verteidigungszwecke" nach § 10 Abs. 1 DDR-VerteidigungsG dar.
    KG
    21.12.1998
  4. 3 Wx 418/98 - Balkon; Teilungserklärung; Sondereigentum; Instandsetzungskosten; Sanierungskosten; Kostenumlage
    Leitsatz: 1. Sind Balkone nach der Teilungserklärung ohne weitere Differenzierung dem jeweiligen Sondereigentum zugewiesen, so erstreckt sich die Zuweisung im wesentlichen auf den Balkonraum und erfaßt insbesondere nicht auch konstruktive und der Sicherheit des Gebäudes dienende Bauteile der Balkone, die nicht sondereigentumsfähig sind. 2. Die Verpflichtung zur Instandsetzung und einer hieraus abgeleiteten Kostentragung für die als Gemeinschaftseigentum anzusehenden Balkonteile trifft die Gemeinschafter entsprechend ihren Anteilen ohne Rücksicht darauf, ob ihrer Wohnungseinheit ein Balkon zugeordnet ist. 3. Zu den durch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum veranlaßten Kosten zählen auch diejenigen, die durch Arbeiten am Sondereigentum entstehen und notwendig sind, um einen Zustand zu schaffen, der es erst erlaubt, die erforderlichen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum vorzunehmen.
    OLG Düsseldorf
    21.12.1998
  5. 2 W 100/98 - Instandsetzung; modernisierende Instandsetzung; Schallschutz; Geräuschemission; Heizungsanlage; Betriebsgeräusche; DIN-Norm
    Leitsatz: 1. In der Anfechtung eines sog. Negativbeschlusses, mit dem die Eigentümerversammlung die beantragte Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme mehrheitlich abgelehnt hat, kann der Antrag auf Zustimmung zu dieser Maßnahme oder auf Ersetzung dieser Zustimmung (Verpflichtung zur Durchführung) liegen. Bei einem bloßen Anfechtungsantrag müssen die Tatsacheninstanzen auf Klärung dieser Frage hinwirken. 2. Bei erheblicher Abweichung vom "Stand der Technik" (hier der Geräuschentwicklung einer Heizungsanlage) besteht ein Anspruch der Miteigentümer auf entsprechende modernisierende Instandsetzung, wenn nicht Amortisationsgesichtspunkte entgegenstehen. 3. Bestehenden Schallschutznormen, kommt der Frage der "Ordnungsmäßigkeit" des vorhandenen Schallschutzes entscheidendes tatsächliches Gewicht zu.
    OLG Schleswig
    21.12.1998
  6. 5 II 179/97 - Buchungsgebühren; Lastschriftverfahren; Umlegung; Sondervergütung; Verwaltervertrag
    Leitsatz: Buchungsgebühren, die dem Verwalter laut Verwaltervertrag gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft als Sondervergütung zustehen, können nur anteilsmäßig auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.
    AG Brilon
    19.12.1998
  7. 221 C 413/98 - Kopien; Belege; Betriebskostenabrechnung; Zusendung
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Zusendung der einer Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege gegen Kostenerstattung von 50 Pfennig pro Kopie.
    AG Köln
    18.12.1998
  8. 2Z AR 121/98 - Wohnungseigentumsgericht; Verweisungsbeschluß; Zuständigkeit; Prozeßgericht; FGG- Verfahren
    Leitsatz: 1. Die Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht ist für dieses grundsätzlich bindend, wenn der Verweisungsbeschluß formell rechtskräftig geworden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verweisung offensichtlich nicht berechtigt, der Beschluß also ohne jede Rechtsgrundlage ist. 2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.
    BayObLG
    18.12.1998
  9. 2Z BR 145/98 - Amtsermittlungspflicht; Wohnungseigentumsverfahren; Schlüssigkeit; freiwillige Gerichtsbarkeit
    Leitsatz: Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zwar eingeschränkt, entbindet aber nicht von der Pflicht, auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Antrags hinzuweisen und konkret und unmißverständlich klarzumachen, welcher Sachvortrag und welche Beweismittel noch erforderlich gewesen wären.
    BayObLG
    18.12.1998
  10. 2Z BR 166/98 - Wohnnutzung; Sanitäranschlüsse
    Leitsatz: Werden in einem in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten Raum, der nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, eine Dusche und eine Toilette an die gemeinschaftlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen, ist dies der Beginn einer Nutzung zu Wohnzwecken. Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, daß die Anschlüsse der Sanitäreinrichtungen dauerhaft getrennt werden. Voraussetzung hierfür ist nicht die Feststellung, daß der Hobbyraum tatsächlich bereits zu Wohnzwecken genutzt wird.
    BayObLG
    18.12.1998