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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 949)

  1. 3 Wx 162/98 - Beschlußunfähigkeit; Stimmrecht; Wohnungseigentümerversammlung
    Leitsatz: Ist in einer Wohnungseigentümerversammlung Beschlußfähigkeit nicht gegeben, so muß der Verwalter auch dann eine zweite Versammlung nach § 25 Abs. 4 WEG einberufen, wenn im Zeitpunkt der ersten Versammlung die Mehrheit der Wohnungseigentümer von der Ausübung des Stimmrechts - gemäß einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung - wegen eines zwei Monatsteilbeträge nach dem Wirtschaftsplan übersteigenden Zahlungsrückstandes ausgeschlossen war.
    OLG Düsseldorf
    09.10.1998
  2. 3 Wx 169/98 - Lastschriftverfahren; Mehraufwandsentgelt; Mehrheitsbeschluß; Instandsetzung; Instandhaltung; Verwalterzusatzvergütung; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Sind nach der Teilungserklärung "Änderungen der äußeren Gestalt" des Gebäudes mit einfacher Mehrheit zu beschließen, dann kann das dahin ausgelegt werden, daß eine bauliche Veränderung im Inneren des Gebäudes (hier: im gemeinschaftseigenen Keller) erst recht mehrheitlich beschlossen werden kann. 2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß regeln, daß Wohnungseigentümer, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, ein Mehraufwandsentgelt von 5 DM pro Monat zu zahlen haben. 3. Der Beschluß, daß der Verwalter für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten (Baubetreuung, Aufmaßprüfung etc.) eine Zusatzvergütung von 5 % der Bausumme erhalten soll, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn es sich um relativ geringfügige Instandsetzungen handelt (hier: unter 5.000 DM).
    OLG Düsseldorf
    14.10.1998
  3. 3 Wx 190/98 - Verwalter; Haftung; Architekt; Erfüllungsgehilfe; Verschulden; Zurechnung; Hochwasser
    Leitsatz: 1. Für die Schadensersatzpflicht des Verwalters kommt es auf die Feststellung der Ursächlichkeit einer konkreten Pflichtverletzung und nicht auf die hypothetische Erwägung an, der Verwalter wäre auch dann bis zum Schadensereignis untätig geblieben, wenn er bereits damals von dem Baumangel (unzureichende Abdichtung gegen Grundwasser) gewußt hätte. 2. Der vom Verwalter mit der Ermittlung der Schadensursache beauftragte Architekt wird nicht im (normalen) Pflichtenkreis des Verwalters als dessen Erfüllungsgehilfe tätig. Ein etwaiges Unterlassungsverschulden des Architekten ist dem Verwalter nicht gem. § 278 BGB zurechenbar.
    OLG Düsseldorf
    29.06.1998
  4. 3 Wx 29/98 - Versorgungsleitungen; Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. In der Teilungserklärung kann bestimmt werden, daß Ver- und Entsorgungsleitungen, die nur dem Gebrauch eines Sondereigentums dienen, auch dann zum Gemeinschaftseigentum gehören, wenn sie sich im Bereich eines (anderen) Sondereigentums befinden. 2. Werden solche Leitungen nachträglich verlegt und genehmigen die Wohnungseigentümer durch bestandskräftigen Beschluß die vorstehend beschriebene Leitungsführung, dann ist der Eigentümer der Wohnung, durch welche die Leitungen verlegt sind, jedenfalls dann an den Genehmigungsbeschluß gebunden, wenn er an der Beschlußfassung selbst zustimmend mitgewirkt hat. Er darf die Leitungen nicht eigenmächtig entfernen und ist, wenn er sie dennoch entfernt hat, zur Neuverlegung verpflichtet.
    OLG Düsseldorf
    25.05.1998
  5. 3 Wx 310/98 - Mehrheitsbeschluß; Kellernutzung; Kernbereich; Sondernutzungsrecht; Teilungserklärung; Abweichung
    Leitsatz: Ein die Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen zugunsten eines Wohnungseigentümers in Abweichung der Teilungserklärung regelnder, nicht allstimmig gefaßter Eigentümerbeschluß berührt - jedenfalls sofern er nicht in ein bereits begründetes Sondernutzungsrecht eingreift - weder den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums noch verstößt er gegen zwingende Rechtsvorschriften des WEG. Wird er nicht angefochten und deshalb bestandskräftig, so ist er als "Ersatzvereinbarung" für alle Beteiligten verbindlich, selbst wenn an sich Allstimmigkeit notwendig gewesen wäre (im Anschluß an BGHZ 54, 65 [69] und BayObLG, WE 1993, 342; gegen OLG Köln, DWE 1991, 155, und OLG Karlsruhe, WE 1991, 110).
    OLG Düsseldorf
    07.10.1998
  6. 3 Wx 332/98 - Vertretung; Beschränkung; Teilungserklärung; Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Auf eine in der Teilungserklärung enthaltene Beschränkung der Vertretung eines Wohnungseigentümers nur durch Ehegatten, den Verwalter oder einen anderen Wohnungseigentümer kann sich die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn der Ehegatte zur Vertretung aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist , der Wohnungseigentümer mit den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft völlig zerstritten ist und erst unmittelbar vor der Versammlung ein neuer Verwalter bestellt worden ist, den der - verhinderte - Eigentümer (noch) nicht kennt.
    OLG Düsseldorf
    19.10.1998
  7. 3 Wx 345/97 - Abberufung; Verwalter; werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Besitzeinräumung; Rechtsschutzbedürfnis
    Leitsatz: 1. Für Entscheidungen über eine Streitigkeit um die Abberufung des Verwalters innerhalb einer werdenden (faktischen) Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. 2. Die eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unter anderem kennzeichnende Besitzerlangung des Erwerbers erfordert lediglich die faktische Besitzeinräumung. 3. Das für die gerichtliche Durchsetzung der Abberufung des Verwalters durch einzelne Wohnungseigentümer erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist anzunehmen, wenn ihr Versuch, einen Mehrheitsbeschluß über die Abberufung herbeizuführen, gescheitert ist, oder wenn ihnen die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse in der Wohnungseigentümergemeinschaft das die Abberufung des Verwalters ablehnende Abstimmungsergebnis von vornherein feststeht. 4. Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters kann gegeben sein, wenn er sich weigert, einem Einberufungsverlangen der Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 2 WEG Folge zu leisten oder wenn er gegen Wohnungseigentümer Strafanzeigen erstattet, die jeder Grundlage entbehren.
    OLG Düsseldorf
    02.02.1998
  8. 3 Wx 353/97 - Ausgleichsanspruch; Lastenverteilung; Gewährleistung; Mängelgewährleistung
    Leitsatz: Veräußert ein Wohnungseigentümer, der innerhalb derselben Anlage mehrere Eigentumswohnungen besitzt, Wohnungen an Dritte und wird er von den Erwerbern wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum (hier: am Dach der Wohnanlage) aus werkvertraglicher Gewährleistung im Klagewege erfolgreich auf Vorschußzahlung in Anspruch genommen, leiten die Erwerber sodann den Vorschußbetrag an die Gemeinschaft weiter, die denselben zur Mängelbeseitigung verwendet, so kann der Veräußerer als Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern aus dem Rechtsgedanken des § 16 Abs. 2 WEG und der §§ 748, 242 BGB entsprechend dem Verhältnis ihrer Anteile Ausgleich verlangen.
    OLG Düsseldorf
    20.11.1998
  9. 3 Wx 364/98 - bauliche Veränderung; Zustimmung; Terassentür; Dachfläche
    Leitsatz: Der statisch unbedenkliche und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht nennenswert beeinflussende Umbau eines Fensters zu einer Terrassentür, die das Betreten und die Reinigung der vorgelagerten Dachfläche (Flachdach mit Kieselsteinlage) ermöglicht, bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.
    OLG Düsseldorf
    02.11.1998
  10. 3 Wx 366/98 - Verwaltervertrag; Stimmrecht; Verwalter; Verflechtung
    Leitsatz: 1. Der Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer oder mit dem Wohnungseigentümer wirtschaftlich so stark verbunden ist, daß man sie interessengemäß als Einheit betrachten kann, ist von der Abstimmung über die Kündigung des Verwaltervertrags ausgeschlossen, da es sich insoweit um ein Rechtsgeschäft i. S. des § 25 Abs. 5 WEG handelt. 2. Der einem Stimmverbot unterliegende Verwalter ist auch nicht aufgrund der ihm von anderen Wohnungseigentümern erteilten Vollmachten zur Vertretung berechtigt.
    OLG Düsseldorf
    16.09.1998