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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 949)

  1. 9 U 25/98 - Bank haftet aus Verschulden bei Vertragsschluß
    Leitsatz: 1. Zur Aufklärungspflicht einer Bank bei Finanzierung des Erwerbs eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds. 2. Die Darlehenshingabe für den Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds kann ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 Verbraucherkreditgesetz sein.
    OLG Karlsruhe
    27.08.1998
  2. 15 W 429/97 - Gemeinschaftseigentum; Instandsetzung; Haftung der Gemeinschaft
    Leitsatz: 1. Entstehen am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers Schäden auf Grund einer nicht fachgerechten Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch das vom Verwalter beauftragte Sanierungsunternehmen, so haften die Wohnungseigentümer einander nur für die ordnungsgemäße Auftragsvergabe, nicht aber als Erfüllungsgehilfen für das Verschulden dieses Unternehmers. 2. Wegen Abweichung von BayObLGZ 1992, 146 = NJW-RR 1992, 1102 wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Hamm
    30.09.1998
  3. 30 REMiet 1/98 - Betriebskostenvorschüsse; Rückzahlung; Nebenkosten; Vorauszahlungen; Abrechnungspflicht
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann vom Vermieter jedenfalls bei fortdauerndem Mietverhältnis die Rückzahlung auf die Nebenkosten geleisteter Vorauszahlungen nicht allein deswegen verlangen, weil der Vermieter seine Pflicht zur Abrechnung tatsächlich entstandener Nebenkosten nicht binnen angemessener Frist erfüllt hat. 2. Zur zweiten Vorlagefrage wird der Erlaß eines Rechtsentscheides wegen Unzulässigkeit der Vorlage abgelehnt.
    OLG Hamm
    26.06.1998
  4. 30 U 167/97 - Darlegungslast; Beweislast; Versicherung; Brandversicherung; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regreß; Rückgriff; Haftungsbeschränkung
    Leitsatz: 1. Der Senat hält an der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 131, 288 = WM 1996, 212) fest, daß in der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, dem als Vermieter fungierenden Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung zu erstatten, eine stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit liegt. 2. Die Darlegungs- und Beweislast für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Mieters obliegt dem Gebäudeversicherer, falls er den Mieter aus gemäß § 67 VVG vom Vermieter abgeleitetem Recht auf Ersatz der durch den Wohnungsbrand verursachten Schäden in Anspruch nimmt.
    OLG Hamm
    11.02.1998
  5. 33 U 89/97 - Schriftform; Gesellschaft; Gesellschafterverband; Vermieter; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; KG; Gesellschafterwechsel; Skizze; befristeter Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Gegen die Einhaltung der Schriftform bestehen keine Bedenken, wenn eine Firma "Immobilien-Fonds ... straße ... KG" im formbedürftigen Mietvertrag als "Immobilienfonds, ...straße" bezeichnet wird, weil die Bezeichnung so klar ist, daß die Gesellschaft unzweifelhaft identifiziert werden kann. 2. Änderungen im Gesellschafterverband der Vermieterin dergestalt, daß durch Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG eine BGB-Gesellschaft entsteht, lassen einen bestehenden Mietvertrag unberührt. 3. Dient eine dem Mietvertrag als Anlage beigefügte Skizze lediglich der Beschreibung des Mietgegenstandes, die sich schon aus dem Mietvertrag selbst eindeutig ergibt, so hat diese Skizze keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert und bestehen keine Bedenken gegen die Einhaltung der Schriftform.
    OLG Hamm
    11.03.1998
  6. 33 U 97/97 - Abmahnung; Kündigung; Zahlungsverzug
    Leitsatz: Ausnahmsweise kann eine Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzuges erforderlich sein, insbesondere dann, wenn sich dem Vermieter der Schluß aufdrängen mußte, daß die Nichtzahlung auf einem Versehen beruhte.
    OLG Hamm
    24.04.1998
  7. 9 U 217/97 - Sturz; Glatteis; Mitverschulden; Streupflicht; Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: Wer sich ohne Not der von ihm erkannten "totalen" Glatteisgefahr auf dem Bürgersteig aussetzt und zu Fall kommt, trägt gegenüber demjenigen Anlieger, der gebotswidrig unzureichend der Streupflicht nachgekommen ist, das überwiegende, ausschließende Mitverschulden an der erlittenen Gesundheitsbeschädigung.
    OLG Hamm
    05.06.1998
  8. 10 U 233/97 - Beratungsfehler; Rechtsprechungsänderung; Unklarheit; Verlängerungsklausel; Formularmietvertrag
    Leitsatz: Ist im Formularmietvertrag die Dauer der Mietzeit vereinbart und enthält das Formular einen Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen, ohne daß klargestellt wird, worauf sich die Klauselziffer bezüglich der gesetzlichen Kündigungsfristen genau bezieht, so ist eine gewisse Unklarheit des Formularmietvertrags gegeben. Das in WM 1994, 430 veröffentlichte Urteil des LG Wiesbaden ist deshalb keineswegs als so fehlerhaft zu erkennen, daß in der Rechtsberatung Bedenken auf der Hand gelegen hätten, das LG Wiesbaden werde seine Ansicht kurzfristig ändern. Denn die Gerichte stellen - mit Recht - strenge Anforderungen an die Klarheit von Formularmietverträgen.
    OLG Frankfurt a. M.
    25.09.1998
  9. 20 W 49/97 - Rechnungslegungspflicht; Rechenschaftspflicht; WEG-Verwalter; Verwalter; Verwaltungsunterlagen; Herausgabe
    Leitsatz: 1) Zur Rechnungslegungspflicht und zur Rechenschaftspflicht des ausgeschiedenen WEG Verwalters. 2) Der ausgeschiedene Verwalter hat unerledigte Aufgaben zu erfüllen und seine bisherige Tätigkeit abzuwickeln. Die Verwaltungsunterlagen sind vollständig und grundsätzlich als Originale herauszugeben, die der frühere Verwalter sich bei Dritten erforderlichenfalls beschaffen muß.
    OLG Frankfurt a. M.
    02.09.1998
  10. 20 W 54-98 - Gebrauchsregelung; Grundbucheintragung; Sondereigentum; Eintragungsbewilligung; Sondernutzungsrecht; AGBG; Gemeinschaftsordnung; Inhaltskontrolle; Grundbuchamt; Änderungsvorbehalt
    Leitsatz: Die von dem teilenden Bauträger in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage getroffene Regelung, daß er bis zur Veräußerung der letzten Eigentumswohnung befugt ist, am Gemeinschaftseigentum weitere Sondernutzungsrechte, deren Ausübungsbereich in der Gemeinschaftsordnung nicht näher beschrieben ist, zu begründen, kann in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragen werden. Sie ermächtigt ihn, Sondernutzungsrechte noch nach der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums allein zu begründen.
    OLG Frankfurt a. M.
    02.03.1998