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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Einberufung durch künftigen Verwalter
Leitsatz
Wird die Eigentümerversammlung von jemandem einberufen, der noch nicht Verwalter ist, in der Versammlung aber zum Verwalter bestellt werden soll und auch bestellt wird, und sind in der Versammlung nahezu alle Wohnungseigentümer erschienen oder vertreten, ohne einen Einberufungsmangel geltend zu machen, dann sind die in der Versammlung gefaßten Eigentümerbeschlüsse jedenfalls nicht nichtig.
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